Polizei- und Versammlungsrecht in Lützerath.

Nach der Demonstration am 14.01.2023 in Lützerath ist die Diskussion auch über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes voll entbrannt. Dazu einige Einschätzungen.

Zunächst einmal wird immer mit Betriebsgelände argumentiert und Hausrecht. Bedeutet, dass die Polizei hätte vorgehen dürfen, da sich ein Teil der Versammlungsteilnehmer auf Betriebsgelände befand.

Das stimmt nur bedingt. Dann müsste das sog. Betriebsgelände auch ausdrücklich so gekennzeichnet und gg Betretung geschützt sein. Das war nicht der Fall. Es gab keinen Zaun und keine klare Grenze. Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB liegt bei nicht bewohnten Besitztum regelmäßig nur dann vor, wenn das Besitztum ausdrücklich nach außen hin abgegrenzt ist. Da reicht auch ein Schild nicht. Hausfriedensbruch ist zudem ein absolutes Antragsdelikt und RWE hat erklärt, keine Anzeige (!) stellen zu wollen.

Für die Sicherung von Betriebsgelände ist zudem nicht die Polizei, weil ja privater Grund und Boden, sondern der Werkschutz zuständig. Erst wenn Versammlungsteilnehmer Betriebsgelände betreten und sich nach Aufforderung nicht entfernen, liegt der Anfangsverdacht einer Straftat vor, so dass die Polizei agieren kann.

Nach der Aussage einer Vielzahl von Versammlungsteilnehmern war aber gar nicht erkennbar, wo genau die Grenzen sind. Eine wahrnehmbare Grenze und Aufforderung sich zurückzuziehen hätte es erst direkt am Zaun von Lützerath gegeben.

Zum Versammlungsrecht. Nur weil eine Versammlung oder einzelne Versammlungsteilnehmer, die angemeldete Strecke verlassen wird die Versammlung deswegen nicht zwingend illegal. Zu prüfen ist dann ob eine Spontanversammlung vorliegt. Die grundrechtliche Versammlungsfreiheit geht vor und auch Spontanversammlungen sind von Art.8 GG geschützt.

Daran ändert auch die Situation nichts, dass es sich möglicherweise um Betriebsgelände gehandelt haben könnte. Da das Betriebsgelände nicht gegen Zutritt gesichert ist und es um offene Felder geht, kann auch bei quasi öffentlichen Orten die Versammlungsfreiheit greifen, vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema, etwa im Fraport Urteil.

Eine Prüfung der Spontandemonstration, sowie eine Auflösung der Versammlung hat es offenbar nicht gegeben. Die Versammlungsteilnehmer auf dem Feld hätten zunächst aus der einen Versammlung ausgeschlossen werden müssen und dann hätte mit Polizeirecht gearbeitet werden können.

Nennt sich Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts. Auch das hat es nicht gegeben.

Der Einsatz von unmittelbaren Zwang ist vorher im Regelfall anzukündigen und zwar mehrfach. Das darf nur wegfallen, wenn es die Umstände aufgrund einer Gefahr dies nicht zulassen. Die zahlenmäßige Unterlegenheit der Polizei gehört nicht dazu.

Diese Ankündigungen hat es in breiten Teilen nicht gegeben. Statt die Polizeikräfte an neuralgischen Punkten weit zurückzuziehen und nur Lützerath und die Tagebaukante zu sichern, hat man sich in diesem Sinne auf eine Konfrontation auf offenen Feld eingelassen. Dazu passt auch, dass mehrfach die Polizeikräfte umgruppiert wurden und man sich immer weiter zurückgezogen hat.

Diese markanten strategischen Fehler versuchte man mit Härte zu kompensieren und sich dabei darauf verlassend, dass es ähnlich wie nachG20 in Hamburg sowieso keine Folgen haben wird.

Es war zudem abzusehen, dass aufgrund des Wetters und des bereits vorher durchnässten Bodens, der durch die vielen Menschen weiter in Matsch verwandelt wurde, die mit Rüstungen ausgerüsteten Polizeikräfte, irgendwann in Schwierigkeiten kommen würden. Das kann man wissen und absehen.

