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Leipzig hat am Wochenende ein Demonstrationsverbot verhangen. Dieses Verbot bezieht sich maßgeblich darauf, dass bei den Versammlungen mit einer kollektiven Unfriedlichkeit gerechnet werden muss und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
Unter dem Motto „Alle zusammen“ hatten linke bis linksradikale Gruppen zu mehreren Versammlungen aufgerufen. Die Polizei hatte bereits im Vorfeld ein Verbot gefordert. Der Verfassungsschutz hatte in seiner Gefahrenprognose ebenfalls vor „Linksextremismus“ gewarnt.
Das Verwaltungsgericht hat dieses Verbot im Eilverfahren gehalten. Zusätzlich dazu hat die Polizei einen Kontrollbereich eingerichtet, der von Osten über den Süden bis nach Westen sämtliche Innenstadtnahe Stadtbezirke der Stadt erfasst.
Ein einmaliger Vorgang, der die restiktive Auslegung der Versammlungsfreiheit einmal mehr untermauert.
Das Versammlungsgrundrecht ist essentiell für die Demokratie. Ein Verbot eine absolute Ausnahme.
Tatsächlich ist es das erste mal, dass die Stadt ein derart umfassendes Verbot erlassen hat und das Verwaltungsgericht dieses Verbot auch hält.
Das bisherige Versammlungsverbot welches 2011 erlassen wurde, hatte sich auf die Rechtsfigur des polizeilichen Notstandes gestützt und damit argumentiert, dass aufgrund der angezeigten Versammlungslage nicht ausreichend viele Polizeibeamte zur Verfügung stehen.
Auch die Verbote im Frühjahr bei den sog. Corona Proteste waren im Hinblick auf das Infektionsgeschehen verboten worden und damit im Rahmen einer nicht vergleichbaren Sondersitutation.
Dennoch wird eine Tendenz deutlich. Die Tendenz bei der Abwägung zwischen Sicherheit für die Allgemeinheit und Grundrecht des Einzelnen im Zweifel der Sicherheit einen höhere Stellung einzuräumen.
Im Hinblick auf prognostizierte Ausschreitungen mag das auf den ersten Blick überzeugen.
Aber es bleibt verstörend. Der Wunsch nach Sicherheit, in einer Gesellschaft, die nie sicher sein kann, gefährdet die Freiheit und mit ihr den demokratischen Rechtsstaat.
Wir nehmen immer weitere Einschränkungen der Grundrechte in Kauf und billigen sie sogar. In der Vorstellung einer dadurch zu gewinnenden Sicherheit tendieren viele Menschen immer mehr zu einem autoritären Staatsverständnis und damit einen Staat der vorsorglich Gefahren auch durch schwerste Grundrechtseingriffe unterbindet.
In der Abwägung ob man die Gefahr akzeptieren muss, ob eine Mülltonne brennt oder nicht oder der Versammlungsfreiheit sollte in einem freiheitlichen Rechtsstaat, die Entscheidung immer für den Rechtsstaat ausgehen.
Stattdessen werden im Polizeirecht immer weitere Eingriffsbefugnisse geschaffen, Gerichte argumentieren restriktiver und Bürger fordern weitere Einschränkungen um die Unsicherheit des Lebens und damit die Gefahren nicht zu ertragen.
Auf diese Art und Weise sind wir aber dabei die Freiheit, die Grundlage dieser Demokratie abzuschaffen. Ohne grundrechtliche Freiheit, keine Demokratie, kein Rechtsstaat.
Wir befinden uns auf einem gefährlichen Weg.
Schlagwort: Grundrechte
Alle zusammen!- Das Verbot der Versammlung oder die Bankrotterklärung des freiheitlichen Rechtsstaates
Alle zusammen!
Die Stadt Leipzig hat die Versammlungen am kommenden Sonnabend in Leipzig verboten. Drei Versammlungen sollten sich zu einer vereinen und gemeinsam in einem Aufzug laufen.
Das Verbot der Versammlung bei dem die Polizei mit einer vierstelligen Teilnehmerzahl aus der linken Szene bundesweit gerechnet hatte, wird mit der Gefahrenprognose von Polizei und Verfassungsschutz begründet.
Tatsächlich gibt es im Vorfeld der Versammlungen einige Aufrufe in den sozialen Netzwerken, die einen unfriedlichen Verlauf befürchten lassen.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch die Versammlung am 18.09.2021 insgesamt nicht die Schwelle zur Unfriedlichkeit überschritten hat. Einzelne Aufrufe rechtfertigen kein Verbot.
