Grundrechte in Zeiten der Krise.

Gestern wurden weitgehende Restriktionen ausgerufen – Ausgangsbeschränkungen.
Es handelt sich dabei um den tiefsten Eingriff in die Grundrechte seit Bestehen des Grundgesetzes. Dieser Fall kennt keine vergleichbaren Fälle und es ist ein Umstand, der Anlass zur Sorge geben darf.

Im Angesicht der Krise, der Pandemie, erleben wir einen handlungsfähigen Staat, der schnell unbürokratische Hilfen zur Verfügung stellt und Maßnahmen ergreift.

Alle Maßnahmen jedoch müssen auch im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip einer Überprüfung standhalten. Bedeutet, dass sie eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage benötigen und verhältnismäßig sein müssen, was vereinfacht bedeutet, dass es kein gleich geeigneteres milderes Mittel geben darf.

Und hier bestehen angesichts der getroffenen Maßnahmen nicht unerhebliche Zweifel. Es ist juristisch umstritten, ob Ausgangsbeschränkungen wie derzeit eine ausreichende rechtliche Grundlage im Infektionsschutzgesetz oder dem Katastrophenschutz der Länder haben.

§ 28 Infektionsschutzgesetz ist erkennbar auf einzelne Personen und temporäre Maßnahmen angelegt. Vorliegend jedoch sind alle Betroffen und zwar unterschiedslos.

Es bestehen auch Zweifel ob ein derart pauschaler Grundrechtseingriff überhaupt verfassungsmäßig gerechtfertigt werden kann.

Hinzu kommen die in die Allgemeinverfügungen aufgenommenen rechtlichen Unsicherheiten. Während der Begriff des „Hausstandes“ aus dem Normzweck wohl noch interpretierbar wäre, trifft dies auf das „Umfeld der Wohnung“ kaum zu. Es gibt dafür keine juristisch fassbare Definition, so dass es Auslegungssache bleibt was damit gemeint ist.

Normen müssen aber so klar und verständlich sein, dass im Zweifelsfall jeder Bürger, deren Inhalt und Anforderung verstehen kann.

Hinzu kommt, dass die demokratische Kontrolle an vielen Stellen ausgesetzt ist. Als Dresden die Ausgangsbeschränkung ausrief, geschah dies ohne Abstimmung mit der Landesregierung, ohne Einbeziehung des Rates, mit einer 5- stündigen Vorwarnzeit.

Neben diesen Umständen überrascht der gesellschaftliche Umgang damit. Die Grundrechtseingriffen werden fast unisono begrüßt. Kritische Stimmen, die rechtliche Bedenken anmelden, werden mit dem Verweis auf die Pandemie für fast „Irre“ erklärt.

Dieser Umstand ist aber noch bedenklicher. Im Angesicht einer angenommenen individuellen Gefahr für Leib und Leben erscheinen Grundrechte und damit Freiheit, sowie Rechtsstaat und Demokratie auf einmal verzichtbar.

Das Gegenteil ist der Fall. Gerade in Zeiten der Krise, braucht es ein Minimum an demokratischer Kontrolle und ein Fortbestehen des Rechtsstaates.

Das kritiklose Fügen in Autorität ist für mich ebenso Grund der Besorgnis wie das Virus selber.

Keiner soll bitte davon ausgehen, dass die ausgerufenen Maßnahmen tatsächlich in zwei Wochen beendet werden. Es dürfte sich um einen Trugschluß handeln. Die Menschen könnten sich aber umso mehr an den autoritären Staat gewöhnen.

Gerade jetzt braucht es daher nicht nur Maßnahmen gegen den Virus, Maßnahmen die den wirtschaftlichen Schaden begrenzen sondern auch konsequente Verfechter des Rechtstaates und der Grundrechte.

Autor: juergenkasek

Lebe lieber ungewöhnlich. Rechtsanwalt, Politiker, Aktivist, Umweltschützer, Blogger, Sportler

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