Ein Großteil der Verletzten bei der Polizei ist offenbar genau darauf zurückzuführen. Die Polizei spricht selber von 70 verletzten Beamten und räumt ein, dass viele offenbar durch Verletzungen aufgrund des Untergrunds zu stande kamen, sowie der Einsatz von Pfefferspray, der aufgrund von Windböen auch eigene Kräfte traf. Markant ist an dieser Stelle, dass der zuständige Innenminister selber von mehr als 100 verletzten Beamten sprach, vgl. Sendung Anne Will 15.01.2023 und damit von den Zahlen der eigenen Polizei abweicht.

Der Einsatz von Pfefferspray, das aufgrund von Windböen, ähnlich wie der Wasserwerfereinsatz die eigenen Kräfte abbekommen, Bänderverletzungen durch das feststecken im Schlamm sind offenbar die Hauptgründe für Verletzungen der eingesetzten Beamten, die am Abend durch weitere Kräfte ua. dem USK aus Bayern unterstützt wurden.

Die Behauptung, dass es Bewurf durch Steine und Molotowcocktails gegeben habe kann zudem in das Reich der Legenden zurückgewiesen werden. Es gab Tage vorher, bei der Räumung des Ortes, offenbar einen Gegenstand, der aussieht, als ob es ein Molotowcocktail gewesen sein könnte. Bei der Demonstration gab es das nicht. Und auch der Bewurf mit Steinen wirft Fragen auf. Wo sollen dort Steine herkommen? Es handelt sich um flaches Land und Felder. Dort können auch Steine seien aber jedenfalls keine Pflastersteine oder ähnliches. Was man auf den Videos sieht ist Matsch mit dem Beamte bewurfen wurden. Das ist nicht nett und kann auch eine Straftat sein allerdings keine Köprverletzung.

Die ganze Situation wurde gelegentlich mit Herr der Ringe verglichen. Wenn man jedoch Analogien bemühen will landet man eher bei der Varusschlacht. Dort gerieten die schwer ausgerüsteten Römer ebenfalls aufgrund des unwegsamen Geländes und des aufgeweichten Bodens ins Hintertreffen.

Dies sieht man sehr schön an der sog. Mönchssituation, die zum viralen Hit in den sozialen Netzwerken geworden ist. Während die Beamten in der Rüstung erhebliche Standschwierigkeiten auf dem Matsch haben, scheint dies dem Mönch nichts auszumachen.

Im Ergebnis spricht einiges dafür, dass der Polizeieinsatz völlig anders abgelaufen ist als geplant war, auch wenn Polizei und Politik etwas anderes glauben machen wollen. Aber Fehlerkultur war da schon immer ein Fremdwort.

Das was jetzt läuft ist das Ringen um die Deutungshoheit. Fehlerkultur und kritische Aufarbeitung wird es bei diesem Innenminister, der schon die rechtswidrige Räumung im Hambacher Wald zu verantworten hat, nicht geben.

Lützerath – Anfang und Ende

Gestern fand in Lützerath eine Demonstration statt. Es nahmen weit mehr als die 8000 angemeldeten Menschen teil. Ob es am Ende über 35.000 waren oder nur über 16.000 spielt dabei weniger eine Rolle. Parallel dazu gab es in vielen deutschen Städten und Gemeinden ebenfalls Solidemonstrationen.

Dabei wurden auf der Hauptdemonstration auch eine hohe zweistellige Anzahl an Menschen verletzt. Ob er Polizeieinsatz rechtlichen Standards entsprach, was man angesichts der Bilder bezweifeln kann, wird sich zeigen.

Politik und Gerichte.

Es wird gern argumentiert, dass Politik und Gerichte entschieden hätten und man dies akzeptieren müsse. Diese Argumentation offenbart ein höchst technisches Demokratieverständnis, nach dem Motto der demokratische Streit könnte irgendwann beendet werden.

