Härtere Strafen und härterer Unsinn. – Warum härtere Strafen reiner Populismus sind, der nichts ändert.

Es ist ein beliebtes Stilmittel des Populismus nach härteren Strafen zu rufen. Mit Straftheorien also warum man straft setzt man sich nicht auseinander. Das wäre auch zu viel verlangt und zu aufwendig und weiß, die Mehrheit der Bevölkerung tut das auch nicht.

Härtere Strafen klingen schneidig, klingen nach durchgreifen und Rechtsstaat und mit den Forderungen schafft man regelmäßig Öffentlichkeit.

Sie klingen allerdings auch nach Autoritarismus und sind der intellektuelle Offenbarungseid all jener, die angesichts von Straftaten und Zumutungen stets nur eine Antwort kennen die das Problem nicht analysiert sondern bei den Symptomen herumdoktert.

Silvesterrandale? Härtere Strafen!
Sachbeschädigung? Härtere Strafen!
Aktionen der letzten Generation? Härtere Strafen!

Gerade rechtskonservative Politiker*innen überbieten sich darin auf alle Herausforderungen des Rechtsstaates immer die gleiche Antwort gebetsmühlenartig zu wiederholen: Härtere Strafen.

So lässt sich gerade erst der Polizeigewerkschafter Rainer Wendt zitieren, dass man die Situation mit der „Letzten Generation“ erst in den Griff bekomme wenn es härtere Strafen gebe.

Dahinter steckt die Idee, dass härtere Strafen allein eine Abschreckungswirkung hätten. Das ist wissenschaftlich vielfach überlegt und ziemlich platter Unsinn.

Menschen wie Wendt oder CSU Politiker wicht das freilich nicht an. Es geht nicht um Lösungen sondern um die Debattenhoheit. Differenzierte Antworten stören da nur.

Aber was will man auch von jemanden wie Wendt anderes erwarten. Einer Person, der Nebentätigkeiten nicht angibt, sich vom Staat für eine Beamtentätigkeit bezahlen lässt, die er nicht ausübt und meint, dass Waffen der Polizei wehtun müssen und den Polizeieinsatz bei Stuttgart 21, der im Nachhinhein gerichtlich bestätigt rechtswidrig und unverhältnismäßig war, lobt?

Um der Kriminalität zu begegnen müsste man sich mit dessen Ursachen auseinandersetzen. Müsste verstehen, dass bestimmte Straftaten viel mit sozialer und nicht örtlicher Herkunft etwas zu tun haben und müsste ergo sich mit der sozialen Ungleichheit auseinandersetzen.

Beim handeln der letzten Generation, dass zum Teil nicht mal die Grenze der Strafbarkeit überschreitet und deren handeln man trotzdem kritisieren kann , müsste man sich mit den Ursachen auseinandersetzen. Müsste fragen warum Menschen bereit sind, auch im Angesicht von Polizeieinsätzen und bereits jetzt drakonischen Strafandrohungen, die einem Rechtsstaat nicht zur Ehre gereichen, trotzdem zu handeln.

Aber warum analysieren, warum hinterfragen, wenn man das Bullshitbingo des Populismus spielen kann?

Nein, härtere Strafen sind in einem Rechtsstaat nicht die zulässige Antwort auf Herausforderungen und Straftaten.

Die große „Fahrradlüge“ – eine Posse in Leipzig über das Radfahren auf der Straße.

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Die Stadt will eine neue Fahrradspur auf dem Ring einrichten. Die Diskussion läuft heiß und die Meldungen überschlagen sich. Stadträt*innen der LINKEN bringen das Wort der „Fahrradlüge“ auf, dass dankend von der BILD übernommen wird. Heute kündigt die CDU an eine Klage prüfen zu wollen.

In den Kommentarspalten kochen die Emotionen.

Was ist eigentlich los?

Die Fakten:

Die Leipziger Innenstadt wird umgeben vom sogenannten Promenandenring- einem Straßenband, dass in den inneren und äußeren Ring geteilt ist und das an einigen Stellen jeweils bis zu 4 spurig läuft.

Ursprünglich war dort die Richtgeschwindigkeit Tempo 40 angeordnet, so dass Fahrradfahrer faktisch ausgeschlossen waren. Mit der Novellierung der StVO (2009) dürfen innerorts keine Richtgeschwindigkeitsschilder mehr aufgestellt werden dürfen. Faktisch mussten diese entfernt werden. In der Folge ordnete die Stadt daher an weiten Teilen des Rings die Führung von Fahrrädern auf gemeinsamen Fuß und Radwegen an und untersagte an vielen Stellen ausdrücklich das führen von Fahrrädern auf der Fahrbahn.

Grundsätzlich gilt, dass Fahrräder immer auf der Straße zu führen sind und nur bei dem vorliegen einer besonderen Gefahr ausnahmsweise eine Radwegbenutzungspflicht oder ein Verbot angeordnet werden darf.

Ein Bürger hatte mit Unterstützung des ADFC Leipzig geklagt und 2018 letztlich vor dem OVG Bautzen mit meiner Unterstützung Recht bekommen: Die Anordnungen am Ring waren rechtswidrig.

Entsprechend erklärte die Stadt nunmehr das Urteil beachten zu wollen und umzusetzen. Dies dauerte allerdings.