Versammlungen und Aufzüge sind die Ausübung eines Grundrechtes und unerlässliche Voraussetzung einer Demokratie, ebenso wie das Recht auf Meinungsfreiheit.
Und zwar unabhängig davon, ob man das Anliegen der Versammlung teilen kann oder meint es sei gut und richtig oder falsch oder sogar gefährlich.
Dies spielt keine Rolle.
Auch unbequeme Meinungen muss die Demokratie aushalten, die ihren Schutz auch ihren Gegnern zur Verfügung stellt.
Versammlungen können aber nach den Umständen zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von Auflagen abhängig gemacht werden. Im absoluten Ausnahmefall kommt auch ein Verbot in Betracht. Das allerdings nur dann, wenn mildere Mittel also Auflagen nicht durchgreifen.
Es gibt daher auch kaum Versammlungsverbote. Aus gutem Grund.
Wenn nun eine Versammlung verboten wird, wirft dies eine Reihe von Fragen auf und selbst wenn das Verbot gerichtlich halten würden, was bezweifelt werden darf, ist das, auch wenn man dem Anliegen ablehnend gegenübersteht, kein Grund zum Feiern.
Das der Staat, in diesem Fall die Exekutive, die Ausübung eines Grundrechts untersagt, welches für die Demokratie unerlässlich ist, muss jedem Demokraten Kopf zerbrechen bereiten.
Bei den Erkenntnissen vom Verfassungsschutz ist zudem darauf hinzuweisen, dass es sich um eine demokratiefremde Einrichtung handelt. Der Staat, der seine Legitimation durch den Souverän – den Bürger; erhält hat diesen nicht zu überwachen. Insbesondere auch deswegen da der VS eine chronisch unzuverlässig Behörde ist, die eine politische Führung hat.
Das der VS insbesondere in Sachsen immer wieder versucht hat die „linke Szene“ zu kriminalisieren und den Begriff des „Linksextremismus“ exzessiv weit auslegt, dürfte bekannt sein. Bereits die Teilnahme an Klimaprotesten mit der Parole „System change Not climate change“, reicht in Sachsen aus um den Verdacht von „linksextremismus“ ausgesetzt zu sein.
Auch das sich die Polizei, was sie darf, im Vorfeld zur Versammlung äußert und mehr Verbote fordert, kann nicht gefallen.
Egal, wie es am Ende ausgeht. Es ist kein guter Tag für die Grundrechte und den freiheitlichen Rechtsstaat.
Privilegien für Geimpfte?
Immer wieder flammt die Diskussion auf, ob es nicht für Geimpfte „Privilegien“ geben sollte. Dahinter verbirgt sich der Wunsch zeitnah in eine Normalität zurückzufinden. Allein diese Debatte ist, so nachvollziehbar sie erscheinen mag, falsch aufgezogen. Es geht nicht um Privilegien. Daher ein paar Anmerkungen.
Corona Demos, Reichsbürger und die Zerstörung der Debatte.
Überall formieren sich die „Hygiene-Demos“ oder Corona Demos und absorbieren Aufmerksamkeit. Ein Fehler oder besser gesagt viele.
Vorgeblich will man über die Einschränkungen diskutieren, tatsächlich offenbaren sich an vielen Stellen Verschwörungsmythen, Reichsbürger und Neurechte. Als antiautoritäre Revolte getarnt, im Wahn bereits in einer Diktatur zu sein, was nicht zufällig auch dem Narrativ von Bewegungen wie Pegida gleicht, begibt man sich auf die Straße.
In den Gruppen dominieren inzwischen klassische Reichsbürger und neurechte Thesen. Die Geltung des Grundgesetzes wird negiert, ein Friedensvertrag für Deutschland wird gefordert und ähnliches. Es war daher nicht zufällig, dass gestern auch in Leipzig bei einer dieser Zusammenkünfte die Fahnen des Kaiserreichs geschwenkt wurden. Mit Macht werden antisemitische Chiffren verteilt und längst ist auch wieder Rassismus gang und gebe.
Kritiker dieser Gruppen werden als Spalter denunziert, als „Systemhuren“ beleidigt und zum Teil werden Sie offen zur Fahndung ausgeschrieben. Ein gefährliches Millieu, dass sich auf der Straße zeigt.
Aber auch mehrere tausend Menschen, die sich diesen Bewegungen anschließen haben kein Recht auf eine Diskurshoheit. Es ist eine radikale, lautstarke Minderheit, die gerade Aufmerksamkeit absorbiert.
