Polizei- und Versammlungsrecht in Lützerath.

Nach der Demonstration am 14.01.2023 in Lützerath ist die Diskussion auch über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes voll entbrannt. Dazu einige Einschätzungen.

Zunächst einmal wird immer mit Betriebsgelände argumentiert und Hausrecht. Bedeutet, dass die Polizei hätte vorgehen dürfen, da sich ein Teil der Versammlungsteilnehmer auf Betriebsgelände befand.

Das stimmt nur bedingt. Dann müsste das sog. Betriebsgelände auch ausdrücklich so gekennzeichnet und gg Betretung geschützt sein. Das war nicht der Fall. Es gab keinen Zaun und keine klare Grenze. Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB liegt bei nicht bewohnten Besitztum regelmäßig nur dann vor, wenn das Besitztum ausdrücklich nach außen hin abgegrenzt ist. Da reicht auch ein Schild nicht. Hausfriedensbruch ist zudem ein absolutes Antragsdelikt und RWE hat erklärt, keine Anzeige (!) stellen zu wollen.

Für die Sicherung von Betriebsgelände ist zudem nicht die Polizei, weil ja privater Grund und Boden, sondern der Werkschutz zuständig. Erst wenn Versammlungsteilnehmer Betriebsgelände betreten und sich nach Aufforderung nicht entfernen, liegt der Anfangsverdacht einer Straftat vor, so dass die Polizei agieren kann.

Nach der Aussage einer Vielzahl von Versammlungsteilnehmern war aber gar nicht erkennbar, wo genau die Grenzen sind. Eine wahrnehmbare Grenze und Aufforderung sich zurückzuziehen hätte es erst direkt am Zaun von Lützerath gegeben.

Zum Versammlungsrecht. Nur weil eine Versammlung oder einzelne Versammlungsteilnehmer, die angemeldete Strecke verlassen wird die Versammlung deswegen nicht zwingend illegal. Zu prüfen ist dann ob eine Spontanversammlung vorliegt. Die grundrechtliche Versammlungsfreiheit geht vor und auch Spontanversammlungen sind von Art.8 GG geschützt.

Daran ändert auch die Situation nichts, dass es sich möglicherweise um Betriebsgelände gehandelt haben könnte. Da das Betriebsgelände nicht gegen Zutritt gesichert ist und es um offene Felder geht, kann auch bei quasi öffentlichen Orten die Versammlungsfreiheit greifen, vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema, etwa im Fraport Urteil.

Eine Prüfung der Spontandemonstration, sowie eine Auflösung der Versammlung hat es offenbar nicht gegeben. Die Versammlungsteilnehmer auf dem Feld hätten zunächst aus der einen Versammlung ausgeschlossen werden müssen und dann hätte mit Polizeirecht gearbeitet werden können.

Nennt sich Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts. Auch das hat es nicht gegeben.

Der Einsatz von unmittelbaren Zwang ist vorher im Regelfall anzukündigen und zwar mehrfach. Das darf nur wegfallen, wenn es die Umstände aufgrund einer Gefahr dies nicht zulassen. Die zahlenmäßige Unterlegenheit der Polizei gehört nicht dazu.

Diese Ankündigungen hat es in breiten Teilen nicht gegeben. Statt die Polizeikräfte an neuralgischen Punkten weit zurückzuziehen und nur Lützerath und die Tagebaukante zu sichern, hat man sich in diesem Sinne auf eine Konfrontation auf offenen Feld eingelassen. Dazu passt auch, dass mehrfach die Polizeikräfte umgruppiert wurden und man sich immer weiter zurückgezogen hat.

Diese markanten strategischen Fehler versuchte man mit Härte zu kompensieren und sich dabei darauf verlassend, dass es ähnlich wie nachG20 in Hamburg sowieso keine Folgen haben wird.

Es war zudem abzusehen, dass aufgrund des Wetters und des bereits vorher durchnässten Bodens, der durch die vielen Menschen weiter in Matsch verwandelt wurde, die mit Rüstungen ausgerüsteten Polizeikräfte, irgendwann in Schwierigkeiten kommen würden. Das kann man wissen und absehen.

