Das Widerstandsrecht – Art. 20 IV GG.

Seit geraumer Zeit ist es Mode sich auf das Grundgesetz zu berufen. Beliebtester Anknüpfungspunkt ist dabei die vielzitierte und noch öfter falsch verstandene Meinungsfreiheit oder auch das Widerstandsrecht.

In neuerer Zeit ist insbesondere das Widerstandsrecht der Anknüpfungspunkt für diejenigen, die meinen das man quasi schon im Totalitarismus angekommen sei.

Kaum verwunderlich ist daher, dass insbesondere Verschwörungstheoretiker, Impfgegner, Querfrontler und rechte Gruppen in der bisherigen Maßnahmen vor allen Dingen eine „Corona- Diktatur“ sehen oder sehen wollen.

Unter diesem „Wahn“ leiden auch diejenigen Meinungsäußerungen, die sich ernsthaft und kritisch mit dem Thema auseinandersetzen.

Vorab die Warnung:

Personen, die meinen, dass der Konsum von Youtube Videos oder die Aufnahme von Texten, ein Medizinstudium ersetzen und deswegen gerne Texte oder Videos aus zweifelhaften Quellen teilen und von dem Meinungsdiktat der „etablierten Medien“, gern ergänzt durch das Wort „System“ raunen, sollten hier abbrechen diesen Text zu lesen. Bringt euch eh nichts.

Im Übrigen ist es auch nicht rebellisch mit einem Grundgesetz rumzulaufen, wenn man durch eigene Meinungsäußerungen fortwährend kundgibt, dass man es nicht verstanden hat. Zum Grundgesetz gehört nämlich ein bisschen mehr.

Weswegen der Verweis auf das sogenannte Widerstandsrecht auch völliger Humbug ist.

Das in Art. 20 IV GG eingefügte Widerstandsrecht ist faktisch nur symbolischer Natur und streng vom „zivilen Ungehorsam“, der auf einer Gewissensentscheidung beruht zu trennen.

Art. 20 IV GG vermag daher schon nicht, den ebenso oft zitierten, wie falsch verstandenen zivilen Ungehorsam zu rechtfertigen.

Voraussetzung der Anwendung von Art. 20 IV GG wäre, dass die verfassungsmäßige Ordnung durch einen Ausfall oder die Beseitigung eines ihrer Kernelemente in Gefahr gerät. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, was bedeutet das andere Abilfe vorrangig ist.

Tatsächlich erleben wir gerade das demokratische Verfassungsorgane, im Sinne parlamentarischer Gesetze, überprüfbar durch Gerichte, handeln.

Und nein, wir leben nicht in einer Situation, in der die verfassungsmäßige Ordnung in Gefahr ist.

Wir leben in einer seltsamen Zeit und tatsächlich haben wir derzeit Eingriffe in Grundrechte, die bislang keinen Vergleich in der Geschichte kennen.

Als mündiger Bürger, sollte man daher kritisch bleiben, diskutieren, hinterfragen.

Dazu gehört bei der Rezeption von Quellen auch eine Quellenkritik.

Und nein, es ist nicht rebellisch auf die Maskenpflicht zu verzichten sondern zeigt nur den ausgeprägten Egoismus des Einzelnen, der im Regelfall antisozial ist.

Der Rechtsstaat selber bietet ausreichend Möglichkeiten im Sinne der „checks and balances“, etwa durch Klagen, Petitionen, Wahlen etc.

Rebellisch ist man nicht, indem man rumläuft und mit dem Grundgesetz wedelt und ruft „ich glaube das nicht und weiß alles besser“ sondern indem man sich mit der Problematik auseinandersetzt, diskutiert, nachdenkt, wo die Maßnahmen tatsächlich überzogen sind und diese dann ggf. auch gerichtlich überprüfen lässt.

Und ja, in einem demokratischen Rechtsstaat braucht es eine demokratische Auseinandersetzung, die Diskussion um und über Maßnahmen.

Und nein, dass hysterische Behaupten, dass man im Totalitarismus sei, hat damit nichts zu tun. Gar nichts.

Warum wir reden müssen.

Wir müssen stärker als bislang über diese „neue Normalität“ reden, diskutieren uns austauschen.

Bislang dominieren die Kontrapositionen des „Dafür“ und „Dagegen“. Wer Kritik an Maßnahmen äußert gerät schnell in Gefahr aus dem Diskurs ausgeschlossen zu werden.

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Über die Systemrelevanz von Grundrechten – am Beispiel der Versammlungsfreiheit, auch mit dem Blick nach Dresden.


Wir haben bereits mehrfach diskutiert und gesehen, dass die gegenwärtigen Grundrechtseinschränkungen ohne Vergleich in der Geschichte dieses Landes sind.

Begründet wird dies mit dem Virus. Einiges davon ist verständlich anderes nicht.

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Was wir gerade im Zeitraffer lernen

Was wir lernen:

1) Wir haben gelernt, dass Fondsmanager, Bankiers und andere, trotz überraschend hoher Gehälter, nicht systemrelevant sind. Nicht mal ein bisschen. Also eigentlich gar nicht. Medizinisches Personal, Einzelhandel, Verkäufer*innen und so weiter, trotz schlechter Bezahlung, schon. Dass also Entlohnung und gesellschaftliche Bedeutung nicht proportional sind.

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