Sie suchen diese Aufmerksamkeit, weil Sie danach drängen, ihren Wahrheitsanspruch zu verbreiten. Selbstreflektion ist Fehlanzeige.
Es ist auch ein Fehler unserer Gesellschaft, dass sich unsere Aufmerksamkeit und Aufregung immer auf „Extreme“ fokussiert.
Denn dadurch besteht auch die Gefahr, dass die notwendige Debatte über Grundrechte, über Einschränkungen kontaminiert wird.
Bestand Anfangs die Gefahr, dass diejenigen, die die angeordneten Maßnahmen in Frage stellten, schnell als zynisch oder rücksichtslos galten, müssen Sie sich nun dagegen zur Wehr setzen eins zu sein mit den Verschwörungsideologen und Neurechten, die ebenfalls mit Verweis auf das Grundgesetz Raum beanspruchen.
Dabei zeigt sich auch das Dilemma unserer Gesellschaft, dass der Raum für den demokratischen Streit schmal geworden ist und Alarmismus und Totschlagargumente dominieren.
Wenn wir uns als Gesellschaft von etwas befreien müssen, dann zuallererst von der Aufgeregtheit von der Gier nach Aufmerksamkeit, die wir mit Voyeurismus all zu oft fördern.
im Umgang mit den Hygienedemos, die in ihrer wahngetriebenen Rücksichtslosigkeit, eher Infektionsherde sind, empfiehlt sich mehr Ruhe.
Es gilt deutlich zu machen, wo die Grenzen eines demokratischen Streites sind, Antisemitismus und Rassismus deutlich zu decodieren, zu benennen und zu ächten.
Aber es ist eben auch nötig den Diskurs über die Einschränkungen zu führen und dabei die „leisen, nachdenklichen“ Stimmen zu stärken, die nicht generell alles in Frage stellen aber auf Problemstellen hinweisen.
Auch und gerade in Zeiten der Krise braucht es einen Diskurs, braucht es den Austausch und das Hinterfragen.
Das gilt es immer wieder zu verdeutlichen. Für eine aufgeklärte, solidarische Gesellschaft…
Das Widerstandsrecht – Art. 20 IV GG.
Seit geraumer Zeit ist es Mode sich auf das Grundgesetz zu berufen. Beliebtester Anknüpfungspunkt ist dabei die vielzitierte und noch öfter falsch verstandene Meinungsfreiheit oder auch das Widerstandsrecht.
In neuerer Zeit ist insbesondere das Widerstandsrecht der Anknüpfungspunkt für diejenigen, die meinen das man quasi schon im Totalitarismus angekommen sei.
Kaum verwunderlich ist daher, dass insbesondere Verschwörungstheoretiker, Impfgegner, Querfrontler und rechte Gruppen in der bisherigen Maßnahmen vor allen Dingen eine „Corona- Diktatur“ sehen oder sehen wollen.
Unter diesem „Wahn“ leiden auch diejenigen Meinungsäußerungen, die sich ernsthaft und kritisch mit dem Thema auseinandersetzen.
Vorab die Warnung:
Personen, die meinen, dass der Konsum von Youtube Videos oder die Aufnahme von Texten, ein Medizinstudium ersetzen und deswegen gerne Texte oder Videos aus zweifelhaften Quellen teilen und von dem Meinungsdiktat der „etablierten Medien“, gern ergänzt durch das Wort „System“ raunen, sollten hier abbrechen diesen Text zu lesen. Bringt euch eh nichts.
Im Übrigen ist es auch nicht rebellisch mit einem Grundgesetz rumzulaufen, wenn man durch eigene Meinungsäußerungen fortwährend kundgibt, dass man es nicht verstanden hat. Zum Grundgesetz gehört nämlich ein bisschen mehr.
Weswegen der Verweis auf das sogenannte Widerstandsrecht auch völliger Humbug ist.
Das in Art. 20 IV GG eingefügte Widerstandsrecht ist faktisch nur symbolischer Natur und streng vom „zivilen Ungehorsam“, der auf einer Gewissensentscheidung beruht zu trennen.
Art. 20 IV GG vermag daher schon nicht, den ebenso oft zitierten, wie falsch verstandenen zivilen Ungehorsam zu rechtfertigen.
Voraussetzung der Anwendung von Art. 20 IV GG wäre, dass die verfassungsmäßige Ordnung durch einen Ausfall oder die Beseitigung eines ihrer Kernelemente in Gefahr gerät. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, was bedeutet das andere Abilfe vorrangig ist.
Tatsächlich erleben wir gerade das demokratische Verfassungsorgane, im Sinne parlamentarischer Gesetze, überprüfbar durch Gerichte, handeln.