Ein Großteil der Verletzten bei der Polizei ist offenbar genau darauf zurückzuführen. Die Polizei spricht selber von 70 verletzten Beamten und räumt ein, dass viele offenbar durch Verletzungen aufgrund des Untergrunds zu stande kamen, sowie der Einsatz von Pfefferspray, der aufgrund von Windböen auch eigene Kräfte traf. Markant ist an dieser Stelle, dass der zuständige Innenminister selber von mehr als 100 verletzten Beamten sprach, vgl. Sendung Anne Will 15.01.2023 und damit von den Zahlen der eigenen Polizei abweicht.

Der Einsatz von Pfefferspray, das aufgrund von Windböen, ähnlich wie der Wasserwerfereinsatz die eigenen Kräfte abbekommen, Bänderverletzungen durch das feststecken im Schlamm sind offenbar die Hauptgründe für Verletzungen der eingesetzten Beamten, die am Abend durch weitere Kräfte ua. dem USK aus Bayern unterstützt wurden.

Die Behauptung, dass es Bewurf durch Steine und Molotowcocktails gegeben habe kann zudem in das Reich der Legenden zurückgewiesen werden. Es gab Tage vorher, bei der Räumung des Ortes, offenbar einen Gegenstand, der aussieht, als ob es ein Molotowcocktail gewesen sein könnte. Bei der Demonstration gab es das nicht. Und auch der Bewurf mit Steinen wirft Fragen auf. Wo sollen dort Steine herkommen? Es handelt sich um flaches Land und Felder. Dort können auch Steine seien aber jedenfalls keine Pflastersteine oder ähnliches. Was man auf den Videos sieht ist Matsch mit dem Beamte bewurfen wurden. Das ist nicht nett und kann auch eine Straftat sein allerdings keine Köprverletzung.

Die ganze Situation wurde gelegentlich mit Herr der Ringe verglichen. Wenn man jedoch Analogien bemühen will landet man eher bei der Varusschlacht. Dort gerieten die schwer ausgerüsteten Römer ebenfalls aufgrund des unwegsamen Geländes und des aufgeweichten Bodens ins Hintertreffen.

Dies sieht man sehr schön an der sog. Mönchssituation, die zum viralen Hit in den sozialen Netzwerken geworden ist. Während die Beamten in der Rüstung erhebliche Standschwierigkeiten auf dem Matsch haben, scheint dies dem Mönch nichts auszumachen.

Im Ergebnis spricht einiges dafür, dass der Polizeieinsatz völlig anders abgelaufen ist als geplant war, auch wenn Polizei und Politik etwas anderes glauben machen wollen. Aber Fehlerkultur war da schon immer ein Fremdwort.

Das was jetzt läuft ist das Ringen um die Deutungshoheit. Fehlerkultur und kritische Aufarbeitung wird es bei diesem Innenminister, der schon die rechtswidrige Räumung im Hambacher Wald zu verantworten hat, nicht geben.

Eine Antwort auf die Montagsdemonstranten, die sich immer zu Unrecht als Rechtsextreme bezeichnet sehen.

Immer wieder erreichen mich Wortmeldungen, die sich darüber aufregen, dass wir/ich Gegendemonstrationen anmelde. Dies sei doch undemokratisch. Ich sei gar ein Linksfaschist. Abgesehen davon, dass „Linksfaschismus“ ein Widerspruch in sich ist, zeugt dies auch das der Äußernde wenig Ahnung vom Faschismus hat und Ahnung durch Meinung ersetzt.

Nach diesem Montag erreichte mich wieder die aufgebrachte Mail eines Bürgers, der sich schlimm beleidigt sah, weil er meinte, dass wir jeden Montagsdemonstranten als Nazi verunglimpft hätten. Was wir nicht taten.

Ich habe ihm geantwortet:

Sehr geehrter Herr / Frau:

das Versammlungsgrundrecht als integraler Bestandteil der Demokratie lebt vom Streit.

Den hat es Montag gegeben. Die Montagsversammlung, derer es nur eine gab, konnte demonstrieren, ihr Anliegen deutlich machen, wenn auch nicht über die gesamte angemeldete Strecke.

Und nein ich würde mich auch eine Headline, die davon spricht, dass „Kriminelle eine Friedensdemo gestört hätten“ nicht entrüsten weil es diese schon gab, zwar nicht in der LVZ, dafür aber etwa im Compact Magazin und ähnlich gelagerten Blättern.