Die Gerichte entscheiden über geltendes Recht, dass von der Legislative gemacht wird. Recht ist nicht in Stein gemeißelt sondern ändert sich, genau wie politische Überzeugungen und gesellschaftliche Meinungen.

Zu sagen, die Gericht hätten entschieden, und sich damit hinter der Justiz zu verstecken ist zwar ein beliebter politischer Move aber höchst wohlfeil. Die Gerichte haben vielmehr deutlich gemacht, das es eine politische Entscheidung sei. Trotzdem darf man fragen, ob die gerichtliche Entscheidung, angesichts der Erkenntnisse, die man jetzt hat und im Hinblick auf das Diktum des Bundesverfassungsgerichts tragbar ist.

Weiterhin wird zudem gerne auf den Bundestagsbeschluss im März 2022 abgestellt. Im besagten Bundestagsbeschluss ging es allein um den vorgezogenen Kohleausstieg im rheinischen Revier von 2038 auf 2030. Im gleichen Beschluss stand ebenfalls drin, dass sich der Bundestag für den Erhalt von Lützerath ausspricht. Der Ball lag damit bei der Landesregierung, mit dem bekannten Ende.

Und nein der Deal ist nicht gut. Es fehlt bis heute an einem validen wissenschaftlichen Nachweis, jenseits der von RWE bezahlten Gefälligkeitsgutachten, dass die Kohle wirklich gebraucht wird.

Und ohne Begrenzung der verstromten Kohle ist ein Deal auch nur wenig wert.

Das alles kann und muss man kritisieren. Das allerdings am besagten Bundestagsbeschluss aufzuhängen jedenfalls nicht von den Fakten gedeckt.

Klimawandel

Bisweilen wurde der Kampf um Lützerath kritisiert, da sich in Lützerath nicht die Weiterentwicklung des Klimawandels entscheiden würde. Das ist richtig.

In Lützerath entscheidet sich aber die Glaubwürdigkeit der deutschen Klimapolitik. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sofern die Kohle unter Lützerath, auf einem Abbaufeld, dass noch nicht einmal komplett RWE gehört, verstromt wird, die Verpflichtungen zur CO2 Reduktion gehalten werden können.

Sehenden Auges nimmt man dies in Kauf. Das verschlechtert aber die Verhandlungsposition zukünftig deutlich.
Zweitens scheint vielen nicht klar zu sein, was Klimawandel bedeutet.

Wer sich jetzt über die Abbaggerung von Lützerath freut, wird dies bestimmt auch dann tun, wenn neue Überschwemmungen, bedingt durch Starkregenereignisse, Hitzewellen und Orkane toben.

Die Klimabewegung.

In einigen Zeitungen wurden bisweilen ästhetische Debatten über die Anmutungen von Lützerath gemacht und gemeint, dass die Bilder auch in Brokdorf hätten aufgenommen worden sein können.

Das Gegenteil ist richtig. Bedingt durch Corona war es ein wenig ruhig geworden um Fridays for Future und Klimabewegung. Doch jetzt ist sie wieder da. In Lützerath stand die Bewegung vereinigt, jenseits von akademischen Diskussionszirkeln in großer Breite. Unterstützt durch hunderte Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen und Influencer*innen.
Was in Lützerath geschehen ist, führt zu einer Repolitisierung. Es sind Bilder entstanden, die um die ganze Welt gingen.

Neue Menschen werden zur Klimabewegung stoßen. Und wenn wir bei historischen Analogien sind: Mit der Räumung von Brokdorf war der Kampf nicht beendet sondern fing gerade erst an.

Ihr seht Lützerath und seht ein leerstehendes Dorf. Ein paar Häuser und Bäume. Es war Heimat von Menschen.

Wir sehen dort 1,5 Grad und die Frage, wie es weiter geht.

Mit der Räumung von Lützerath ist die Auseinandersetzung um Klimagerechtigkeit nicht beendet. Sie hat gerade erst angefangen.

Bildrechte: Marius Mich

Lützerath – die verlorene Klimapolitik.

