Der Kessel von Leipzig – ein Protokoll.

Vorab: Dieses Protokoll fußt auf den Aussagen einer Vielzahl von Betroffenen.

Am 03.06. sollte in Leipzig eine Demonstration im Kontext des sog. Antifa Ost Verfahrens stattfinden. Diese Demonstration wurde am Donnerstag, den 01.06. verboten. Bereits ab dem 31.05. galt eine Allgemeinverfügung, die jegliche Demonstrationen, die nicht bis zum 31.05. 23:59 Uhr angemeldet waren zu untersagen.

Am 31.05. hatte der „Say it loud“ eV eine Versammlung für die Grundrechte angemeldet als Folge der Allgemeinverfügung, die nicht verboten wurde und entsprechend beauflagt war. Diese Versammlung sollte am 03.06. um 16:30 Uhr beginnen.

Unmittelbar vorher hatte das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz das Verbot der sogenannten TagX Demo im Eilverfahren bestätigt.

Nachdem ab 17 Uhr immer mehr Menschen zu angemeldeten Demonstration des „Say it loud“ strömten wurde nachträglich der Aufzug untersagt und der Platz von Polizeikräften umschlossen, so dass nur noch ein abfliessen nach Süden möglich war.

Da in mehreren Verhandlungen mit Behörde und Polizei keine Lösung möglich war wurde ein Daily Plenum einberufen um mit Vertretern der anwesenden Gruppen eine Lösung zu finden. Als etwa 30 Personen eingetroffen waren, gab es unmittelbar daneben eine Eskalation. Rund ein dutzend Personen rannte aus der Demo kommend Richtung Osten und bewarf dabei anwesende Polizeikräfte mit Böllern.

Die Situation wurde unübersichtlich. Auch aus dem hinteren Teil der Versammlung kam es zum Bewurf mit Steinen und Flaschen.

In der Folge umschloss die Polizei den gesamten Heinrich Schütz Platz und damit annährend 1000 Personen und zwar unterschiedslos. Darunter auch völlig Unbeteiligte.

Diesen Personen wurde unisono der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs gemacht und die Daten aufgenommen, sowie die Handys eingesammelt.

Die Maßnahmen zogen sich vom 03.06. gegen 18:10 Uhr bis zum 04.06. gegen 6 Uhr hin. Einzelne Personen verbrachten bis zu 11 Stunden in einem Kessel, der sehr eng von der Polizei umschlossen war.

In dieser Zeit wurde eine Grundversorgung mit Nahrungsmitteln nicht sichergestellt. Einzelne Getränke und Nahrungsmittel konnten nur durch die Demosanitäter an die Umschlossenen gegeben werden. Sanitäre Einrichtungen oder die Möglichkeit zum Toilettengang gab es nicht.

Daraufhin wurde ein Busch notdürftig abgehangen und als Notklo genutzt.

Gleichzeitig war der Platz so beengt, dass die meisten Umschlossenen stehen mussten und sich nicht hinsetzen konnten.

Mehrere Personen schildern übereinstimmend, dass die Polizeibeamten immer wieder Druck auf den Kessel gemacht hätten und reingestürmt wären, ohne erkennbaren Grund und dabei gezielt Richtung Kniekehle bzw. Knie getreten und gezielt auf Gesichtshöhe geschlagen hätten.

In der Folge sind mehrere Personen erheblich verletzt wurden.

Ein Jugendlicher schildert, dass die Polizei beim Vorrücken, seinen neben ihn postierten Freund zunächst mit Faustschlägen traktierte, so dass er ohnmächtig wurde und als er am Boden lag weitere Tritte abbekam. Einen davon gegen den Kopf.

Der Jugendliche wurde mit einem Jochbeinbruch und Gehirnerschütterung nach 2 Stunden ins Krankenhaus geliefert. Obwohl die Eltern vor Ort waren, blieben auch die Polizeibeamten anwesend.

Einem anderen Jugendlichen wurde die Hand gebrochen. Mehrere Personen im Kessel wurden ohnmächtig, ohne das es adäquate Versorgung oder Behandlung gab.

Eltern berichten, dass sie aus dem Kessel von ihren jugendlichen Kindern ( unter 18 Jahre) angerufen wurden. Die Eltern schildern weiter, dass sie vor Ort keine Informationen bekamen. Trotz Anwesenheit der Eltern wurden nach der Identitätsfeststellung, die Kinder nicht an ihre Eltern übergeben. Fotoaufnahmen, zum Teil Fingerabdrücke, erfolgten ohne die anwesenden Eltern zu informieren.