Auch der selbst erklärte Journalist Boris Reitschuster sinnierte 2020 darüber, dass die gewalttätigen Zusammenstöße, die von Rechtsextremen und Hooligans begangen wurden, doch eine false flag Aktion der Antifa sein.

Ich mag meine Zeit nicht damit verbringen mich aufzuregen, dazu fehlt mir die Muße.

Sie können Lügen und Übertreibungen nichts abgewinnen? Das finde ich gut. Vielleicht richten sie das ja den Anmeldern ihrer Montagsdemos aus, die Zitat meinen: dass 2022 viel katastrophaler sei als 1989 und eine weltweit agierende Pharmamafia am Werk sehen, die den Staat das Handeln diktiert.

Ist das eine Übertreibung? Vielleicht erklären Sie es mir.

Wie stehen Sie eigentlich dazu, dass Souveränität gefordert wird und damit die Behauptung einhergeht, dass Deutschland kein souveräner Staat sei und in ihren Reihen Menschen laufen, die man als Reichsbürger bezeichnen würde?

Sie gefallen sich in ihrer Rolle als Outlaw, meine ich, der gegen die wahrgenommene Ungerechtigkeit kämpft. Ich finde das vollkommen in Ordnung. Ich gefalle mir mitunter auch in meiner Rolle.

Aber der absolutistische Ton ihre Mails ist verstörend. Das unbedingte Recht haben wollen. Ihre eigenen Worte waren: sie mögen keine Übertreibungen. Vielleicht wäre das ein guter Anlass das eigene Handeln in diesem Sinne einer kritischen Revision zu unterziehen.

Und ich wiederhole: wer für Frieden ist läuft nicht mit Menschen, die für gesellschaftlichen Unfrieden stehen. Wer Freiheit will, läuft nicht mit Menschen, die einem autoritären Nationalismus das Wort reden. Meine Meinung. Sie können das anders sehen. Nennt man Demokratie. Muss man auch mal aushalten.

Ich habe auch berechtigte Sorgen und Nöte, die ich artikuliere. Durch Reden, Tweets, durch den politischen Streit. Ich erfahre dafür Zustimmung und auch viel zum Teil ehrverletzenden Widerspruch und Beleidigungen. Ich finde das nicht gut.

Aber Kritik auch deutliche, die muss man aushalten und man kann sich mit ihr auseinandersetzen und versuchen, statt sich darüber zu echauffieren, seine eigene Position zu hinterfragen.

Das ist manchmal anstrengend. Selber einen Fehler einzugestehen und öffentlich zuzugeben ist eine Kunst, die nur die wenigstens beherrschen.

In diesem Sinne

ein friedensbewegter Demokrat mit berechtigten Sorgen und Nöten.

Fackeln

Fackeln.

Wie jeden Montag wollen auch den kommenden Montag erneut Montagsdemonstrierende in Leipzig über den Ring laufen. Eine zweite Versammlung hat dazu explizit Fackeln angemeldet, die durch die Versammlungsbehörde nicht verboten wurden. Das ist problematisch.

Eine kleine Erinnerung:

Am 07.11.2020 demonstrierten in Leipzig mehr als 10.000 Personen aus dem Querdenkerumfeld in Leipzig. Der Tag endete für die Sicherheitsbehörde in einem Fiasko. Journalisten wurden angegriffen, Gegendemonstranten ebenso. Am Ring, Höhe Wintergartenhochhaus überrannten Hooligans und Neonazis die Polizeikette. Die bis zu diesem Zeitpunkt schon ausgesprochene Auflösung der Versammlung konnte nicht durchgesetzt werden. Die Polizei zog sich zurück und sicherte nur noch ab. Dass am Ende nicht der ganze Ring umlaufen werden konnte, lag daran das mehrere hundert Menschen auf der Höhe des Leuschnerplatzes den Ring besetzten und damit den symbolischen Wert der Ringrunde (Bezug zu 1989) hielten.

Der Innenminister wollte damals kein Versagen erkennen, obwohl mehrfach im Vorfeld auf die Gefahr hingewiesen wurde. In der verspäteten Folge trat mehrere Monate später der Leipziger Polizeipräsident zurück.

Auch 2021 wollten Menschen aus dem Querdenkerspektrum um den Ring laufen. Die Polizei war diesmal sichtbar besser vorbereitet. Während der Ring frei blieb kam es in der Innenstadt zu Auseinandersetzungen.

2022.