Dazu kam eine Petition die forderte, dass die Verkehrsführung vor dem Bahnhof neu geordnet werden soll und ggf. eine Fahrradspur auf dem Ring eingefügt werden soll. Diese Petition fand eine Stadtratsmehrheit.

Nunmehr hat die Stadtverwaltung erklärt, dass man 2 der 4 Spuren vor dem Hauptbahnhof Nordseite herausnimmt und dafür eine Fahrradspur dort anlegt. Dies auch um das Urteil umzusetzen, der Petition Rechnung zu tragen und einen Unfallschwerpunkt zu minimieren. Auch die Ampelschaltungen sollten angepasst werden. Die Konfliktlage von Fußgängern und Fahrradfahrern vor dem Hauptbahnhof wird genommen. Fußgänger bekommen mehr Aufstellfläche, Fahrräder werden rechtskonform auf der Straße geführt, die Spurwechselkonflikte durch 4 KfZ Spuren reduziert.

Aufstand der Populisten.

Bei der Wahl der Fortbewegungsmittel werden wir schnell sehr empfindlich und niemand will sich vorschreiben lassen, wie mensch sich zu bewegen hat. Dazu kommt die Ideologiegetriebene Mobilitätsdebatte, die zu einem Verlust an Sachlichkeit führt. Entsprechend wallte die Aufregung hoch. Die LINKE beklagte wortreich nicht informiert zu sein, obwohl sie es war und sprach von der Fahrradlüge. Außerdem grub man die Idee des mittleren Rings wieder aus und damit die Vorstellung außerhalb des Zentrums Tangentialverbindungen herzustellen. Man forderte nicht etwa, dass bevor die Möglichkeit für Autofahrer eingeschränkt werden, andere Mobilitätsformen aufgewertet werden müssen sondern einfach nur eine Ausweichmöglichkeit für Autofahrer. Also die Autospur darf erst dann weg, wenn es irgendwo eine andere Möglichkeit für Autofahrer gibt. So kann man die Verkehrswende auch beerdigen.

Die CDU fantasierte in Verbund mit den Kammern wieder Staus herbei und drohte Klage an. Die Wellen schlagen sehr hoch.

Rechtliche Überlegungen.

Grundsätzlich sind straßenrechtliche Anordnungen Aufgabe der Verwaltung und somit ist der Stadtrat nicht zu beteiligen. Die Einrichtung oder Verbreiterung eines Fahrradwegs setzt keine Teileinziehung der Straße voraus.

In den Grenzen der straßenrechtlichen Widmung gilt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung der Vorrang des Straßenverkehrsrechts (aus Verfassungsblog). Während das Straßenrecht als Teil des öffentlichen Sachenrechts das Straßenland in Form von Widmungen, Entwidmungen und Teileinziehungen aufteilt und dem Gemeingebrauch öffnet bzw. entzieht, regelt und ordnet das Straßenverkehrsrecht als sachlich begrenztes Ordnungsrecht die Ausübung dieses straßenrechtlich festgelegten Gemeingebrauchs innerhalb dessen Grenzen (grundlegend zur Abgrenzung BVerfG, Beschluss vom 9.10.1984 – 2 BvL 10/82). Anders als eine Fahrradstraße schließt ein Fahrradweg keine Benutzungsart vollständig von der (gesamten) Straße aus. Vielmehr wird nur der in den Grenzen des Gemeingebrauchs stattfindende Verkehr neu geregelt, so dass eine straßenrechtliche Teileinziehung nicht erforderlich ist.

Auch auf die normalerweise übliche aufwendige Verkehrsplanung kann im Einzelfall verzichtet werden. Üblicherweise werden mit Anordnungen nach § 45 StVO zwar bereits bestehende formelle oder informelle Planungen umgesetzt. Rechtlich notwendig ist das aber nicht.

Ergo keine Beteiligung. Und auch im Einzelfall kein Klagerecht. Um klagen zu können müsste Klagebefugnis gegeben sein und damit die Möglichkeit im eigenen Recht verletzt worden zu sein. Wo aber soll das herkommen. Die CDU Fraktion war als Teil des Stadtrates nicht zu beteiligen und einen individuellen Anspruch auf fehlerfreies arbeiten der Verwaltung gibt es nicht.

Es reicht aber aus um ordentlich die Backen aufzublasen und Schaum zu schlagen. Es ist halt Vorwahlkampf und DIE LINKE; CDU und AFD werben offenbar um die sich zu kurz gekommen fühlenden Autofahrer.

Ergebnis:

Viel Wind um gar nichts. Die Situation vor dem Hauptbahnhof ist für alle Verkehrsteilnehmer unbefriedigend. Fußgänger haben zu wenig Platz und teilen sich diesen derzeit noch mit Fahrradfahrern. Viele Besucher wissen aber gar nicht, dass auf dem Fußweg auch ein Radweg angeordnet ist, so dass es immer wieder zu Beinaheunfällen kommt. Eine Neuordnung aus diesem Grund ist daher seit langer Zeit dringend notwendig.

Warum überall Autos Vorrang haben sollen erschließt sich auch nicht. Aber um Wahlkampf zu machen, jenseits von Argumenten und Sachlichkeit, reicht es allemal.

Sachsen ist sicher ? – wie man die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik interpretieren kann.