Einige Eltern fuhren in der Nacht bis zur Dimitroffwache. Auch dort bekamen sie keine Informationen zum Verbleib ihrer Kinder. Anwesende Beamte meinten, dass erst der Haftrichter entscheiden müsse. Bei Minderjährigen gibt es keine (!) U-Haft.

Eine Mutter schildert, dass sie an diesem Tag mit ihren 6 und 13 jährigen Kindern auf der Karl- Liebknecht Str. spazieren war und sie durch den Tumult durch Zufall in den Kessel geriet. Durch anwesende Polizeibeamte wurde ihr der Vorwurf gemacht, dass sie unverantwortlich handle.

Mehrere junge Frauen berichten, dass bei Ihnen eine Leibesvisitation durchgeführt wurde und dabei gezielt die Brüste abgetastet wurden und mit der Taschenlampe auch in die Unterhose geleuchtet wurde.

In der Erwartung und herbeireden einer ähnlichen Lage wie in Hamburg zu G20 und der Annahme, dass tausende Autonome in Leipzig einfallen würden, wurden 3000 Beamte und 10 Wasserwerfer aus 12 Bundesländern zusammengezogen. Viele Beamte gingen offenbar davon aus, dass sie ein Demonstrationsverbot durchsetzen sollten, obwohl die tatsächliche Demonstration nicht verboten war.

Mehrere Beamte äußerten in der Nacht ihr Unverständnis über das Vorgehen. Zitat: „Bei uns in NRW gibt es das nicht“.

Es war nie Ziel der Polizei, dass diese Versammlung laufen konnten. Vielmehr zeigt sich, dass es das Ziel war möglichst viele Personen für lange Zeit festzuhalten, unabhängig der Rechtswidrigkeit, umso zu verhindern, dass an anderer Stelle etwas geschehen kann.

Dass dabei fast ausschließlich völlig friedliche Menschen getroffen wurden, war egal. Die Gruppe aus der Steine und Flaschen flogen war zum Zeitpunkt der Umschließung bereits Richtung Süden verschwunden.

Ebenfalls waren dutzende Zivilbeamte eingesetzt, ohne das dies angezeigt wurde. Die Vermutung, dass diese als agent provocateurs arbeiteten und die Auseinandersetzung mindestens forcierten liegt nahe.

Fazit. Der Kessel von Leipzig, die Umschließung von hunderten Personen über Stunden ist der Offenbarungseid des Rechtsstaates. Hunderte von Menschen wurden unter menschenunwürdigen Zuständen stundenlang festgehalten.

Dutzende Demonstrationsteilnehmer*innen wurden erheblich verletzt.

Nichts aber auch gar nichts daran, ist gut oder zu verteidigen. Nicht die Gewalt, nicht die Verbote und nicht das polizeiliche Handeln.

Der Staat hat eine Machtprobe gezeigt um den Innenminister im folgenden die Möglichkeit zu geben von einem Gesamtkonzept gegen „Linksextremismus“ zu reden.

Dutzende junge Menschen wurden traumatisiert und die Eltern politisiert.

Ich habe kein Vertrauen mehr.

Letzte Generation und das autoritäre Handeln des Staates.

In mehreren Bundesländern wurden gestern Objekte durchsucht und die Generalstaatsanwaltschaft München spricht in Bezug von der Letzten Generation von einer kriminellen Vereinigung, so als stünde dies bereits fest.

Die letzte Generation nervt

Das ist nicht unironisch. Ihre Mitglieder blockieren temporär Straßen, verschmutzen Bilder und Co. Im Einzelfall handelt es sich dabei um Straftaten. Straftaten, die in einem Rechtsstaat aufzuklären sind. Die Tatmotivation spielt eine Rolle aber regelmäßig erst auf der Ebene der Strafzumessung.

Vor allen Dingen stört die Letzte Generation einen gut eingeübten und tradierten Handlungsablauf.

Und es passt ganz wunderbar, dass mit viel Inbrunst über die Letzte Generation gestritten wird und die Vokabeln dabei zusehends verrutschen.

Das Handeln der letzten Generation hat nichts mit Terror zu tun und auch eine kriminelle Vereinigung dürfte schwer zu begründen sein. Voraussetzung wäre insoweit die Verabredung zur Begehung von Straftaten und das es genau um diese Straftaten geht. Also das die Begehung von Straftaten im Mittelpunkt steht.