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Lützerath ist ein Weiler, bedeutet ein aus wenigen Gehöften bestehendes Gut, dass erstmalig im Jahr 1138 erwähnt wurde und indem einst hundert Menschen wohnten.

Die Häuser und der Grund und Boden gehören inzwischen RWE. Lützerath, dass zur Gemeinde Erkelenz gehört ist zum Symbol der Klimapolitik geworden und des Kampfes darum und zwar weltweit. Deutschland verspielt gerade ein stückweit die eigene Glaubwürdigkeit.



Der Deal:
Zwischen der schwarz-grünen Landesregierung und durch Absegnung der Bundesregierung gab es einen Deal zwischen dem Land und RWE. Dieser sieht vor, dass der Kohleausstieg auf 2030 (ursprünglich 2038) vorgezogen wird. Dafür dürfen 2 Blöcke des Braunkohlekraftwerkes Neurath, die ursprünglich 2022 vom Netz gehen sollten, bis 2024 laufen, verbunden mit der Möglichkeit der einjährigen Verlängerung.

Außerdem konnten 5 Dörfer gerettet werden.

Die einseitige Formulierung, dass dies ein Erfolg sei, trifft meines Erachtens nicht zu.



Die Kritik:
RWE sagt, dass unabhängige Gutachten belegen würden, dass die Kohle unter Lützerath gebraucht würde. Was RWE nicht sagt ist, dass das Gutachten durch RWE beauftragt wurde und RWE nur einen Teil seiner Zahlen überhaupt zur Verfügung gestellt hat.

Entsprechend warnen führende Wissenschaftler auch deutlich, dass es keine wissenschaftlich sauberen Nachweis gebe, dass die Kohle tatsächlich gebraucht werde und fordern ein Moratorium.

Hinzu kommt, dass durch den verschärfenden CO² Emissionshandel ab 2030 in der EU allgemein davon ausgegangen wird, dass Kohlekraftwerke ab 2030 ohnehin unwirtschaftlich werden. Bedeutet, dass RWE selber kein großes Interesse daran haben dürfte die Braunkohlekraftwerke länger laufen zu lassen.

Das größte Problem ist zudem das keine Kohlemengen festgelegt wurden. Ein vorgezogener Kohleausstieg, der zudem nur das rheinische Revier betrifft (in der Lausitz bleibt es bei 2038 und weitere Dörfer sind in Gefahr), verändert erst einmal relativ wenig.

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass mit der Inanspruchnahme der Kohle unter Lützerath Deutschland höchstwahrscheinlich seine Verpflichtungen aus den Paris Verträgen zur Reduktion von CO² (1,5 Grad Ziel) nicht einhalten kann.

Weiterhin wird man auf die Spezifika des Strommarktes hinweisen müssen. An der EEX (der europ- Strombörse) wird der Strompreis über die sog. Merit Order Kurve festgelegt. Bedeutet, dass der letzte eingespeiste Strom den Preis bestimmt und das ist im Regelfall Gas.

Bedeutet, dass der hohe Gaspreis den Strom insgesamt teurer macht auch wenn ein Großteil des Stromes nicht durch Gasverstromung entsteht. Davon profitieren auch Kohlekraftwerke. Dadurch das RWE also jetzt mehr Kohle bis 2030 verfeuern kann, profitiert RWE letztlich deutlich.



Versorgungssicherheit und AKW

Gerne wird für die Inanspruchnahme von Lützerath das Thema Versorgungssicherheit ins Feld geführt und darauf verwiesen, dass durch die frühzeitige Abschaltung von AKWs erst die Situation entstanden sei.

Das ist jedenfalls nur die halbe Wahrheit.
Deutschland exportiert seit Jahren mehr Strom als es importiert., letztes Jahr 62,05 Terawattstunden.
Exportiert wird unter anderem nach Frankreich, dass die Leistung seines AKW Parks reduzieren musste, da viele französische AKWs keinen eigenen Kühlkreislauf haben und daher in Zeiten von Dürre und Hitze nicht ausreichend gekühlt werden können.
Die Befürworter von AKWs vergessen diesen Fakt meist ebenso wie den Umstand, dass AKW auch nicht klimaneutral laufen (Herstellung der Brennstäbe plus das radioaktive Abfallprodukt das dabei entsteht, genannt Yellow Cake).

