Sachbeschädigungen an neuen Häusern; Lösungen zur Problematik der Verdrängung.

Erneut kam es an neu gebauten Häusern in Leipzig zu Sachbeschädigungen. Dies wurde im Sachsenspiegel in der letzten Woche thematisiert. Verschiedentlich wurde ich darauf angesprochen, da ich im Beitrag gesagt hatte, dass „irgendwann der Kessel explodiert“. Einige verstanden diese Aussage als Rechtfertigung.

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Nachdenken über Wohnraum

Immer mehr Menschen in den urbanen Großräumen sind von Mietsteigerungen betroffen. Immer mehr bezahlbarer Wohnraum fehlt.

Nachrichten, die irgendwie sachlich klingen, schwer vorstellbar was es bedeutet. So wunderbar abstrakt, dass das einzelne Leben, der einzelne Mensch, das einzelne Schicksal dahinter verschwindet. Weiterlesen „Nachdenken über Wohnraum“

„Streit um das Jahrtausendfeld endet mit Freispruch“

Heute fand in Leipzig die Gerichtsverhandlung gegen eine Person statt, der vorgeworfen wurde Hausfriedensbruch durch Betreten des Jahrtausendfeldes begangen zu haben und Sachbeschädigung durch Errichtung eines Volleyballfeldes. Das Jahrtausendfeld in Leipzig Plagwitz/ Lindenau gelegen ist eine Brachfläche von 26.000 qm, die sehr stark genutzt wird und um die es immer wieder Streit gibt. Am Ende wurde der Betroffene in allen Punkten freigesprochen.

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PM Kanzlei Kasek: „Streit um das Jahrtausendfeld eskaliert“

Am 14.06. um 14 Uhr findet vor dem Amtsgericht Leipzig eine Verhandlung in einer Strafsache statt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er einen Volleyballplatz auf dem Jahrtausendfeld errichtet haben soll. Darin sieht der Eigentümer, die Rubin 45 GmbH, eine Sachbeschädigung und einen Hausfriedensbruch.

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Sachen gibt’s? – Sachbeschädigung durch Anlegen eines Volleyballplatzes

Fälle und Unfälle.
Diesmal Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
 
In Leipzig gibt es das sogenannte Jahrtausendfeld im Stadtteil Plagwitz. Es handelt sich um eine große unbebaute Fläche, auf der sich ein Parkplatz befindet und früher auch ein Wagenplatz.
 
Diese Fläche gehört der Stadtbau Leipzig bzw. der Tochtergesellschaft Rubin 45 GmbH.
 
Im letzten Jahr haben Menschen zur Aufwertung des Feldes beigetragen und dort einen Volleyballplatz errichtet und ferner dafür gesorgt, dass regelmäßig Müll eingesammelt wurde.
 
Dagegen hat der Eigentümer Anzeige gestellt mit der Behauptung, dass sein Eigentum beschädigt worden sei.
 
Voraussetzung für den Hausfriedensbruch ist das sogenannte befriedete Besitztum, vgl. § 123 StGB. Dabei handelt es sich um eine abgegrenzte Fläche, die nur bestimmten Personen zugeordnet ist. Jedenfalls muss deutlich erkennbar sein, dass diese Fläche Privatbesitz ist.
 
Die genannte Fläche war irgendwann mal umzäunt. Inzwischen befindet sich an einer Stelle sogar ein öffentlich zugänglicher Parkplatz. Von „befriedeten Besitztum“ keine Spur bis auf die an verschiedenen Stellen vorhandenen Restzaunsfelder, deie darauf hindeuten, dass irgenwann mal ein anderer Zustand herrschte.
 
Stellt sich die Frage ob die Anlegung einer Volleyballfläche auf einer nicht genutzten Freifläche eine Sachbeschädigung gem. §303 StGB ist.
 
Das wäre der Fall wenn die Substanz verletzt worden wäre, oder eine Unbrauchbarmachung vorliegt oder das Erscheinungsbild nicht unerheblich und nicht nur vorübergehend beeinträchtigt wäre. Eine Substanzverletzung durch Aufschüttung von Sand auf einer Wiese? Eine Unbrauchbarmachung eines nicht genutzten Feldes?
 
Bleibt am ehesten noch die Veränderung des Erscheinungsbildes stehen. Aber das in diesem Fall? Vorübergehend sind nämlich solche Veränderungen die binnen kürzester Zeit, ohne Aufwand wieder beseitigt werden können.
 
Überraschend jedenfalls, dass das die Staatsanwaltschaft Leipzig das vorliegend bejaht.
 
Offensichtlich hat die Stadtbau Leipzig kein Interesse daran, dass ein nicht genutztes Feld wenigstens temporär genutzt werden kann. Eigentlich Schade und zeigt einmal mehr, dass das Strafrecht nicht geeignet ist um solche Konflikte zu lösen.