Die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik für Sachsen ist da. Ein kurze Analyse. Die politisch motivierte Kriminalität hat zugenommen ist die Kernaussage. Aber Vorsicht.

Wichtig ist, um die Statistik richtig zu verstehen, dass nur Anzeigen abgebildet werden, ohne Aussage darüber wozu die Verfahren geführt haben.

Aufgrund der PKS alleine kann daher keine zulässige Aussage über die Entwicklung der Kriminalität getroffen werden. Es fehlen Daten darüber wie die Anzeigen zustande kommen, ob etwa die Kontrolldichte zugenommen hat oder sich das Anzeigeverhalten verändert hat. Außerdem müsste man dann auch die Daten der Justiz daneben legen. Auch eine Aussage zur Dunkelziffer gibt es nicht. Allein aufgrund der Daten kann, anders als das Innenministerium suggeriert, keine verifizierbare Aussage zur Kriminalitätsentwicklung gegeben werden.

Ausweislich der Daten hat die Anzahl an aufgenommenen Straftaten zugenommen, ist allerdings unter dem Vor Corona Niveau. Einen deutlichen Anstieg gibt es zum Beispiel bei Straftaten gegen das Versammlungsgesetz.

Auch dazu muss man sich vergegenwärtigen, dass die Polizei zum Beispiel in Leipzig eine Vielzahl an Anzeigen wegen grober Störung einer Versammlung (22 VersG) aufgenommen hat, die großteils danach eingestellt wurden. Und zwar auch deswegen eingestellt, weil sich nach der Anzeige, die oftmals eher dazu dienen soll, eine einschüchternde Wirkung zu erzielen, herausstellt, dass ein dringender Tatverdacht nicht bejaht werden kann.

Auch die Straftaten gegen Vollstreckungsbeamte sollen zugenommen haben, dass kann auch durch ein verändertes Anzeigeverhalten bedingt sein. Einen deutlichen Anstieg gibt es in den Fallzahlen der sog. politisch motivierten Kriminalität. Wobei der größte Ausschlag im Bereich der nicht zuordnenbaren politisch motivierten Kriminalität erfolgt. Dabei handelt es sich mutmaßlich um den Schwerpunkt der Corona Demos. Schwerpunkt, wenig überraschend, sind dabei Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, s.o. .

Auch die sog. Hasskriminalität hat zugenommen. Auch das mag damit zusammenhängen, dass der Verfolgungsdruck hier deutlich zugenommen hat. Und dieser Bereich insgesamt stärker im Fokus steht.

Eine generelle Aussage, dass Sachsen besonders sicher oder unsicher sei ist allein mit der PKS nicht möglich. Schwerpunkt der politischen motivierten Kriminalität bleibt dabei wenig überraschend, trotz einer Zunahme des Verfolgungsdrucks gegen linke Strukturen, Straftaten rechts.

Polizei- und Versammlungsrecht in Lützerath.

Nach der Demonstration am 14.01.2023 in Lützerath ist die Diskussion auch über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes voll entbrannt. Dazu einige Einschätzungen.

Zunächst einmal wird immer mit Betriebsgelände argumentiert und Hausrecht. Bedeutet, dass die Polizei hätte vorgehen dürfen, da sich ein Teil der Versammlungsteilnehmer auf Betriebsgelände befand.

Das stimmt nur bedingt. Dann müsste das sog. Betriebsgelände auch ausdrücklich so gekennzeichnet und gg Betretung geschützt sein. Das war nicht der Fall. Es gab keinen Zaun und keine klare Grenze. Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB liegt bei nicht bewohnten Besitztum regelmäßig nur dann vor, wenn das Besitztum ausdrücklich nach außen hin abgegrenzt ist. Da reicht auch ein Schild nicht. Hausfriedensbruch ist zudem ein absolutes Antragsdelikt und RWE hat erklärt, keine Anzeige (!) stellen zu wollen.

Für die Sicherung von Betriebsgelände ist zudem nicht die Polizei, weil ja privater Grund und Boden, sondern der Werkschutz zuständig. Erst wenn Versammlungsteilnehmer Betriebsgelände betreten und sich nach Aufforderung nicht entfernen, liegt der Anfangsverdacht einer Straftat vor, so dass die Polizei agieren kann.

Nach der Aussage einer Vielzahl von Versammlungsteilnehmern war aber gar nicht erkennbar, wo genau die Grenzen sind. Eine wahrnehmbare Grenze und Aufforderung sich zurückzuziehen hätte es erst direkt am Zaun von Lützerath gegeben.

Zum Versammlungsrecht. Nur weil eine Versammlung oder einzelne Versammlungsteilnehmer, die angemeldete Strecke verlassen wird die Versammlung deswegen nicht zwingend illegal. Zu prüfen ist dann ob eine Spontanversammlung vorliegt. Die grundrechtliche Versammlungsfreiheit geht vor und auch Spontanversammlungen sind von Art.8 GG geschützt.

Daran ändert auch die Situation nichts, dass es sich möglicherweise um Betriebsgelände gehandelt haben könnte. Da das Betriebsgelände nicht gegen Zutritt gesichert ist und es um offene Felder geht, kann auch bei quasi öffentlichen Orten die Versammlungsfreiheit greifen, vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema, etwa im Fraport Urteil.