Die fossile Energieverstromung blockiert zudem den Ausbau von Erneuerbaren Energien. Konventionelle Kraftwerke können nicht innerhalb von Stunden hoch und runter gefahren werden. Entstehende Überkapazitäten werden exportiert, siehe oben und zum Teil auch mit Negativpreis gehandelt.

Zudem ist es nicht nachgewiesen, dass für die Versorgungssicherheit überhaupt die Kohle unter Lützerath gebraucht wird, s.o.-


Petitessen.

Die Inanspruchnahme von Lützerath läuft über das Bundesbergrecht. Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Inanspruchnahme mit Bundesbergrecht vereinbar ist. Die maßgeblichen §§ des Bundesbergrechts stammen übrigens direkt aus der NS Zeit.
Ob die Entscheidung auch mit dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Für die Räumung greift RWE auf die Polizei zurück, die hier privatrechtliche Interessen sichert und zwar mit Beamten aus 14 Bundesländern.

Zu den unschönen Nebensachen gehört, dass RWE unter anderem Transportbusse und Fahrzeuge der Polizei zur Verfügung stellt und diese auch noch recht hoch gegenüber der Polizei abrechnet.

Heißt nichts anderes, dass RWE sogar an der Räumung verdient. Der Staat räumt im Auftrag eines privaten Konzerns und bezahlt diesen auch noch dafür und reißt dabei die Klimaziele. Keine Pointe.



Die Debatte.

Für die Grünen, die sowohl in NRW in der Landesregierung sitzen als auch in der Bundesregierung hat das Folgen. Es entsteht ein Schaden am eigenen Markenkern und der eigenen Glaubwürdigkeit. Wenn man mit dem Versprechen antritt gegen die Klimakrise zu handeln und dann doch nur Sterbehilfe leistet, überzeugt das nicht. Die Kommunikation dazu ist zudem suboptimal.

Für die Linke, schwer gebeutelt, ist es ein Moment der Selbstvergewisserung. Die anderen sind schuld und die Hauptaufmerksamkeit liegt woanders. Man versichert sich irgendwie doch noch auf der richtigen Seite zu stehen.

Der konservative Teil führt Ablenkungsdebatten Stichwort AKWs oder erregt sich über angebliche Klimaterroristen, obwohl selbst die Polizei ausführt, dass die Räumung bislang deutlich problemfreier verlaufen sei als man angenommen habe und die absolute Mehrheit der Besetzer*innen friedlich ist. Aber klar Kulturkämpfe, so wichtig.

Dazu meinen auch noch einige, dass alles nach Recht und Gesetz gelaufen sei.
Das Legalität und Legitimität aber zwei unterschiedliche paar Schuhe sind, ist solch einfach gestrickten Seelen kaum zu verkaufen.

Über den erheblichen Folgeschaden für die Natur und die Folgen eines Tagebaus kann man auch noch reden.

Alles in allem traurig.

Bildrechte: marius mich, auf Twitter: @marius_mich

„Überfremdung, die“ – Ein Beitrag in Zeiten der Idiotie.

Das neue Jahr ist noch keine 76 Stunden alt und schon werden, wie regelmäßig nach Silvester, politische Schlagworte durch den Raum geworfen um damit Aufmerksamkeit zu generieren. Politisches Bullshitbingo halt.

Die Vertreter der bedingungslosen Böllererlaubnis, zumindest einige von Ihnen, meinen nun ergründet zu haben, worin das Problem liegt: an einer „kulturellen Überfremdung“.

Eine FDP Bundestagsabgeordnete spricht von Überfremdung, ein CDU Bundestagsabgeordneter vom „westasiatischen Phänotypus, dunkler Hauttyp“. Und ein Vertreter der Zeitung die Welt verteidigt seine Lieblingsfloskel „Freiheit“ damit, dass er anpreist, dass mutige Politiker endlich sagen was Sache ist.

