In Andenken an meinen Vater

Vor einem Monat starb mein Vater an Krebs. Er war einer der bedeutendsten Köpfe der Leipziger Umweltbewegung.
Sein ganzes Leben hatte er der Umwelt gewidmet. Pflanzte Bäume, führte hunderte Exkursionen in die Natur zu Vögeln und Fledermäusen, gab Expertisen ab und versuchte immer wieder Menschen für den Schutz der Natur zu begeistern. In dem was er tat war er eins immer: unbequem im besten Sinne des Wortes, streitbar in der Sache aber immer mit Leidenschaft dabei.

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SurvivoR – ein Panzer und ein paar Anmerkungen

Die Polizei Sachsen hat sich zwei Radpanzer angeschafft mit dem schönen Namen SurvivoR. Beide Sorgen im Netz für Aufregung, vor allen Dingen wegen einer Stickerei auf den Sitzen. Allein die Aufregung geht am eigentlichen Thema vorbei.

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Sachen gibt’s? – Sachbeschädigung durch Anlegen eines Volleyballplatzes

Fälle und Unfälle.
Diesmal Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
 
In Leipzig gibt es das sogenannte Jahrtausendfeld im Stadtteil Plagwitz. Es handelt sich um eine große unbebaute Fläche, auf der sich ein Parkplatz befindet und früher auch ein Wagenplatz.
 
Diese Fläche gehört der Stadtbau Leipzig bzw. der Tochtergesellschaft Rubin 45 GmbH.
 
Im letzten Jahr haben Menschen zur Aufwertung des Feldes beigetragen und dort einen Volleyballplatz errichtet und ferner dafür gesorgt, dass regelmäßig Müll eingesammelt wurde.
 
Dagegen hat der Eigentümer Anzeige gestellt mit der Behauptung, dass sein Eigentum beschädigt worden sei.
 
Voraussetzung für den Hausfriedensbruch ist das sogenannte befriedete Besitztum, vgl. § 123 StGB. Dabei handelt es sich um eine abgegrenzte Fläche, die nur bestimmten Personen zugeordnet ist. Jedenfalls muss deutlich erkennbar sein, dass diese Fläche Privatbesitz ist.
 
Die genannte Fläche war irgendwann mal umzäunt. Inzwischen befindet sich an einer Stelle sogar ein öffentlich zugänglicher Parkplatz. Von „befriedeten Besitztum“ keine Spur bis auf die an verschiedenen Stellen vorhandenen Restzaunsfelder, deie darauf hindeuten, dass irgenwann mal ein anderer Zustand herrschte.
 
Stellt sich die Frage ob die Anlegung einer Volleyballfläche auf einer nicht genutzten Freifläche eine Sachbeschädigung gem. §303 StGB ist.
 
Das wäre der Fall wenn die Substanz verletzt worden wäre, oder eine Unbrauchbarmachung vorliegt oder das Erscheinungsbild nicht unerheblich und nicht nur vorübergehend beeinträchtigt wäre. Eine Substanzverletzung durch Aufschüttung von Sand auf einer Wiese? Eine Unbrauchbarmachung eines nicht genutzten Feldes?
 
Bleibt am ehesten noch die Veränderung des Erscheinungsbildes stehen. Aber das in diesem Fall? Vorübergehend sind nämlich solche Veränderungen die binnen kürzester Zeit, ohne Aufwand wieder beseitigt werden können.
 
Überraschend jedenfalls, dass das die Staatsanwaltschaft Leipzig das vorliegend bejaht.
 
Offensichtlich hat die Stadtbau Leipzig kein Interesse daran, dass ein nicht genutztes Feld wenigstens temporär genutzt werden kann. Eigentlich Schade und zeigt einmal mehr, dass das Strafrecht nicht geeignet ist um solche Konflikte zu lösen.

Der Fall Rauscher – Disziplinarrecht

Im Fall eines Jura Profs. der Uni Leipzig der mit rassistischen Tweets auf sich aufmerksam machte hat das Sächsische Wissenschaftsministerium mitgeteilt, dass es keine dienstrechtliche Handhabe sehe. Die Tweets seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Eine Entscheidung, die zunächst überrascht.

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#NoIMK – zur Kritik an der Innenministerkonferenz

Heute tagt in Leipzig die Innenministerkonferenz. Grundsätzlich ist es gut wenn die Länder miteinander reden und sich austauschen.
Primär wird eine Verbesserung der Sicherheitslage verkauft, tatsächlich geht es um massive Eingriffe in Grundrechte und den damit einhergehenden Ausbau der anlasslosen Überwachung.

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#Rauscherrauschab – die seltsame Rechtsauffassung eines juristischen Prof.

#Rauscherauschab

Nach der ersten Protestwelle gegen den rassistischen Jura Professor in Leipzig wurden insgesamt mehr als 17.000 Unterschriften übergeben mit dem Ziel den Prof zu entlassen. Der genannte Prof sprach sich für ein „weißes Europa“ aus mit dem Bild einer polnischen Neonazidemonstration, nahm also positiv auf diese Bezug und sprach in einem weiteren Tweet pauschal von „den Arabern“ und „den Afrikanern, die das koloniale Erbe verkommen liessen.“Der Islam“ sei kriegerisch.

Der MDR hat den Prof. dazu interviewt. Ich werde das Interview nicht teilen aber es zeigt in Gänze die Strategie der sog. Neuen Rechten auf. Weiterlesen „#Rauscherrauschab – die seltsame Rechtsauffassung eines juristischen Prof.“