Und nein, wir leben nicht in einer Situation, in der die verfassungsmäßige Ordnung in Gefahr ist.
Wir leben in einer seltsamen Zeit und tatsächlich haben wir derzeit Eingriffe in Grundrechte, die bislang keinen Vergleich in der Geschichte kennen.
Als mündiger Bürger, sollte man daher kritisch bleiben, diskutieren, hinterfragen.
Dazu gehört bei der Rezeption von Quellen auch eine Quellenkritik.
Und nein, es ist nicht rebellisch auf die Maskenpflicht zu verzichten sondern zeigt nur den ausgeprägten Egoismus des Einzelnen, der im Regelfall antisozial ist.
Der Rechtsstaat selber bietet ausreichend Möglichkeiten im Sinne der „checks and balances“, etwa durch Klagen, Petitionen, Wahlen etc.
Rebellisch ist man nicht, indem man rumläuft und mit dem Grundgesetz wedelt und ruft „ich glaube das nicht und weiß alles besser“ sondern indem man sich mit der Problematik auseinandersetzt, diskutiert, nachdenkt, wo die Maßnahmen tatsächlich überzogen sind und diese dann ggf. auch gerichtlich überprüfen lässt.
Und ja, in einem demokratischen Rechtsstaat braucht es eine demokratische Auseinandersetzung, die Diskussion um und über Maßnahmen.
Und nein, dass hysterische Behaupten, dass man im Totalitarismus sei, hat damit nichts zu tun. Gar nichts.
Warum wir reden müssen.
Wir müssen stärker als bislang über diese „neue Normalität“ reden, diskutieren uns austauschen.
Bislang dominieren die Kontrapositionen des „Dafür“ und „Dagegen“. Wer Kritik an Maßnahmen äußert gerät schnell in Gefahr aus dem Diskurs ausgeschlossen zu werden.
Anmerkung zur Situation: Coronakrise, 30.03.2020
1) Die meisten Menschen sind keine Virologen oder haben die notwendigen medizinischen Kenntnisse um das aktuelle Geschehen einzuordnen. Es ist daher verständlich, dass man versucht sich an Zahlen festzuhalten oder selber zu recherchieren. Der Versuchung zu meinen, dass man sich mit wenigen Youtube Videos oder Wikipedia Beiträgen eine fachkundige Meinung erlesen kann, sollte man aber tunlichst widerstehen.
Weiterlesen „Anmerkung zur Situation: Coronakrise, 30.03.2020“
Grundrechte in Zeiten der Krise.
Gestern wurden weitgehende Restriktionen ausgerufen – Ausgangsbeschränkungen.
Es handelt sich dabei um den tiefsten Eingriff in die Grundrechte seit Bestehen des Grundgesetzes. Dieser Fall kennt keine vergleichbaren Fälle und es ist ein Umstand, der Anlass zur Sorge geben darf.
Repression- Sachsen auf dem Weg in eine antiliberale Demokratie.
Ab dem 1.März 2019 gilt eine neue Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen. Danach sollen in Zukunft auch Bagatelldelikte bestraft werden. Die Strafzumessungsregelungen für BtMG (Betäubungsmittel) werden verschärft. Weiterlesen „Repression- Sachsen auf dem Weg in eine antiliberale Demokratie.“
Polizeigesetze aller Länder vereinigt euch!- oder das Ende der Freiheit
In vielen deutschen Bundesländern wird derzeit über neue Polizeigesetze verhandelt oder solche verabschiedet. Die Debatte dazu ist emotional, nicht selten angstbesetzt, mitunter polemisch und die Frontlinien unterschiedlich. Keine einzige Partei, von denen, die irgendwo an einer Regierung beteiligt sind, kann sich derzeit hinstellen und sagen, dass man entschieden die Grundrechte verteidigt.
In Brandenburg etwa könnte die Linkspartei den Einsatz von Staatstrojanern billigen, in Baden-Würrtemberg und Hessen sind Grüne beteiligt, in NRW auch die FDP, in Sachsen die SPD und die CDU hat im Regel ohnehin kein Problem mit schärferen Eingriffen. Gegner und Befürworter versuchen den Diskurs zu emotionalisieren und greifen nicht selten auf Horrorszenarien zurück.
Befürworter argumentieren gerne mit der Bedrohung des Terrorismus und der damit verbundenen Notwendigkeit, die Polizeigesetze anzupassen. Gegner warnen gern vor der Militarisierung der Polizei. Beides mag im Kern nachvollziehbar sein, geht aber an den eigentlichen Problemen vorbei.
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