Er meint: Was ich für richtig halte, damit ich weiter böllern darf.

Klassische Argumente des kulturellen Rassismus, die von rechts außen bis in die Mitte der Gesellschaft eingesickert sind.

Nicht die Herkunft macht eine Person zum Täter.
Ansonsten müsste man bei vielen rechtsextremistischen Straftaten auch über den „ostdeutschen Phänotyps mit hellen Hauttyp“ sprechen.

Die Behauptung wird aufgestellt, dass man mit der Begrenzung der Zuwanderung, dass Problem der Randale bekämpfen würde.

Klassisch wird dem Volk ein „Sündenbock“ angeboten, auf den die Ängste und Wut umgelenkt werden. Ein klassischer Sündenbock: „der Ausländer bzw in der Neuzeit der Muslim“ war es.

Man gaukelt dem Volk vor, tatsächlich etwas zu tun bzw. findet im erweiterten Kulturkampf die Begründung warum sich nichts ändert, weil die links-grünen Eliten, die „Umvolkung“ betreiben.

Gezielt wird Empörung hervorgerufen, umgelenkt auf eine Gruppe, und damit eine Scheinlösung angeboten. Dass damit der Rassismus und damit die Abwertung von Gruppen befeuert wird, ist der notwendige eingepreiste Kollateralschaden.

Kritik an dieser Art der Debatte wird abgecancelt damit, dass man „mundtot“ gemacht werden solle, gar die „Cancel Culture“ am Werk sieht, weil man ja die Wahrheit sage, die das vermeintlich linke Establishment nicht hören wolle.

Würde es wirklich um eine Problemlösung gehen, müsste man sich fragen, was sind die Gründe für die Randale, woher kommen sie.
Dann müsste man die Ursachen analysieren, die vielfältiger sind als vermeintliche Schlagworte vermuten lassen und die auch mit Ghettoisierung, Perspektivlosigkeit, Integrationsproblemen zusammenhängen können.

Und wenn man schon Schlagworte einstreuen will, warum wird dann nicht darüber gesprochen, dass „Männer“ das Problem sind. Es sind nämlich vornehmlich Männer, die Silvester randalieren, Frauen sexuell belästigen, Schlägereien anzetteln und sich einzelne Körperteile amputieren.

Warum wird also nicht stärker darüber gesprochen, dass Gewalt vornehmlich männlich ist?

Warum wohl? Nun, es würde einen Aufschrei geben, für eine derartige unzulässige Pauschalisierung obwohl eine Korrelation auf der Hand liegt.

Und deswegen möchte ich im Duktus der Debatte auch dazu beitragen und sagen, dass Problem ist der „Phänotypus testosterongeladener Mann“.

Auch ein Sündenbock und diesmal zu Recht.

Pro und Contra Feuerwerksverbot



Es ist inzwischen eine liebgewonnene Tradition, dass Menschen sich vor Silvester über Böllerei und Co beschweren, während auf der anderen Seite Vertreter des Feuerwerks umso entschiedener „Freiheit“ rufen, damit die Floskel des Jahres hochleben lassen und sich verteidigen.



Nach Silvester das gewohnte Bild: Tonnen von Müll, verletzte Männer (tatsächlich sind es im Regelfall Männer, die sich selbst verletzen), tote Tiere und Randale, sowie Brände.

Und jeder findet etwas, sofern er/sie will um sich darüber aufzuregen. Schauen wir uns die Sachlage in Ruhe an.

Für ein Feuerwerksverbot spricht sehr klar der Aspekt des Umweltschutzes. In keiner anderen Nacht sind die Feinstaubwerte und damit eine akute Gefahr für die Lunge, so hoch. Dazu kommt der Tierschutz. Millionen von Tieren werden durch die Böllerei gequält und sterben. Das ist auch keine Diskussion. Sondern einfach ein Fakt.

