Sitzblockaden – eine Einstellung.

Es ist die Geschichte des 02.05.2016, die man immer wieder erzählen muss.

Im Rahmen einer Demonstration von Leipzig nimmt Platz nahmen mehr als 300 Menschen spontan auf dem Leipziger Innenstadtring Platz um so ihre Ablehnung gegen Menschenfeindlichkeit deutlich zu machen.

Ein Teil dieser Spontanversammlung wurde legitimiert. Der äußere Teil der Gruppe auf dem Ring sollte sich entfernen, was die wenigsten taten. Im Nachgang wurden mehr als 160 Verfahren aufgenommen.

Der Großteil wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wurde als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Personen erhielten nach mehreren Verfahren und umfangreichen Verhandlungen der Verteidiger Bußgelder zwischen 150 – 200 €, nachdem zunächst 3-400 € festgesetzt waren.

Einige wenige Verfahren wurden als Strafverfahren geführt.

Heute, in der Berufungsverhandlung, wegen Verurteilung nach § 22 SächsVersG (grobe Störung) hat das Gericht darauf hingewiesen, dass eine grobe Störung schon deswegen zweifelhaft sei, da die konkurrierende Versammlung im Ergebnis um die Gruppe herum geführt wurde. Die unterschiedliche Behandlung als Ordnungwidrigkeit und Straftaten in ein und derselben Sache sei nicht nachvollziehbar, letztlich müsse nachgewiesen werden, dass der Angeklagte selber Teil der Gruppe war, was ausweislich der Akte nicht nachgewiesen ist.

Im Ergebnis hat damit das Landgericht das gemacht, was die Verteidigung seit mehr als 2 Jahren versucht hat deutlich zu machen: das eine grobe Störung ausscheidet und die unterschiedliche Verfahrensbehandlung nicht einleuchtend ist.

Das Verfahren endet mit einer Einstellung.

Genau dafür haben wir in den letzten 2 Jahren gekämpft. Anzuerkennen, dass auch friedliche Sitzblockaden vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein können, dass lauter, demonstrativer Widerspruch gegen Menschenfeinde keine Straftat ist. Die Bestrebungen der Staatsanwaltschaft hier eine Abschreckungswirkung zu erzielen dürfte damit vorerst gescheitert sein.

Ohne die Kampagne Dazusetzen, die in den letzten 2 Jahren, die Betroffenen betreut, Unterstützung organisiert, Menschen vernetzt hat wäre das nicht möglich gewesen. Danke euch. Auch der Ermittlungsausschuss, Prisma Leipzig und die Rote Hilfe haben geholfen und die Betroffenen unterstützt.

Niemand hat das Recht zu gehorchen. Und das ist doch ein guter Tag.

Zwei Fortsetzungsfeststellungsklagen laufen noch. Und wer weiß vielleicht ganz am Ende muss man die Geschichte des Tages so erzählen, dass mehr als 300 Menschen aus allen Schichten der Gesellschaft sich der Demokratie bemächtigt haben, verurteilt werden sollten, um ihr Recht kämpften und am Ende einen Erfolg für die Freiheit und die Menschenrechte erzielten.

 

Autor: juergenkasek

Lebe lieber ungewöhnlich. Rechtsanwalt, Politiker, Aktivist, Umweltschützer, Blogger, Sportler

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