Connewitz- die Folgen und ein unzulässiger Vergleich.

Eigentlich gibt es nichts zu vergleichen. Ein Vergleich wirkt an dieser Stelle wie eine Aufrechnung. Es gibt nichts aufzurechnen jedes Geschehen muss differenziert betrachtet werden.

Aber die Gegenüberstellung zweier Sachverhalte macht zumindest deutlich warum einige Menschen zunehmend das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren.

Heute wurde der erste Teilnehmer der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz verurteilt. Dem 27 jährigen war Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wurden. Er hatte einem Polizeibeamten ein Bein gestellt, so dass dieser zu Fall kam. Dies hatte der Angeklagte auch eingeräumt. Er wurde im beschleunigten Verfahren zu einer Strafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung verurteilt.

Für einen nicht vorbestrafte Person ist dies ein hartes Urteil. Sowohl die Widerstandsleistung als auch die einfache Körperverletzung sind geringe Straftaten deren Strafrahmen bei einer Geldstrafe beginnt.

Das beschleunigte Verfahren, dass aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich ist, da es die Verteidigungsmöglichkeiten deutlich einschränkt, kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Beweislage klar ist, die Tat einfach und keine hohe Strafe erwartet wird.

Zwischen Tat und Verurteilung liegen hier 8 Tage. Einen politischen Hintergrund hatte weder der Angeklagte noch die Tat, davon war am Ende auch das Gericht überzeugt.

Die Bestrafung dürfte auch mit generalpräventiven Erwägungen zusammenhängen. Man will abschrecken.

Auch bedingt durch eine öffentliche Debatte in der wiederholt von hochrangigen Politikern, ohne jegliche Belege, von „Terror“ gesprochen wurde und einer Polizei, die selbst dann keine Fehler einräumt wenn das Gegenteil erwiesen ist.

Es heißt, dass der stolpernde Beamte auf einem Foto zu sehen ist, dass ihn zusammen mit Mitgliedern des rechtsextremen Imperium Fighting Team zeigt.

Ein anderes Verfahren.

Am 11.01.2016, überfielen mehr als 200 Neonazis und Hooligans den Stadtteil Connewitz und attackierten wahllos Häuser, Geschäfte und Menschen. Sie folgten dabei ihrer politischen Vorstellung und handelten tatsächlich in der Idee des „Terrors“ .

Nach wie vor warten 150 der Täter auf ein Strafverfahren. Allein aufgrund der Länge des Verfahrens dürfen sie mit einem Strafnachlass rechnen, da das Beschleunigungsgebot der EMRK verletzt wurde.

In den bisherigen Verfahren kam es trotz Anklage des schweren Landfriedensbruchs und zum Teil von Vorstrafen nicht zu Strafen, die den Strafrahmen ausschöpfen. Im Wesentlichen wurden auch hier Bewährungsstrafen ausgesprochen.

Das Problem ist, dass in der Gegenüberstellung der Eindruck entstehen muss, dass hier mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.

Während in der einen Angelegenheit es nicht schnell genug gehen kann, von „Terror“ gesprochen wird und ein vergleichsweise hartes Urteil steht, dauert die Aufarbeitung der anderen Sache, die tatsächlich der Logik des Terrors folgte, an, mit vergleichsweise überschaubaren Strafen.

Der Eindruck wird durch Verlautbarungen von Politik und Sicherheitsorganen unterstützt, s.o.

Man kann daher den Eindruck gewinnen, dass der „Feind“ vor allem Dingen links stehe.

Allein dieser Eindruck, der durch die Äußerungen von Polizei und Politik, unterstützt wird ist aber geeignet das Vertrauen in den Staat weiter erodieren zu lassen, was eine starke Hypothek ist.

Am Ende verlieren nämlich alle.

Autor: juergenkasek

Lebe lieber ungewöhnlich. Rechtsanwalt, Politiker, Aktivist, Umweltschützer, Blogger, Sportler

2 Kommentare zu „Connewitz- die Folgen und ein unzulässiger Vergleich.“

Hinterlasse einen Kommentar