#CancelLeJ – eine Blockade

In der Nacht vom 09. zum 10.07. blockierten mehrere Menschen kurzzeitig eine DHL Zufahrt am Leipziger Flughafen. Das Verfahren wird Fragen auf.

Der Rauch verfliegt. Die ersten erregten Kommentare und Pressemitteilungen sind geschrieben. Zeit aufzuräumen.

Was geschah:

In der Nacht von Freitag zu Sonnabend besetzten mehr als 50 Menschen eine öffentliche Straße, die zum Flughafen Leipzig-Halle führt. Sie taten dies um ein Zeichen gegen den weiteren Ausbau des Leipziger Flughafens zu setzen. Dadurch wurden anliefernde DHL LKWs blockiert. Eine weitere Zufahrt wurde erst nach 1 Stunde geöffnet.
Nachdem die Polizei erschien wurde die Versammlung angezeigt und die Anzeige auch bestätigt. Dennoch wurden mehr als 50 Menschen im Anschluss zunächst Ingewahrsam genommen um im Nachgang die Identität zu klären. Am Sonntag erfolgte die Vorstellung vor dem Haftrichter. Vor dem Eindruck entweder ins Gefängnis zu gehen und zur vollständigen juristischen Prüfung zu warten oder die Personaldaten preiszugeben, entschieden sich die Ingewahrsam genommenen ihre Daten preiszugeben und wurden nach mehr als 30 h aus der Haft entlassen.

Eine Zusammenfassung liefert die Leipziger Internet Zeitung: hier!

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Privilegien für Geimpfte?

Immer wieder flammt die Diskussion auf, ob es nicht für Geimpfte „Privilegien“ geben sollte. Dahinter verbirgt sich der Wunsch zeitnah in eine Normalität zurückzufinden. Allein diese Debatte ist, so nachvollziehbar sie erscheinen mag, falsch aufgezogen. Es geht nicht um Privilegien. Daher ein paar Anmerkungen.

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Grundrechte in Zeiten der Krise.

Gestern wurden weitgehende Restriktionen ausgerufen – Ausgangsbeschränkungen.
Es handelt sich dabei um den tiefsten Eingriff in die Grundrechte seit Bestehen des Grundgesetzes. Dieser Fall kennt keine vergleichbaren Fälle und es ist ein Umstand, der Anlass zur Sorge geben darf.

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Freiheit stirbt mit Sicherheit – nein zum neuen Polizeigesetz

Merke die Unterschiede. In Bayern haben die Grünen gegen das neue Polizeiaufgabengesetz Klage eingereicht. Die SPD in Bayern prüft sogar den Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

In Sachsen wird aller Voraussicht nach die SPD das neue Polizeigesetz mitverabschieden.

Nach der ersten Prüfung des neuen Gesetzes, insbesondere aufgrund der Ausweitung des Gefahrenbegriffes, ist naheliegend das das neue Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Die Vielzahl an grundrechtswidrigen Eingriffen sind nicht zu rechtfertigen.

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