Eine Prüfung der Spontandemonstration, sowie eine Auflösung der Versammlung hat es offenbar nicht gegeben. Die Versammlungsteilnehmer auf dem Feld hätten zunächst aus der einen Versammlung ausgeschlossen werden müssen und dann hätte mit Polizeirecht gearbeitet werden können.

Nennt sich Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts. Auch das hat es nicht gegeben.

Der Einsatz von unmittelbaren Zwang ist vorher im Regelfall anzukündigen und zwar mehrfach. Das darf nur wegfallen, wenn es die Umstände aufgrund einer Gefahr dies nicht zulassen. Die zahlenmäßige Unterlegenheit der Polizei gehört nicht dazu.

Diese Ankündigungen hat es in breiten Teilen nicht gegeben. Statt die Polizeikräfte an neuralgischen Punkten weit zurückzuziehen und nur Lützerath und die Tagebaukante zu sichern, hat man sich in diesem Sinne auf eine Konfrontation auf offenen Feld eingelassen. Dazu passt auch, dass mehrfach die Polizeikräfte umgruppiert wurden und man sich immer weiter zurückgezogen hat.

Diese markanten strategischen Fehler versuchte man mit Härte zu kompensieren und sich dabei darauf verlassend, dass es ähnlich wie nachG20 in Hamburg sowieso keine Folgen haben wird.

Es war zudem abzusehen, dass aufgrund des Wetters und des bereits vorher durchnässten Bodens, der durch die vielen Menschen weiter in Matsch verwandelt wurde, die mit Rüstungen ausgerüsteten Polizeikräfte, irgendwann in Schwierigkeiten kommen würden. Das kann man wissen und absehen.

Ein Großteil der Verletzten bei der Polizei ist offenbar genau darauf zurückzuführen. Die Polizei spricht selber von 70 verletzten Beamten und räumt ein, dass viele offenbar durch Verletzungen aufgrund des Untergrunds zu stande kamen, sowie der Einsatz von Pfefferspray, der aufgrund von Windböen auch eigene Kräfte traf. Markant ist an dieser Stelle, dass der zuständige Innenminister selber von mehr als 100 verletzten Beamten sprach, vgl. Sendung Anne Will 15.01.2023 und damit von den Zahlen der eigenen Polizei abweicht.

Der Einsatz von Pfefferspray, das aufgrund von Windböen, ähnlich wie der Wasserwerfereinsatz die eigenen Kräfte abbekommen, Bänderverletzungen durch das feststecken im Schlamm sind offenbar die Hauptgründe für Verletzungen der eingesetzten Beamten, die am Abend durch weitere Kräfte ua. dem USK aus Bayern unterstützt wurden.

Die Behauptung, dass es Bewurf durch Steine und Molotowcocktails gegeben habe kann zudem in das Reich der Legenden zurückgewiesen werden. Es gab Tage vorher, bei der Räumung des Ortes, offenbar einen Gegenstand, der aussieht, als ob es ein Molotowcocktail gewesen sein könnte. Bei der Demonstration gab es das nicht. Und auch der Bewurf mit Steinen wirft Fragen auf. Wo sollen dort Steine herkommen? Es handelt sich um flaches Land und Felder. Dort können auch Steine seien aber jedenfalls keine Pflastersteine oder ähnliches. Was man auf den Videos sieht ist Matsch mit dem Beamte bewurfen wurden. Das ist nicht nett und kann auch eine Straftat sein allerdings keine Köprverletzung.

Die ganze Situation wurde gelegentlich mit Herr der Ringe verglichen. Wenn man jedoch Analogien bemühen will landet man eher bei der Varusschlacht. Dort gerieten die schwer ausgerüsteten Römer ebenfalls aufgrund des unwegsamen Geländes und des aufgeweichten Bodens ins Hintertreffen.

Dies sieht man sehr schön an der sog. Mönchssituation, die zum viralen Hit in den sozialen Netzwerken geworden ist. Während die Beamten in der Rüstung erhebliche Standschwierigkeiten auf dem Matsch haben, scheint dies dem Mönch nichts auszumachen.

Im Ergebnis spricht einiges dafür, dass der Polizeieinsatz völlig anders abgelaufen ist als geplant war, auch wenn Polizei und Politik etwas anderes glauben machen wollen. Aber Fehlerkultur war da schon immer ein Fremdwort.

Das was jetzt läuft ist das Ringen um die Deutungshoheit. Fehlerkultur und kritische Aufarbeitung wird es bei diesem Innenminister, der schon die rechtswidrige Räumung im Hambacher Wald zu verantworten hat, nicht geben.

Klimakleber, die nächste RAF? – Heuchelei und Alltag.

Aufgeregt wird über die so genannten Klimakleber diskutiert. Aktivist*innen der Gruppe Letzte Generation, die mit ihren Aktionen für viel Gesprächsstoff sorgen.

Zu den Fakten: Die Gruppe „Letzte Generation“ macht mit öffentlich wirksamen Aktionen auf sich aufmerksam. Unter anderem klebten sich Menschen der Gruppe an Bilderrahmen fest und bewarfen Bilder mit Kartoffelbrei und Suppe. Andere Gruppe kleben sich auf die Straße. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach wirksamen Maßnahmen gegen den Klimawandel. Gefordert wird die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und etwa ein 9- Euro Ticket.
Viel diskutiert wurde eine Aktion in Berlin als sich Personen der Gruppe an einer Schilderbrücke festmachten, weshalb die Polizei ein Teil der Straße sperrte wodurch ein Rüstwagen der Feuerwehr nicht zu einem 3km entfernten Unfallort kam, da es auch keine Rettungsgasse gab.