Und hier wird es schwierig. Gerade die Sitzblockaden auf der Straße sind im Einzelfall als Versammlung zu klassifizieren. Versammlungen werden nie genehmigt weil es sich um die Ausführung eines Grundrechts handelt, dass der Staat nicht gewehrt sondern nur im Einzelfall von Auflagen abhängig machen kann.

Versammlungen müssen im Regelfall 48 h vorher angemeldet werden. Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht kann wiederum selber eine Straftat darstellen, diese liegt allerdings aufgrund des geringen Strafmaßes außerhalb des Würdigungsbereiches der kriminellen Vereinigung.

Gestern nun hat die Generalstaatsanwaltschaft München den Eindruck erweckt, dass es bereits feststehe, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handle.

Das ist rechtsstaatlich inakzeptabel. Die Entscheidung darüber, obliegt in einem Rechtsstaat einem Gericht und nicht einer Behörde, die zudem dem Justizministerium untersteht.

Das hilflose agieren des Staates.

Aber es reiht sich ein, in eine Kette der Zumutungen. Der Staat agiert angesichts der Handlungsstörung der Letzten Generation hilflos und autoritär.

Härtere Strafen werden gefordert, Terrorvergleiche bemüht, Hausdurchsuchungen mit medialer Begleitung durchgeführt. In der Relation der in Anbetracht stehenden Taten ist davon ein Großteil absolut unverhältnismäßig und einem Rechtsstaat unwürdig.

Aber es passt in die Logik des Staates und seiner Bürger, dass die Forderungen nach Autorität um sich greift. Der Staat soll durchgreifen, die Strafen sollen härter werden.

Mit dieser Diskursebene will man sich nicht auseinandersetzen. Handlungsabläufe sollen nicht gestört werden.

Die letzte Generation demonstriert im Sinne eines höheren Zieles für die Einhaltung von völkerrechtlich bindenden Verträgen und Gesetzen, die sich das Land selber gegeben hat.

Es geht dabei um die Frage einer fortwährenden klimatischen Veränderungen, die die Freiheit künftiger Generationen massiv gefährdet.

Statt darüber zu sprechen und darüber zu reden, dass der Staat diese Ziele verfehlt, verlagert sich die Debatte weg zu einem Randphänomen.

Und letztlich darf immer wieder darauf hingewiesen werden, dass ziviler Ungehorsam, eine gewissensbasierte Entscheidung, dass rechtliche Dürfen bewusst zu übertreten, zum Wesen eines aufgeklärten Rechtsstaates (vgl. Habermas), in dem die Bürger nicht nur Untertanen sind.

Aber der Untertanengeist und der Autoritarismus ist auch in Deutschland stark.

In diesem Sinne Solidarität mit der Letzten Generation.

Parteiverbot AfD oder soll man es lassen.



Nicht erst mit dem Bekanntwerden der Putschpläne einer rechtsextremen Vereinigung, in deren Kreisen sich auch AfD Mitglieder bewegten und die über ein ranghohes aktives AfD Mitglied auch Zugang zum Bundestag hatten, stellt sich die Frage eines Parteiverbots, was verschiedentlich gefordert wird.



Ausgangslage:
Das Parteiverbot ist die ultima ratio des Staates. Erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, kommt es überhaupt in Betracht. Dazu kommt, dass die verfassungsrechtlichen Hürden sehr hoch sind, was das Bundesverfassungsgericht auch im zweiten NPD Verbotsverfahren ausdrücklich deutlich gemacht hat.
Es braucht die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, eine kämpferische Grundhaltung und eine ernsthafte Gefahr.

Im Fall der NPD hatte das BVerfG, die Ablehnung der Grundordnung bejaht und dies durch den systemimmanenten Rassismus der NPD herausgearbeitet aber die ernstliche Gefahr verneint. Die NPD war schlicht zu unbedeutend.

Der freiheitliche Rechtsstaat zeichnet sich eben gerade dadurch aus, dass er auch seinen Gegnern die gleichen Rechte einräumt und damit auch zulässt, dass Verfassungsgegner sich darauf berufen können.

Im Einzelfall ist dies schwer auszuhalten aber dies kennzeichnet eben einen Rechtsstaat.

Voraussetzungen.
Während man bei der NPD die Gefahr für die Grundordnung aufgrund ihrer Größe verneinen konnte, dürfte dies bei der AfD zu bejahen sein.