Regelmäßig am Montag laufen auch in Leipzig Menschen auf die Straße. Die Anmelder und der Kern der sich Versammelnden kommen aus dem Querdenkerspektrum. Die Versammlung ist in der Zusammensetzung heterogen, allerdings werden Rechtsextremisten nicht nur geduldet sondern eingeladen. Fahnen der rechtsextremen „Freien Sachsen“ sind ebenso vertreten, wie Zeichen des Deutschen Reiches und Personen, die erkennbar und bekannt der neonazistischen Szene zuzuordnen sind. Zuletzt kam es immer wieder aus den Versammlungszug heraus zu Angriffen auf Gegendemonstranten. Am 26.09. griffen mehrere Teilnehmer der Versammlung Gegendemonstranten an und verletzten mehrere Personen erheblich. Ende Oktober wurden Böller aus der Versammlung heraus Richtung des Gegenprotestes geworfen und ein Gewerkschaftssekretär musste nach einem Tritt in den Unterleib medizinisch versorgt werden.

Diese Versammlungen mobilisieren regelmäßig eine niedrige 4-stellige Teilnehmerzahl, die zuletzt allerdings deutlich gesunken ist und letzten Montag auch nicht mehr die 4stelligkeit erreichte.

Für den kommenden Montag, den 07.11.2022, mobilisiert nicht nur diese Gruppe sondern auch ein Kanal, der sich „Patriotische Stimme Deutschlands/ Sachsen“ nennt und dem Umfeld des langjährigen NPD Mitglieds Volker B. zugeordnet werden kann. Dieser Kanal, der für die Leipziger Szene der Reichweiten Stärkste ist, kann von den Inhalten klar der Reichsbürgerszene zugeordnet werden. Angemeldet und durch die Versammlungsbehörde nicht verboten wurde auch das Mitführen von Fackeln. In der Woche des 09.11. und damit des Holocaustgedenktages und der Novemberpogrome ist das zumindest bemerkenswert.

Zuletzt gab es in den Querdenkergruppen offenen Streit über die weiteren Demonstrationen. Ein Teil fordert immer stärker den „echten Widerstand“. Man will das „System“ beseitigen und dabei auch Gewalt einsetzen.

Für diese dürfte der Fackelmarsch ein Signal sein bzw. Bindungswirkung besitzen.

Am Montag wird man daher in der Leipziger Innenstadt mit einem erhöhten Aufkommen von Rechtsextremen rechnen müssen und einem dynamischen Versammlungsgeschehen.

Bereits am Horizont zeichnet sich zudem eine Veranstaltung des rechtsextremen Compact Magazins ab, die für Ende November zu Großdemonstration nach Leipzig gerufen haben.

Ein Montag in Leipzig zwischen sog. Querdenkern , Reichsbürgern und Neonazis

Gestern fand einmal mehr ein Aufzug von sog. Querdenkern in Leipzig statt. Regelmäßig am Montag, Mittwoch, Sonnabend und Sonntag ziehen seitdem zwischen 50- 100 Menschen entweder um den Ring in Leipzig oder treffen sich am Völkerschlachtdenkmal.

Aufgerufen wird für die Versammlungen am Sonntag auch durch die „Freien Sachsen“, einer rechtsextremen Kleinstpartei. Der Anmelder ist ein ehemaliges NPD Mitglied, der von einem Deutschland in den Grenzen von 1871 träumt, die Menschen aus den „Gauen“ begrüßt und SA Losungen verwendet.

Montags wird die Versammlung von einem ehemaligen NVA Offizier angemeldet. Man kritisiert zwar die „Freien Sachsen“ hat aber kein Problem damit, dass in den Telegramgruppen Neonazis sind und rechtsextreme Inhalte geteilt werden. Auch das Reichsbürger mitlaufen stört nicht. Inhalte der „Freien Sachsen“ oder der „patriotischen Stimme Deutschlands“ werden fleissig geteilt, so lange wie es nur zur eigenen Erzählung passt.

„Faschisten“, dass sind immer die anderen. Unabhängig von den verschiedenen Anmeldern und aufrufenden Telegramkanälen sind die aufziehenden Personen fast immer die Gleichen. Gestärkt durch das Narrativ in einem „Widerstand“ gegen das System zu sein.