Resonanz:
Inzwischen, bedingt auch durch eine mediale Kampagne, wird weniger über Legitimität und Legalität als vielmehr über die Aktionen an sich gesprochen. Einige sehen bereits eine neue RAF aufziehen, Justizminister Buschmann kündigt an die Verfahren genau im Auge behalten zu wollen und denkt laut über Gesetzesveränderungen nach um höhere Strafen möglich zu machen. Viele überbieten sich mit der Forderung nach drastischen Strafen, allen voran die CSU.

Über das eigentliche Thema „Klimawandel“ wird kaum gesprochen, was wiederum zeigt, dass Aufmerksamkeit um jeden Preis nicht wirklich dienlich ist.

Legalität und Legitimität.

Nicht alles was legitim erscheint ist legal und nicht alles was legal erscheint ist deswegen legitim. Diese feinen Unterschiede werden aber kaum mehr wahrgenommen.

Hinsichtlich der Bilder liegt im Ernstfall eine Sachbeschädigung vor und zwar dann wenn entweder die Substanz des Bildes verändert oder zerstört wurde oder das äußere Erscheinungsbild nicht nur kurzfristig verändert wurde.

Bei den Straßenklebern wird die Sache ungleich schwieriger. Eine Strafrechtsprofessorin der Universität Leipzig bejahte unlängst in einem Artikel für die Welt das Notwehrrecht. Allerdings für die Autofahrer.

Das dürfte zweifelhaft sein. Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Versammlung, die unter den Schutz von Art. 8 GG fällt. Mehrere Personen mit dem Zweck der gemeinsamen Meinungskundgabe, die auch mit Transparenten zum Ausdruck gebracht wird. Das vorliegen einer Anmeldung nach § 14 VersG ist nicht konstitutiv für eine Versammlung. Liegt keine Anmeldung nach § 14 VersG vor kann es sich allerdings um eine Straftat handeln, die allerdings nur den/ die Verantwortlichen (Organisatoren) treffen würde und nicht lediglich die Teilnehmer.

Darüber hinaus kommt eine Nötigung in Betracht, die allerdings nach der sog. 2. Reihe Rechtsprechung des BGH auch erst ab der 2. Reihe vorliegen kann und im Lichte der Versammlungsfreiheit zu bewerten ist.

Für ein Notwehrrecht braucht es einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Die Autofahrer werden im Einzelfall aber kaum wissen können ob es sich um eine rechtmäßige Versammlung handelt oder nicht.

All diese feinen juristischen Nuancen, charakteristisch für den Rechtsstaat, interessieren offenbar nicht. Einige meinen zu wissen, dass es sich quasi um „Terror“ handle.

Ich persönlich habe Zweifel ob Aktionen, die Aufmerksamkeit generieren um des Willens der Aufmerksamkeit wirklich hilfreich sind. Es besteht vorliegend auch die Gefahr, dass Menschen die dem eigentlichen Thema positiv gegenüberstehen aufgrund der Radikalität sich abwenden.

Heuchelei und Alltag.

Am schwierigsten zu ertragen ist allerdings das Thema Heuchelei im Alltag.
Der Furor mit dem über das Thema diskutiert wird ist nämlich etwas einseitig verteilt. Mehrere Politiker etwa kritisieren in scharfen Worten, dass blockieren von Straßen und Wegen. Der Fall mit der Fahrradunfall in Berlin wurde bundesweit diskutiert.

Der gleiche Furor fehlt allerdings wenn es darum geht gegen rechtswidrig abgestellte Autos vorzugehen, die einstweilen Rettungswege, Straßen und Fußwege blockieren. Hier handelt es sich auch nur um eine Ordnungswidrigkeit, die täglich zu tausenden geschieht.

Aktuell mussten auf einer Autobahn Rettungskräfte, die letzten 3 km zur Unfallstelle laufend zurücklegen, da es schlicht keine Rettungsgasse gab. Wo ist hier die Aufregung über die Unverantwortlichkeit der Autofahrer.

Mit dem Ver- und Beurteilen und gegenüberstellen von Sachverhalten sollte man vorsichtiger sein.

Und nein der Staat wird nicht von einer handvoll Menschen herausgefordert, die sich auf Straßen kleben. Die Herausforderung ist der Klimawandel, der alles ändern wird. Aber natürlich ist es immer einfacher Scheindebatten zu führen und aus diskutablen und möglicherweise strafbaren Aktionen einen neuen Terrorismus am Werke zu sehen.

Klimakleber, die nächste RAF? – Heuchelei und Alltag.

Aufgeregt wird über die so genannten Klimakleber diskutiert. Aktivist*innen der Gruppe Letzte Generation, die mit ihren Aktionen für viel Gesprächsstoff sorgen.