Die Frage ist die Ablehnung der freiheitlich- demokratischen Grundordnung und zwar durch die Partei in Gänze und nicht nur durch einzelne Personen oder Gruppierungen. Hier wird es deutlich schwieriger.

Nach den Kriterien des BVerfG wird man dazu kommen, dass innerhalb verschiedener Gruppierungen der AfD ebenfalls systematischer Rassismus vorherrscht. Bestes Beleg ist hierfür die Thüringer AfD mit Höcke, dem Kopf des nur formal aufgelösten Flügels. Der Rassismus als wesentlicher Programmbestandteil dürfte anhand Reden Höckes und agieren nachweisbar sein. Allein dies reicht aber nicht aus, dies ohne weiteres auf die ganze Partei zu übertragen.

Wir müssen nicht darüber reden, dass die Partei menschenverachtend ist, Einstellungsmuster der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit verbreitet und damit auch Gewalt auf der Straße vorbereitet. Die Frage ist, reicht dies in der Gesamtheit aus um zu einem Verbot zu kommen?

Die Verbotsdiskussion.

Dazu kommt der Umstand, dass die AfD auch aus der Verbotsdiskussion gestärkt hervorgehen könnte. Ein gescheitertes Verfahren dürfte als Bumerang wirken. Ein erfolgreiches Verfahren dagegen wird die Einstellungsmuster der Menschenfeindlichkeit und den gesellschaftlichen Rassismus nicht verschwinden lassen. Es lassen sich Parteien und Vereine verbieten aber keine Einstellungen und Denkmuster. Die Auseinandersetzung mit Einstellungsmustern der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ist so nicht zu gewinnen.

Dazu kommt, dass auch die demokratischen Parteien mit ihrem Kurs in den letzten Jahren zur Etablierung und zum Erfolg der AfD beigetragen haben.

Die CDU, die insbesondere in den Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt immer wieder stark Richtung AfD blinkt und auf kommunaler Ebene zum Teil bereits offensiv zusammenarbeitet, trägt hier eine besondere Verantwortung an der Etablierung.

Das durch ein Verbotsverfahren zudem das rechte Narrativ, des „Opfer“ und Ausgegrenzt seins, Stärkung findet, kommt erschwerend hinzu.

Dennoch sollte die Diskussion geführt werden. Die AfD ist in Teilen eine verfassungsfeindliche Partei, die Teile des Grundgesetzes ablehnt, in deren Reihen organisierte Verfassungsfeinde und Neonazis arbeiten und dadurch Zugang zur sensiblen Infrastruktur hat.

Aber die Auseinandersetzung, siehe oben, ist dadurch nicht zu gewinnen. Die Auseinandersetzung mit Einstellungsmustern der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit muss in aller erster Linie mit demokratischen Mitteln gefochten werden und nicht dadurch, wie die CDU das in Bautzen gerade vormacht, indem man die AfD hofiert um sich möglicherweise einen weiteren Bündnispartner als Verhandlungsmasse und Drohpotential zu erhalten.

Alle zusammen!- Das Verbot der Versammlung oder die Bankrotterklärung des freiheitlichen Rechtsstaates

Alle zusammen!

Die Stadt Leipzig hat die Versammlungen am kommenden Sonnabend in Leipzig verboten. Drei Versammlungen sollten sich zu einer vereinen und gemeinsam in einem Aufzug laufen.

Das Verbot der Versammlung bei dem die Polizei mit einer vierstelligen Teilnehmerzahl aus der linken Szene bundesweit gerechnet hatte, wird mit der Gefahrenprognose von Polizei und Verfassungsschutz begründet.

Tatsächlich gibt es im Vorfeld der Versammlungen einige Aufrufe in den sozialen Netzwerken, die einen unfriedlichen Verlauf befürchten lassen.

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch die Versammlung am 18.09.2021 insgesamt nicht die Schwelle zur Unfriedlichkeit überschritten hat. Einzelne Aufrufe rechtfertigen kein Verbot.

Versammlungen und Aufzüge sind die Ausübung eines Grundrechtes und unerlässliche Voraussetzung einer Demokratie, ebenso wie das Recht auf Meinungsfreiheit.

Und zwar unabhängig davon, ob man das Anliegen der Versammlung teilen kann oder meint es sei gut und richtig oder falsch oder sogar gefährlich.
Dies spielt keine Rolle.

Auch unbequeme Meinungen muss die Demokratie aushalten, die ihren Schutz auch ihren Gegnern zur Verfügung stellt.