Beim Thema Entlastung der Krankenhäuser sieht es wiederum etwas anders aus. Viele Verletzungen in der Silvesternacht treten in Verbindung zwischen Alkohol und Böllern auf bzw. mit Böllern, die ohnehin schon verboten sind.

Alkohol, so berichten viele Rettungskräfte, sei in diesem Zusammenhang das weitaus größere Probleme. Trotzdem gibt es nach Silvester kaum Stimmen, die deutlich schärfere Beschränkungen des Alkohols fordern. Das gibt der ganzen Debatte einen Anstrich der Scheinheiligkeit.

Zudem kann man in diesem Zusammenhang tatsächlich den Freiheitsbegriff beleuchten. Die Freiheit des einzelnen endet da, wo sie die Freiheit von anderen tangiert.

Wenn erwachsene Menschen zuviel trinken und sich dadurch selbst gefährden und verletzen, indem sie etwa mit Böllern hantieren, ist das nicht zuerst die Aufgabe des Staates Menschen zu erziehen. Feuerwerk dagegen höher zu besteuern und die Kosten ins Gesundheitssystem umzuleiten, erschiene da sinnvoller. Gleiches gilt auch für das Thema Alkohol.

Die Müllproblematik ist dagegen relativ klar und dann doch wieder weniger eindeutig. Menschen produzieren Müll und lassen ihren Müll dann vergleichsweise achtlos liegen. Insbesondere in der Silvesternacht.

Viele Gemeinden bauen allerdings auch nicht vor. Weder werden an neuralgischen Punkten zusätzliche Container aufgestellt um so wenigstens die Möglichkeit zu schaffen den Müll zu beseitigen, noch wird das Müll abladen sanktioniert. Die Wegwerfgesellschaft feiert sich.

Für das Müllthema brauche ich allerdings kein Verbot. Es würde ausreichen diejenigen, die Böllern wollen zu verpflichten, dass sie auch eine Mülltüte mit sich führen müssen und ggf. zu kontrollieren. Insgesamt ist der Umgang in unserer Gesellschaft mit Müll problematisch. Es wird zuviel produziert und zuviel liegen gelassen. Auch dieses Problem tritt also in der Silvesternacht nicht exklusiv auf.

Randale sind ein schwieriges Thema. SIlvester scheint in einigen Regionen, eine Art deutsches „Purge“ zu sein. Und Angriffe auf Rettungskräfte, ohne Diskussion, sind nicht zu tolerieren. Allerdings handelt es sich jetzt schon um Straftaten die geahndet werden müssen. Ich habe ernstliche Zweifel daran, dass ein Verbot hier ein wirksames Mittel ist, da es die Auswüchse bekämpft und nicht die Ursache.

Die absolute Mehrheit die böllern will, greift keine Rettungskräfte an. Will ich jetzt die Mehrheit derjenigen, die böllern wollen in Haftung für, mit Verlaub Idioten nehmen, und löst das das Problem?

Verstehen wir uns nicht falsch, ich selber böllere nicht, wobei ich als Kind und später als Jugendlicher, das ganze schon reizvoll fand und ich bin für stärkere Einschränkungen. Nur sollten die Argumente stimmen.

Warum also nicht in andere Länder einen Blick werfen. In vielen anderen Staaten wird das Neujahr ebenfalls mit Feuerwerk gefeiert. Das durch die Gemeinden zentral organisiert wird. Das individuelle böllern ist zum Teil verboten. Weniger Unfälle, weniger Müll, weniger Belastung für die Umwelt.

Statt also ein Globalverbot auszusprechen halte ich es für sinnvoller den Gemeinden die Möglichkeit für abweichende Regelungen zu geben.

Ein zentrales Feuerwerk an einem Platz und für die, die es unbedingt brauchen, ggf. weitere zentrale Plätze wo unter Aufsicht der Feuerwehr geböllert werden darf.

Auch hier hätte ich eine spürbare Entlastung, ohne ein Globalverbot.

Es gibt viele gute Gründe darüber zu reden.

Aber weder ein Totalverbot, noch ein weiter so, erscheint mir angesichts der Vielzahl an Probleme eine Lösung zu sein.