Es geht weniger um die sachliche Auseinandersetzung über das Thema Corona, das längst durch das Thema Krieg, abgelöst wurde, es geht gegen das „System“. Man igelt sich in der eigenen Wahrnehmung ein und meint, dass man unterdrückt werde und quasi in einer „Diktatur“ lebe. Die Themen sind beliebig, die Narrative gleichbleibend. Jede/r der widerspricht wird diffamiert und beschimpft. Wie gesagt es geht nicht um Corona und schon lange nicht mehr um eine „Impfpflicht“, es geht gegen das „System“.

Nachdem in den letzten Wochen diese Versammlungen nur wenig Aufmerksamkeit generierten, änderte sich gestern das Geschehen. Nach einer Reihe von Vorfällen hatte das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz zum Gegenprotest gerufen.

Mehrere hundert Menschen hatten sich angeschlossen und schließlich dafür gesorgt, dass der Ring blockiert wurde. Dabei sind auch Versammlungen im sitzen vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt.

Im Ergebnis musste daher sog. Bewegung Leipzig den Marsch um den Ring abbrechen, nicht ohne Beschimpfungen und vereinzelte Hitlergrüße, sowie durch Bewurf des Lautsprecherwagens.

Widerspruch gehört in der Demokratie dazu. Auch der laute und deutliche Widerspruch. Diesen Widerspruch auszuhalten und standzuhalten und nicht sofort von Unterdrückung zu sprechen oder vor einer vorgeblichen „CancelCulture“ zu warnen ist das was diese Gesellschaft, bedingt durch die Zentrifugalkräfte, wieder neu erlenen muss.

Danke jedenfalls an Alle, die gestern deutlich gemacht haben, dass Hass und Hetze nicht unwidersprochen bleiben dürfen.

Im Zweifel für die Freiheit – die autoritäre Versuchung

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Leipzig hat am Wochenende ein Demonstrationsverbot verhangen. Dieses Verbot bezieht sich maßgeblich darauf, dass bei den Versammlungen mit einer kollektiven Unfriedlichkeit gerechnet werden muss und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.

Unter dem Motto „Alle zusammen“ hatten linke bis linksradikale Gruppen zu mehreren Versammlungen aufgerufen. Die Polizei hatte bereits im Vorfeld ein Verbot gefordert. Der Verfassungsschutz hatte in seiner Gefahrenprognose ebenfalls vor „Linksextremismus“ gewarnt.

Das Verwaltungsgericht hat dieses Verbot im Eilverfahren gehalten. Zusätzlich dazu hat die Polizei einen Kontrollbereich eingerichtet, der von Osten über den Süden bis nach Westen sämtliche Innenstadtnahe Stadtbezirke der Stadt erfasst.

Ein einmaliger Vorgang, der die restiktive Auslegung der Versammlungsfreiheit einmal mehr untermauert.

Das Versammlungsgrundrecht ist essentiell für die Demokratie. Ein Verbot eine absolute Ausnahme.

Tatsächlich ist es das erste mal, dass die Stadt ein derart umfassendes Verbot erlassen hat und das Verwaltungsgericht dieses Verbot auch hält.

Das bisherige Versammlungsverbot welches 2011 erlassen wurde, hatte sich auf die Rechtsfigur des polizeilichen Notstandes gestützt und damit argumentiert, dass aufgrund der angezeigten Versammlungslage nicht ausreichend viele Polizeibeamte zur Verfügung stehen.

Auch die Verbote im Frühjahr bei den sog. Corona Proteste waren im Hinblick auf das Infektionsgeschehen verboten worden und damit im Rahmen einer nicht vergleichbaren Sondersitutation.

Dennoch wird eine Tendenz deutlich. Die Tendenz bei der Abwägung zwischen Sicherheit für die Allgemeinheit und Grundrecht des Einzelnen im Zweifel der Sicherheit einen höhere Stellung einzuräumen.

Im Hinblick auf prognostizierte Ausschreitungen mag das auf den ersten Blick überzeugen.

Aber es bleibt verstörend. Der Wunsch nach Sicherheit, in einer Gesellschaft, die nie sicher sein kann, gefährdet die Freiheit und mit ihr den demokratischen Rechtsstaat.

Wir nehmen immer weitere Einschränkungen der Grundrechte in Kauf und billigen sie sogar. In der Vorstellung einer dadurch zu gewinnenden Sicherheit tendieren viele Menschen immer mehr zu einem autoritären Staatsverständnis und damit einen Staat der vorsorglich Gefahren auch durch schwerste Grundrechtseingriffe unterbindet.