Versammlungen können aber nach den Umständen zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von Auflagen abhängig gemacht werden. Im absoluten Ausnahmefall kommt auch ein Verbot in Betracht. Das allerdings nur dann, wenn mildere Mittel also Auflagen nicht durchgreifen.

Es gibt daher auch kaum Versammlungsverbote. Aus gutem Grund.

Wenn nun eine Versammlung verboten wird, wirft dies eine Reihe von Fragen auf und selbst wenn das Verbot gerichtlich halten würden, was bezweifelt werden darf, ist das, auch wenn man dem Anliegen ablehnend gegenübersteht, kein Grund zum Feiern.

Das der Staat, in diesem Fall die Exekutive, die Ausübung eines Grundrechts untersagt, welches für die Demokratie unerlässlich ist, muss jedem Demokraten Kopf zerbrechen bereiten.

Bei den Erkenntnissen vom Verfassungsschutz ist zudem darauf hinzuweisen, dass es sich um eine demokratiefremde Einrichtung handelt. Der Staat, der seine Legitimation durch den Souverän – den Bürger; erhält hat diesen nicht zu überwachen. Insbesondere auch deswegen da der VS eine chronisch unzuverlässig Behörde ist, die eine politische Führung hat.

Das der VS insbesondere in Sachsen immer wieder versucht hat die „linke Szene“ zu kriminalisieren und den Begriff des „Linksextremismus“ exzessiv weit auslegt, dürfte bekannt sein. Bereits die Teilnahme an Klimaprotesten mit der Parole „System change Not climate change“, reicht in Sachsen aus um den Verdacht von „linksextremismus“ ausgesetzt zu sein.

Auch das sich die Polizei, was sie darf, im Vorfeld zur Versammlung äußert und mehr Verbote fordert, kann nicht gefallen.

Egal, wie es am Ende ausgeht. Es ist kein guter Tag für die Grundrechte und den freiheitlichen Rechtsstaat.

Privilegien für Geimpfte?

Immer wieder flammt die Diskussion auf, ob es nicht für Geimpfte „Privilegien“ geben sollte. Dahinter verbirgt sich der Wunsch zeitnah in eine Normalität zurückzufinden. Allein diese Debatte ist, so nachvollziehbar sie erscheinen mag, falsch aufgezogen. Es geht nicht um Privilegien. Daher ein paar Anmerkungen.

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Stuttgart Riots:

Bilder von geplünderten Geschäften, ausufernder Gewalt, und Filmschnippseln wie Polizisten von hinten ins Kreuz gesprungen wird, schockieren. Vorweg, unabhängig von dem was der Anlass war, der Grund, was vorgefallen ist, gibt es dafür keine Rechtfertigung.

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Was wir gerade im Zeitraffer lernen

Was wir lernen:

1) Wir haben gelernt, dass Fondsmanager, Bankiers und andere, trotz überraschend hoher Gehälter, nicht systemrelevant sind. Nicht mal ein bisschen. Also eigentlich gar nicht. Medizinisches Personal, Einzelhandel, Verkäufer*innen und so weiter, trotz schlechter Bezahlung, schon. Dass also Entlohnung und gesellschaftliche Bedeutung nicht proportional sind.

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Anmerkung zur Situation: Coronakrise, 30.03.2020

1) Die meisten Menschen sind keine Virologen oder haben die notwendigen medizinischen Kenntnisse um das aktuelle Geschehen einzuordnen. Es ist daher verständlich, dass man versucht sich an Zahlen festzuhalten oder selber zu recherchieren. Der Versuchung zu meinen, dass man sich mit wenigen Youtube Videos oder Wikipedia Beiträgen eine fachkundige Meinung erlesen kann, sollte man aber tunlichst widerstehen.

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Stellungnahme zur Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zum Erlass der Ausgangsbeschränkungen

Die weitreichenden Grundrechtseinschränke sind schmerzhaft und gefährden, trotz zugesicherter finanzieller Hilfen, die Existenz von Unternehmen und Selbstständigen. Umso mehr ist es notwendig, dass aus der aktuellen Krisensituation keine Krise des Rechtsstaates wird.

Die aktuelle Situation macht konsequentes Handeln notwendig und Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind unumgänglich. Insbesondere die Exekutive muss daher täglich folgenschwere Entscheidungen treffen.

Mit Sorge sehen wir daher, in welcher Geschwindigkeit, mit wenig Vorwarnzeit, neue Verfügungen erlassen werden, die in beispielloser Art und Weise in die Grundrechte eingreifen und den Rechtsstaat auf die Probe stellen.

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