Zu den Fakten: Die Gruppe „Letzte Generation“ macht mit öffentlich wirksamen Aktionen auf sich aufmerksam. Unter anderem klebten sich Menschen der Gruppe an Bilderrahmen fest und bewarfen Bilder mit Kartoffelbrei und Suppe. Andere Gruppe kleben sich auf die Straße. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach wirksamen Maßnahmen gegen den Klimawandel. Gefordert wird die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und etwa ein 9- Euro Ticket.
Viel diskutiert wurde eine Aktion in Berlin als sich Personen der Gruppe an einer Schilderbrücke festmachten, weshalb die Polizei ein Teil der Straße sperrte wodurch ein Rüstwagen der Feuerwehr nicht zu einem 3km entfernten Unfallort kam, da es auch keine Rettungsgasse gab.

Resonanz:
Inzwischen, bedingt auch durch eine mediale Kampagne, wird weniger über Legitimität und Legalität als vielmehr über die Aktionen an sich gesprochen. Einige sehen bereits eine neue RAF aufziehen, Justizminister Buschmann kündigt an die Verfahren genau im Auge behalten zu wollen und denkt laut über Gesetzesveränderungen nach um höhere Strafen möglich zu machen. Viele überbieten sich mit der Forderung nach drastischen Strafen, allen voran die CSU.

Über das eigentliche Thema „Klimawandel“ wird kaum gesprochen, was wiederum zeigt, dass Aufmerksamkeit um jeden Preis nicht wirklich dienlich ist.

Legalität und Legitimität.

Nicht alles was legitim erscheint ist legal und nicht alles was legal erscheint ist deswegen legitim. Diese feinen Unterschiede werden aber kaum mehr wahrgenommen.

Hinsichtlich der Bilder liegt im Ernstfall eine Sachbeschädigung vor und zwar dann wenn entweder die Substanz des Bildes verändert oder zerstört wurde oder das äußere Erscheinungsbild nicht nur kurzfristig verändert wurde.

Bei den Straßenklebern wird die Sache ungleich schwieriger. Eine Strafrechtsprofessorin der Universität Leipzig bejahte unlängst in einem Artikel für die Welt das Notwehrrecht. Allerdings für die Autofahrer.

Das dürfte zweifelhaft sein. Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Versammlung, die unter den Schutz von Art. 8 GG fällt. Mehrere Personen mit dem Zweck der gemeinsamen Meinungskundgabe, die auch mit Transparenten zum Ausdruck gebracht wird. Das vorliegen einer Anmeldung nach § 14 VersG ist nicht konstitutiv für eine Versammlung. Liegt keine Anmeldung nach § 14 VersG vor kann es sich allerdings um eine Straftat handeln, die allerdings nur den/ die Verantwortlichen (Organisatoren) treffen würde und nicht lediglich die Teilnehmer.

Darüber hinaus kommt eine Nötigung in Betracht, die allerdings nach der sog. 2. Reihe Rechtsprechung des BGH auch erst ab der 2. Reihe vorliegen kann und im Lichte der Versammlungsfreiheit zu bewerten ist.

Für ein Notwehrrecht braucht es einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Die Autofahrer werden im Einzelfall aber kaum wissen können ob es sich um eine rechtmäßige Versammlung handelt oder nicht.

All diese feinen juristischen Nuancen, charakteristisch für den Rechtsstaat, interessieren offenbar nicht. Einige meinen zu wissen, dass es sich quasi um „Terror“ handle.

Ich persönlich habe Zweifel ob Aktionen, die Aufmerksamkeit generieren um des Willens der Aufmerksamkeit wirklich hilfreich sind. Es besteht vorliegend auch die Gefahr, dass Menschen die dem eigentlichen Thema positiv gegenüberstehen aufgrund der Radikalität sich abwenden.

Heuchelei und Alltag.

Am schwierigsten zu ertragen ist allerdings das Thema Heuchelei im Alltag.
Der Furor mit dem über das Thema diskutiert wird ist nämlich etwas einseitig verteilt. Mehrere Politiker etwa kritisieren in scharfen Worten, dass blockieren von Straßen und Wegen. Der Fall mit der Fahrradunfall in Berlin wurde bundesweit diskutiert.

Der gleiche Furor fehlt allerdings wenn es darum geht gegen rechtswidrig abgestellte Autos vorzugehen, die einstweilen Rettungswege, Straßen und Fußwege blockieren. Hier handelt es sich auch nur um eine Ordnungswidrigkeit, die täglich zu tausenden geschieht.

Aktuell mussten auf einer Autobahn Rettungskräfte, die letzten 3 km zur Unfallstelle laufend zurücklegen, da es schlicht keine Rettungsgasse gab. Wo ist hier die Aufregung über die Unverantwortlichkeit der Autofahrer.

Mit dem Ver- und Beurteilen und gegenüberstellen von Sachverhalten sollte man vorsichtiger sein.

Und nein der Staat wird nicht von einer handvoll Menschen herausgefordert, die sich auf Straßen kleben. Die Herausforderung ist der Klimawandel, der alles ändern wird. Aber natürlich ist es immer einfacher Scheindebatten zu führen und aus diskutablen und möglicherweise strafbaren Aktionen einen neuen Terrorismus am Werke zu sehen.

Betonmischer, Fahrradfahrer, Klimakleber – die Schuldfrage.

Deutschland diskutiert erregt über einen Fall in Berlin. Eine Fahrradfahrerin wird durch einen Betonmischer überfahren und stirbt danach an den Verletzungen. Weil auch ein Protest der letzten Generation stattfand, die sich auf eine Straße gesetzt hatten, hieß es das diese die Rettung behindert hätten. Die Welle der Aufregung tobt.

