Am 02.05.haben sich im Rahmen einer Demonstration von Leipzig nimmt Platz mehr als 150 Menschen auf die Straße gesetzt um gegen Rassismus und Hass zu demonstrieren. Diese Menschen sehen sich nunmehr Buß- und Strafgeldverfahren ausgesetzt. Dazusetzen hat gemeinsam mit Prisma Leipzig dazu aufgerufen Briefe an die Stadt zu schreiben. Als Rechtsanwalt einiger Betroffener, tue ich dies gerne.
Stadtverwaltung Leipzig
Betreff. Ordnungswidrigkeitenverfahren 02.05.2016, Dazusetzen.
Zur Kenntnisnahme auch an die Fraktionen im Stadtrat Bündnis 90 / Die Grünen Leipzig; SPD-Fraktion LeipzigFraktion DIE LINKE im Stadtrat zu LeipzigCDU-Fraktion Leipzig
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burkhard Jung,
ich schreibe Ihnen heute als Rechtsanwalt, der einige der Betroffenen des 02.05.2016 berät.
Die Entwicklungen der letzten Jahre sind auch an Leipzig nicht spurlos vorüber gegangen. Auch in Leipzig wurde versucht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit Hass zu äußern und Einstellungsmuster der Ungleichwertigkeit zu verbreiten.
Leipzig will eine weltoffene Stadt sein. Das Engagement für Demokratie, für Schwächere und das Eintreten für die Gleichheit aller Menschen ist deshalb unabdingbar.
Anders als in Dresden ist es gelungen dem Treiben der Rechten, die immer wieder versucht haben die Deutungshoheit im öffentlichen Raum zu erringen, Einhalt zu gebieten. Möglich ist es auch deswegen geworden weil es einen gesellschaftlichen Minimalkonsens gibt, der eine klare Grenze zu Gegnern der freiheitlich- demokratischen Grundordnung, mithin Rechtsextremen zieht.
Auch Sie als OBM stehen dafür, wofür Ihnen viele Menschen, egal welcher politischer Couleur dankbar sind. In den zugrunde liegenden Fragen geht es nicht um eine parteipolitische Überzeugung sondern um das Zusammenleben und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Die Gefahr ist damit mitnichten gebannt. Umso notwendiger ist es, dass alle Demokraten weiterhin gemeinsam für die Stärkung der Demokratie, zu der auch unterschiedliche Meinungen gehören, und gegen Hass und Hetze arbeiten.
Am 02.05.2016 haben sich mehr als 150 Bürger*innen dieser Stadt auf den Ring gesetzt umso gegen Rassismus und Neonazismus und damit auch gegen LEGIDA zu demonstrieren. Im Nachgang wurden gegen 167 von Ihnen Verfahren eröffnet. Zum Teil als Strafverfahren, zum Teil als Bußgeldverfahren. Die Strafen reichen von 300 € bis hin zu 1500 €. Es hat Menschen aus allen Schichten der Gesellschaft getroffen: Angestellte, Student*innen, Schüler*innen, Selbstständige, Erwerbssuchende.
Sie haben etwas getan, dass man eigentlich von jedem Menschen erwarten darf: Sich offensiv gegen Hass und Hetze, gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu stellen und das friedlich. Es flog kein Stein, es brannten keine Barrikaden.
Die Menschen saßen auf der Straße und haben sich ihren Platz genommen. Man kann dies auch als zivilen Ungehorsam bezeichnen. Ein Umstand, der für aufgeklärte Gesellschaften charakterisierend ist.
Als Anwalt habe ich in den letzten 2 Jahren viele Menschen betreut und beraten, die mit dem Versammlungsrecht in Konflikt geraten sind. Für die meisten dieser Menschen ist dies eine einschneidende Erfahrung.
Die Lehramtsstudentin, die zum ersten Mal auf einer Demonstration war und ihr Gesicht abdeckte um nicht fotografiert zu werden und danach von der Polizei festgehalten wurde, wegen Verstoß gegen das Vermummungsverbot, ist ebenso geschockt, wie die Eltern eines jungen Mannes, der am Abend mit gezerrter Schulter nach Hause kam weil Polizisten ihn festhielten, da er ein Megafon zu laut eingesetzt hätte. Sie alle werden so schnell nicht wieder demonstrieren. Nicht weil sie glauben etwas falsch gemacht zu haben sondern weil sie Gewalt fürchten.
Auch viele der Menschen, die am 02.05. Platz genommen haben, um friedlich zu demonstrieren, sind konsterniert.
Nicht weil sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben sollen, sondern aufgrund des Umganges damit.
Für den Verfassungsschutz laufen diese Fälle als politisch linker Extremismus ab und finden Eingang in die Statistik, die nach Erscheinen dann wortreich von Politikern beklagt wird.
Wie erkläre ich dem Lehrer, den Eltern, dem Angestellten, den Schüler*innen und Student*innen das sie für die Behörden zum Teil als linksextrem gelten weil Sie nicht ertragen haben wie Neonazis, Verschwörungstheoretiker und Rassisten Parolen gröhlend durch Leipzig ziehen?
Und wie erkläre ich diese Menschen die Höhe ihres Bußgeldes bei einer Ordnungswidrigkeit, für die nach § 30 sächsVersG maximal 500 € vorgesehen sind. Im Vergleich: bei den Blockaden des Castors werden regelmäßig Bußgelder bis zu 100 € fällig.
Ich will an dieser Stelle nicht die Diskussion führen, dass auch Sitzblockaden vom Schutz der Versammlungsfreiheit erfasst sein können. Dies ist Aufgabe der Gerichte. Aber ich frage mich warum in Dresden Sitzblockaden am 11.02.2017 als demonstrativ und damit straffrei gewertet werden und in Leipzig, wo selbst der Anmelder der konkurrierenden Versammlung kein Problem mit der Umleitung hatte, nicht.
Diese Menschen, die sich am 02.05.2016 auf die Straße setzten, haben vielleicht, was ich aus rechtlichen Gründen bezweifle, eine Ordnungswidrigkeit begangen. Sie sind keine Verbrecher, sie sind schon gar keine Linksextremisten. Es sind mündige Bürger*innen gewesen.
Sprechen Sie mit diesen Menschen. Machen Sie deutlich, dass diese Menschen keine Verbrecher oder Straftäter sind und prüfen Sie ob die Höhe des Bußgeldes wirklich angezeigt war und ist.
Ich bin überzeugt, dass wir mehr Menschen brauchen die Mut haben, die auch den Mut haben Sachen in Frage zu stellen und sich klar für Demokratie und die Gleichheit aller Menschen – einzusetzen.
Am 02.05.2016 hätte ich mich dazugesetzt. Und ich denke und hoffe, Sie hätten dies auch getan.
Hochachtungsvoll
Jürgen Kasek, Rechtsanwalt