Verkehrswidriges Parken in Leipzig

Aktuell erregt ein Schreiben des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig auf Twitter die Gemüter.

In diesem Schreiben teilt die Stadt einen Bürger mit, dass sie dessen Anzeigen wegen verkehrsordnungswidrigen Parkens nicht mehr bearbeitet werden.

Eine etwas eigenwillige Auslegung der Stadt Leipzig. Maßgeblich ist dazu eine Entscheidung des OVG Lüneburg aus dem Jahr 2013. Dort hatte das OVG Lüneburg festgehalten, dass es keinen Anspruch auf ein Tätigwerden der Behörde gebe. Den objektiv-rechtlichen Verpflichtungen der Bußgeldbehörde bei Eingang einer Anzeige korrespondiert kein subjektives Recht des Anzeigeerstatters (vgl. auch OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 26.01.1982 – 4 A 2586/80 -, OVGE MüLü 36, 75 (79)).

Bei Eingang einer Anzeige hat die Stadt nach pflichtgemässen Ermessen zu prüfen, ob ein Tätigwerden notwendig ist.

Das bemisst sich auch nach dem geschilderten Sachverhalt, etwa ob ein Zugang versperrt wird und weiteres. Unter bestimmten Gesichtspunkten kann sich das Ermessen der Behörde zum Tätigwerden auf Null reduzieren. Und die Behörde hat die Pflicht zum handeln.

Dabei ist ferner zu beachten, dass Ordnungswidrigkeitenverfahren als „kann“ Bestimmung gefasst sind. Damit kommt der Behörde ein Ermessen zu bei der Beurteilung, ob sie ein Verfahren einleitet oder nicht. Dieses Ermessen kann sich unter Umständen auf Null reduzieren.
Der Bürger selber hat, sofern er nicht direkt betroffen wird, allerdings keinen einklagbaren Anspruch.

Die pauschale Antwort der Verwaltung im vorliegenden Fall, ist rechtlich unsauber und zeigt ein fehlerhaftes Rechtsverständnis. Denn grundsätzlich gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.

Das bedeutet, dass die Behörde bei einer Anzeige im EInzelfall prüfen muss, ob sie dieser nachgeht oder nicht.

Gerade in Leipzig, einer Stadt mit einer Vielzahl an Verkehrsverstößen durch rechtswidrig parkende Fahrzeuge, die Radwege versperren, Kreuzungsbereiche dichtmachen oder Hindernisse auf Fußwegen darstellen wäre eine andere Antwort notwendig gewesen.

Es zeigt sich hier auch ein genereller Unwille der Stadtverwaltung Leipzig sich mit dem Problem des ruhenden Verkehrs auseinanderzusetzen.

Fehlende Parkmöglichkeiten sind jedenfalls keine Rechtfertigung für das Versperren von Fußwegen, Kreuzungen und Fahrradwegen.Im vorliegenden Fall ist das letzte Wort jedenfalls noch nicht gesprochen.

 

Lesenswert auch der Erlass des Verkehrsministeriums BaWü zum Umgang damit

Natur und Mensch – über das Problem in den Städten

Gestern Abend habe ich einen zornigen Beitrag geschrieben. Er handelt von der zunehmenden Zerstörung der Wälder durch den Menschen, durch achtloses Nutzen, durch anlegen von Trampelpfaden, Lagefeuern, Mountainbikestrecken und co. Er zeigt Bilder der Zerstörung, von verdichteten Waldböden auf denen nichts mehr wächst, von heruntergebrannten Wiesenstücken

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Offener Brief an die Menschen, die den Wald nutzen.

Liebe Menschen,die den Leipziger Auwald lieben, schätzen und nutzen oder durchqueren. Diese Worte richte ich an euch. Es sind Worte voller Zorn und Wut.
Ihr zerstört den Wald.

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Der zerstörte Wald.

Willkommen in der Nordwestaue, des Leipziger Auwaldes, entlang des Luppe Dammes. So schön wie das Bild scheint, so trügerisch ist es doch.
Der Auwald Leipzig, eine Hartholzaue, die durch Ablagerung des Auenlehms vor 7000 Jahren entstand ist einer der bedeutendsten Auwälder Europas.
Aber sein Zustand ist schlecht- sehr schlecht.

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Eskalation in einer Straßenbahn.

Ein Video erregt die Öffentlichkeit. Dieses Video aufgenommen von einem Journalisten des kreuzer – Das Leipzig Magazin zeigt wie ein Kontrolleur der LVB offenbar minutenlang auf einem jungen Mann liegt, diesen dabei im Schwitzkasten hält und die Luft abdrückt bis der Kopf rot wird. Man sieht einen zweiten Kontrolleur und hört Stimmen, die darum bitten aufzuhören. Erst der zweite Kontrolleur kann seinen Kollegen dazu bringen abzulassen.

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Struktureller Rassismus ein Versehen?

Seit einiger Zeit wird im Land über strukturellen bzw. institutionellen Rassismus diskutiert.
Als institutioneller Rassismus (auch: struktureller Rassismus) werden Rassismen bezeichnet, die von Institutionen der Gesellschaft, von ihren Gesetzen, Normen und ihrer internen Logik ausgehen, unabhängig davon, inwiefern Akteure innerhalb der Institutionen absichtsvoll handeln oder nicht.

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Verfassungsschutz Sachsen.

Wahrscheinlich wird man davon ausgehen müssen, dass die Wochenzeitung die Zeit mit ihrer Einschätzung, dass der Verfassungsschutz Sachsen schlicht und ergreifend zu doof für die AfD ist recht hat.

Aktuell sorgte ein neuer Fall für Aufsehen. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass der Nachfolger des Leiters des Verfassungsschutz Sachsen sich geweigert haben soll Daten über die AfD zu löschen.

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