Die Fakten:

Die Fahrradfahrerin wurde durch einen Betonmischer überfahren. Warum sie nicht auf dem Radweg fuhr, ist offen. Es handelte sich dabei um einen benutzungspflichtigen Radweg.

Ihr Bein wurde eingeklemmt. Ein Notarztwagen kam ohne Zwischenfälle an und übernahm die Erstversorgung. 5 km davon entfernt fand der Protest der Gruppe „Letzte Generation“ statt, der dazu führte, dass der Autoverkehr an der Stelle ausgebremst wurde und auf eine Spur reduziert wurde.

Dadurch wurde ein zusätzlich gerufener Feuerwehrwagen festgehalten. Dies aber offensichtlich deswegen, da keine Rettungsgasse gebildet wurde.

Nach mehreren Zeitungsmeldungen wurde inzwischen auch festgestellt, dass die notärztliche Versorgung nicht (!) durch den Stau oder Protest behindert wurde.

Bedeutet, dass der Protest in keinem Zusammenhang zum Tod der Radfahrerin steht.

Die Diskussion:

Die Debatte fokussiert sich dennoch einzig und allein auf die sog. „Klima-Kleber“. Es scheint zu verlockend zu sein, den Tod eines Menschen zu nutzen, um die Schuldfrage zu diskutieren. Die Politik äußert sich, die Presse sowieso und alles fokussiert sich auf die letzte Generation, die mit ihrem moralischen Rigororismus allerdings dazu beitragen.

Anteil am Tod nimmt kaum jemand und für die Fakten scheinen sich auch nur die Wenigstens zu interessieren. Dabei geht es nicht um die Verteidigung der Handlung der „Letzten Generation“ sondern um das Getöse.

Endlich, so scheint es, kann man den kritikwürdigen Aktionen der „Letzten Generation“ mit dem Holzhammer gegenübertreten. Fast schon das triumphierende Geheul, dass die „Klimakleber“, die „Klimaterroristen “ oder „Klima-RAF“ vor dem Tod von Menschen keinen Halt machen. Mit dem Geschehen hat das wenig zu tun.

Geht es auch etwas kleiner, angemessener?

Wer von Klimaterroristen schreibt, schreibt den Terrorismus herbei. Wer meint, dass Aktionen des zivilen Ungehorsams, mit der RAF vergleichbar sein, hat in Geschichte nicht aufgepasst und leistet der weiteren Radikalisierung Vorschub. Man muss nicht immer und ständig dramatisieren.

Was einstweilen völlig aus dem Blick gerät ist das eigentliche Thema: der Klimawandel und dessen Auswirkungen. In der Gegenwartskultur der Erregung, ist es leichter sich an Projektionen abzuarbeiten, als sich mit den wirklichen Problemen auseinanderzusetzen.

Erregung verspricht Resonanz. Resonanz ist eine Währung, die Selbstwirksamkeit bedeutet, dem eigenen Leben im sinnleeren Raum des Gegenwartskapitalismus scheinbar Sinn verschafft und bezahlt wird mit Likes und Reichweite als narzisstische Stimulanz.

Aus Recht und Gesetz – Soko Linx, die Brandstifer.

Der erste Fahnundserfolg der Soko Linx war ein Desaster….



Im September 2020 verkündete der damalige sächsische Innenminister einen ersten spektakulären Fahndungserfolg, der 2019 ins Leben gerufenen Soko Linx. Die Festnahme eines Tatverdächtigen im Fall der Brandstiftungen auf Baustellen der Firma Hentschke Bau in Rodewisch und Zwickau 2019, die in Zusammenhang mit neuen Gefängnisbauten standen. Für den unter Druck stehenden Innenminister war klar: es sind die Täter.



2019 wurde auf Baustellen in Zwickau und Rodewisch Feuer gelegt. Bis auf einem nicht umgesetzten Brandsatz hatten die Ermittlungsbehörden keine heiße Spur. Auf diese Spur brauchte sie Hentschke Bau selber, die den Ermittlungsbehörden eine Ordner übergaben in dem politische Gegner und ihre negativen Aussagen über Hentschke Bau fein säuberlich aufgelistet waren.



Der Geschäftsführer von Hentschke Bau in Bautzen ist umstritten. 2019 zur Bundestagswahl war er einer der größten Einzelspender der AfD und unterstützt in Bautzen auch Netzwerke der Neuen Rechten inklusive von Zeitschriften mit Inhalten, die auch aus der rechtsextremen bis verschwörungsgläubigen Ecke kommen.

In dem Ordner auch Personen des öffentlichen Lebens, die sich über Hentschke Bau und den Geschäftsführer negativ geäußert hatten.

Die Ermittler wurden bei einem Twitterprofil aufmerksam. Ein Twitterprofil, dass fälschlich meinem Mandanten zugeordnet wurde. und offenbar in das Anforderungsprofil zu passen schien: männlich, aus der Region Bautzen kommend, links.



Es wurde weiter ermittelt und unter dem Vorwand des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Hausdurchsuchung in Dresden durchgeführt. Bis auf „linke“ Aufkleber wurde nichts gefunden. Trotzdem wurde der Tatverdächtige mitgenommen und eine Geruchsprobe genommen. Mit dieser Geruchsprobe wurde ein Spürhund am Tatort eingesetzt, der eine Spur gefunden haben soll.