In der Abwägung ob man die Gefahr akzeptieren muss, ob eine Mülltonne brennt oder nicht oder der Versammlungsfreiheit sollte in einem freiheitlichen Rechtsstaat, die Entscheidung immer für den Rechtsstaat ausgehen.

Stattdessen werden im Polizeirecht immer weitere Eingriffsbefugnisse geschaffen, Gerichte argumentieren restriktiver und Bürger fordern weitere Einschränkungen um die Unsicherheit des Lebens und damit die Gefahren nicht zu ertragen.

Auf diese Art und Weise sind wir aber dabei die Freiheit, die Grundlage dieser Demokratie abzuschaffen. Ohne grundrechtliche Freiheit, keine Demokratie, kein Rechtsstaat.

Wir befinden uns auf einem gefährlichen Weg.

Stuttgart und dann?

Nachdem am Wochenende abermals sog. Querdenker, unter Verstoß gegen die verhängten Auflagen demonstrierten, folgt die unvermeidliche Woge der Aufregung.

Es heißt die Polizei hätte anders agieren müssen. Personelle Konsequenzen werden voreilig gefordert. Getreu dem Motto das ja irgendjemand Schuld sein muss.

Und während von einer konsequenten Ahndung von Verstößen der Maskenverweigerer nicht die Rede sein kann, wird wie gehabt der Gegenprotest geräumt inklusiver der Begleiterscheinungen, die nie fehlen: Angriffe auf Pressevertreter und Handshake von Polizeibeamten mit Querdenkern.

Eine sattsam bekannte Mischung, die sich abermals zeigt und die Erregungskurven ansteigen lässt.

Die Polizei ging im Vorfeld nur von 2500 sog Querdenkern aus. Entsprechend war der Kraefteansatz nicht ansatzweise ausreichend um bei einer vielfachen Anzahl effektiv Auflagen durchzusetzen. In der Folge konzentrierte sich die Polizei auf eine Raumsicherung und auf die Abdraengung des Gegenprotestes um Auseinandersetzungen zu verhindern.
Aus polizeitaktischer Sicht ist es deutlich einfacher eine kleinere Gruppe auch unter dem Einsatz von einfacher körperlicher Gewalt abzudraengen, auch wenn dies im Einzelfall rechtswidrig ist, als die deutlich größere Gruppe zu kontrollieren.

Im Einzelfall orientiert sich polizeiliches Handeln im Einsatz anhand von Zweckmäßigkeit und Effizienz und dann erst nach dem rechtlich Gebotenen. Es gilt die Macht des Faktischen.

Es zeigt sich auch ein systemisches Problem. Wie bei einem Großteil der vorangegangener Demonstrationen ist auch hier die Gefahrenprognose zu hinterfragen und höchst kritikwürdig. Es zeigt sich auch, dass nach wie vor der Bewegung der Querdenker massiv unterschätzt wird, hinsichtlich Mobilisierungsfähigkeit und Aggressionspotential.

Die Diskussion, die sich jetzt in Teilen entspannt, insbesondere zur Verantwortung der Versammlungsbehörde (die Stadt Stuttgart selber) geht in die Irre.

Es ist eine Armutserklärung wenn der zuständige Ordnungsbürgermeister erklärt, dass das Land die Stadt zu einem Verbot hätte anweisen können. Zuständig für Auflagen oder ein Verbot, dass immer die ultima ratio ist, ist die Stadt.

Auf der anderen Seite bringt auch der Austausch einer Person relativ wenig und die immer wieder gestellten Forderungen nach einem Verbot halte ich für gefährlich.

Die Versammlungsfreiheit und damit das Recht der öffentlichen Meinungskundgabe ist konstitutiv für eine Demokratie. Verbote sind immer nur das letzte Mittel und zwar unabhängig der Fragestellung wer mit welchem Anliegen demonstriert. Punkt!

Auch in der aktuellen Situation muss es daher möglich sein, sein Anliegen in kommunikativer Weise nach außen zu tragen.
Dazu sind Versammlungen im Zweifelsfall von Auflagen abhängig zu machen. Für die Umsetzung der Auflagen ist zunächst die Versammlungsleitung zuständig, wozu sie eigene Ordner hat.

