Hitzacker – ein Kommentar.

Die Wellen der Erregung schlagen hoch beim Thema Hitzacker.

Zunächst mal die Fakten: eine Gruppe von bis zu 60 Personen von denen einige vermummt waren zogen vor das Wohnhaus eines Polizeibeamten. Diese Gruppe wurde später von Polizeibeamten festgesetzt, nachdem sie sich wieder auf dem Rückweg befanden.

Der Rest der Schilderungen und das was daraus gemacht wurde, gehen weit auseinander.

Aus Sicht der Polizei handelt es sich um eine gezielte „Einschüchterungsmaßnahme“. Das Wohnhaus sei geradezu „belagert“ worden. Nach dem Eintreffen der Polizei sei es zu „Widerstandshandlungen gekommen“.

Aus Sicht der Protestierenden hätte es im Anschluss an eine angemeldete Demonstration ein spontanes Straßenmusikkonzert gegeben, was auch Videoaufnahmen belegen. Danach sei man gegangen und dabei auf dem Rückweg von Polizeibeamten gestoppt worden, wobei die Polizei zum Teil mit Gewalt vorgegangen und auf bereits am Boden liegende Personen getreten habe.

Der zuständige Innenminister zeigte sich erwartungsgemäß entsetzt. In den Medien wurde zunächst die Polizeimeldung übernommen, zum Teil mit Bildern von vermummten Gewalttätern. Zumindest das ist sehr suggestiv.

Zunächst mal sind auch Spontandemonstrationen vom Versammlungsrecht gedeckt und das auch vor Wohnhäusern. In diesem Fall greift allerdings das Vermummungsverbot, so dass die Vermummung auf der Spontanversammlung jedenfalls eine Straftat darstellt, die wiederum die Polizei als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft im Nachhinein tätig werden lassen durfte, zumindest was die Identitätsfeststellung angeht.

Eine Demonstration vor einem Wohnhaus greift auch nicht per se in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nach Art. 2 I GG ein. Dies ist erst dann der Fall wenn etwa ein „Belagerungszustand“ geschaffen werden soll oder direkt eine Einschüchterung im Vordergrund steht. Anhand der Tatsachen im Fall ist das nicht gegeben.

Die Aktion bleibt trotzdem äußerst fraglich. Auch wenn es möglich ist das Handeln einer einzelnen Person zu kritisieren so ist die Art und Weise völlig unüberlegt und kontraproduktiv. Kritisiert wird das Handeln eines Beamten. Richtiger Bezugspunkt der Kritik wäre also das zuständige Polizeirevier gewesen und nicht das Familienwohnhaus, zumal die Familie damit nichts zu tun hat.

Was sich vor allen Dingen zeigt sind wie reflexhaft die Reaktionen ausfallen. Die Polizei, die hier eine Bedrohungsszenario konstruiert, Politiker die in Schnappatmung verfallen, offenbar ohne alle notwendigen Fakten zu kennen und eine Gesellschaft, die sich sofort in ihren bereits vorab getroffenen Feststellungen bestätigt sieht.

Und das Schöne ist jede Seite darf und wird sich bestätigt fühlen. Die einen weil sie einen überharten Polizeieinsatz kritisieren können, andere die endlich vermeintliche Beweise für die Respektlosigkeit gegenüber Beamten sehen, Menschen die links und rechts gleich setzen können.

Das Straftaten begangen wurden, steht außer Frage, aber das Ganze ist keine „neue Dimension der Gewalt“, es ist auch kein Zeichen der „Verrohung“ oder rechtfertigt strengere Gesetze.

Aber es erinnert immer wieder daran, dass es hin und wieder sinnvoll ist, dem Drang alles zu kommentieren und ohne Kenntnis der Fakten einzuschätzen, widerstanden werden sollte.

Ja, die sozialen Medien belohnen Schnelligkeit und Aussagen, die möglichst drastisch sind. Likes sind ein veritables Zahlungsmittel geworden. Aber es ist ein enttäuschendes Zeichen, wie schnell selbst anscheinend intelligente und aufgeklärte Menschen sich davon treiben lassen und zu fragwürdigen Schlussfolgerungen kommen.

In diesem Sinne, täte der Gesellschaft vor allen DIngen eines gut: weniger Aufgeregtheit.

 

 

Eine zusammenfassende Kritik an der Situation ua. auch am Verhalten der Medien  gibt es auch hier:

Autor: juergenkasek

Lebe lieber ungewöhnlich. Rechtsanwalt, Politiker, Aktivist, Umweltschützer, Blogger, Sportler

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