Für die Ermittler reichte das aus um einen Haftbefehl zu beantragen, der vor dem Amtsgericht Dresden, dass sich nicht einmal mit den logischen Problemen auseinandersetzte, Bestand hatte.

Für den Innenminister ein willkommener Fahndungserfolg. Für den Betroffenen der Beginn eines langen Alptraums. Erst nach Haftprüfung und Beschwerde entschied 2 Monate später das Landgericht, dass kein dringender Tatverdacht vorliege, der diesen Grundrechtseingriff rechtfertige. Allein eine Hundespur, unabhängig von der Plausibilität, reiche nicht aus.

Zwischendurch hatte ein Prof. der Chemie bestätigt, dass die Theorie der Hundespur Unsinn sei. Auch ein Spürhund kann keine Zellen, nach mehr als 1 Woche mehr aufnehmen, da der Zerfallsprozess abgeschlossen ist. Im vorliegenden Fall soll der Hund mehr als 1 Jahr nach der Tat eine Spur gefunden haben.

Gleichwohl wurden die Ermittlungen weitergeführt. Der Verdächtige war nach 2 Monaten Haft zwar wieder frei, für die Ermittlungsbehörden galt er aber immer noch als Hauptverdächtiger.

2 quälende Jahre später hat inzwischen die Generalstaatsanwaltschaft Dresden das Verfahren eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht liegt nicht vor. Der Verdächtige der auch zum Tatzeitraum ein Alibi hatte, ist damit kein Verdächtiger mehr.

Der erste spektakuläre Fahndungserfolg der Soko Linx war ein Desaster.
Einer Ermittlungsbehörde, die auf politisches Wollen hin gegründet wurde und die mehr Ermittler hat als das Abwehrzentrum gegen den restlichen Extremismus, auch den Rechten.

Seit Beginn der Arbeit der Soko Linx hat diese primär Strukturermittlungen betrieben und noch bei der kleinsten Sachbeschädigung, die Ermittlungen an sich gezogen. Im ersten Jahr des Bestehens standen so mehr als 300 „linke“ Ermittlungsfälle, nur rund 3 dutzend rechter Fälle gegenüber.

Für AfD und CO der Beleg dafür, dass die Gefahr in Sachsen von links kommt. Weil man Statistiken weder lesen noch verstehen will.

Für den Betroffenen werden sich die Akten nicht so schnell schließen. Für ihn war es ein Geschehen wie in Kafkas „Der Prozess“, festgenommen werden und erst nach anderthalb Tagen in Haft erfahren, was ihm vorgeworfen wird, 2 Monate Gefängnis und 2 Jahre lang Ermittlungen. Das hinterlässt Spuren.

Man wird es nicht ungeschehen machen können. Aber wir alle sind gut beraten kritisch zu bleiben.

Die Urteile im Fretterode Prozess sind nichts anderes als ein Justizskandal

Gruselig.

Im sogenannten Fretterode Prozess wurden die Urteile gesprochen.

Was war geschehen:
2 Journalisten hatten sich vor dem Haus des Thüringer Neonazis und NPD Vorsitzenden Thorsten Heise aufgehalten und Fotos gemacht.
Daraufhin stürmten 2 vermummte und bewaffnete junge Männer aus dem Anwesen und attackierten die Journalisten, verfolgten diese bis es zur Konfrontation kam, bei der die Angreifer Baseballschläger und Pfefferspray einsetzten, sowie die Kamera stahlen.

Das Gericht hat in einem skandalösen Urteil ausgesprochen milde Strafen verhängt. Insbesondere sah die vorsitzende Richterin es als gegeben an, dass die Angeklagten sich bedroht fühlen durften.

Die Angeklagten seien davon ausgegangen, dass es sich um „Zecken“ handle und damit um Angehörige der linken Szene und nicht um Journalisten.

Faktisch sagt das Gericht damit, dass es einen Unterschied mache ob jemand links ist oder Journalist, schon das ein Skandal.

Im Ergebnis sah das Landgericht die Einlassungen der Neonazis als glaubhaft an. Die politischen Hintergründe wurden fast vollständig ausgeklammert.

Der Diebstahl der Kamera (Raub) gar nicht verurteilt, die Tätergesinnung außer Acht gelassen.

Es ist ein Skandalurteil, dass auch der Journalistenverband genauso nennt.

Wir müssen darüber reden, dass Teile des Rechtsstaates angesichts massiver rechter Gewalt inzwischen kapitulieren bzw. mit AfD und Neonazis sympathisieren.

Wenn der Staat nicht bereit ist das Recht und die körperliche Unversehrtheit zu schützen, werden viele daraus ihre Schlüsse ziehen.

Ein ganz dunkler Tag.

Fahrrad fahren auf dem Ring

Ein Kommentar zur Debatte um den Fahrradverkehr in Leipzig.

Verkehr so scheint es, ist ähnlich wie das Essen ein hochemotionales Thema. Niemand will sich vorschreiben lassen, was man isst oder wie man sich zu bewegen hat und belehrt möchte man auch nicht werden.

Weiterlesen „Fahrrad fahren auf dem Ring“