Erst dann greift die Polizei ein. Das Versammlungsrecht ist Polizeifest. Bedeutet, dass das Versammlungsrecht lex secialis ist und nicht ohne weiteres Normen der Polizeigesetze der Länder zur Anwendung kommen.

Es wundert auch nicht, dass hinsichtlich der wiederholten Übergriffe auf Pressevertreter die Innenminister schweigen. Der in zwischen übliche Zustand, dass es am Rande solcher Demonstrationen zu Angriffen auf Pressevertreter kommt ist besorgniserregend weil es ein Angriff auf die Pressefreiheit an sich.

Zusammengefasst lässt sich festhalten:

Eine ungenügende Abstimmung zwischen Stadt und Land, eine fehlerhafte Einsatzplanung der Polizei, eine Gefahrenprognose die keine ist, führen im Ergebnis zu einer unsteuerbaren Situation und es wiederholt sich genau das, was sich seit Monaten bundesweit wiederholt.

Genau darin besteht aber die Gefahr. Ein Staat der Regelungen und Konsequenzen ankündigt, dann aber genau das Gegenteil geschehen lässt, wird unglaubwürdig. Die sog Querlenker dürften dies nicht nur als Erfolg sondern auch als Bestätigung sehen.

Und diese Ermunterung darf und muss uns Sorgen bereiten. Die Grundlage der Demokratie ist, dass es ein Versprechen von Sicherheit gibt, dass jeder Mensch frei ist seine Meinung zum Ausdruck zu bringen, im Rahmen der Gesetze, ohne dafür Konsequenzen fürchten zu müssen. Dazu gehört im Einzelfall auch, dass wir uns vereinbart haben uns als Gesellschaft im wesentlichen an die Regelungen zu halten.

Der permanente, meist folgenlose Gesetzesbruch sog Querlenker, verlässt diesen Rahmen. Das wiederholte Nichthandeln von staatlicher Seite wird damit selber zur Gefahr für die Demokratie.

Und das ist nach Leipzig, Dresden, Kassel und Stuttgart der Befund der uns wirklich Sorgen machen sollte.

Kassel und die Folgen.

Abermals kommt es am Rande einer Querdenkerdemonstration zu erheblichen Auseinandersetzungen. Diesmal Am 20.03.2021 in Kassel.
Eine notwendige Einordnung.

 

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Dresden, 13.03.2021 – eine Bestandsaufnahme.

Am gestrigen Tag fanden in Dresden mehrere Versammlungen statt, die einmal mehr im Nachgang für Diskussionen sorgen.

Angemeldet waren zunächst 2 Demonstrationen. Eine der sog. Heidenauer Wellenlänge, einer rechtsextremen Gruppe im Umfeld von Pegida und eine Versammlung aus dem Spektrum der Querlenker.

Letztere Versammlung war nach § 15 des Versammlungsgesetzes verboten wurden. Das Verbot hatte auch das Verwaltungsgericht Dresden bestätigt und auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte das Verbot gehalten.

Mit Stand Sonnabend früh gab es damit eine angemeldete und nicht verbotene Versammlung und eine verbotene Versammlung. Zur Absicherung der Versammlungslage waren 1800 Beamte zusammengezogen wurden.

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„Sturm auf Berlin“ – Eine Coronademo

Gestern wurde bekannt, dass das Land Berlin die Durchführung der sogenannten Demo „Für die Freiheit“ verboten hat. Die Diskussion überschlägt sich seitdem.

In den Netzwerken der Corona Leugner wird zum „Sturm auf Berlin“ aufgerufen, die Anwendung von Gewalt wird diskutiert. Eine Gruppe von Personen die Rechtshilfe leisten will ruft zum Missbrauch des Versammlungsrechts auf, so dass beim Land mehr als 700 Anmeldungen eingehen.
Andererseits zeigen sich viele über das Verbot erfreut.

Einige Anmerkungen, mit Abstand und in Ruhe.

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Über die Systemrelevanz von Grundrechten – am Beispiel der Versammlungsfreiheit, auch mit dem Blick nach Dresden.


Wir haben bereits mehrfach diskutiert und gesehen, dass die gegenwärtigen Grundrechtseinschränkungen ohne Vergleich in der Geschichte dieses Landes sind.

Begründet wird dies mit dem Virus. Einiges davon ist verständlich anderes nicht.

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