Lina E – notwendige Anmerkungen zu einem bemerkenswerten Verfahren.

Es ist eines der größten Gerichtsverfahren gegen Linke in den letzten Jahren und es ist der Nukleus einer Welle Aufregung, denn für jeden bietet das Verfahren eine Projektionsfläche. Die einen weil sie den Nachweis erbracht sehen, dass der „Linksextremismus“ die größte Gefahr sei und die Strafen viel zu niedrig seien. Andere weil sie das Verfahren als Ausdruck einer politischen Justiz sehen, die es auf die Kriminalisierung linker Strukturen geradezu anlegt.

In einem Rechtsstaat kann man auch Urteile diskutieren und darüber streiten. Der Streit ist das Kernelement der Demokratie. Ebenso wie Versammlungen und Demonstrationen. Alles unter der Voraussetzung der Gewaltfreiheit.

Die Fakten:

Lina E und die weiteren Personen waren angeklagt wegen mehrere gefährlicher Körperverletzungen, Sachbeschädigung, DIebstahl und wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Versuchter Totschlag wie verschiedentlich insinuiert war nicht angeklagt.

Gleichwohl handelt es sich bei den gefährlichen Körperverletzungen auch nicht um kleine Delikte.

Von einigen Taten wurden die Angeklagten auch freigesprochen. Im Kern geht es um die Frage der kriminellen Vereinigung.

Viele die diskutieren kennen weder die Anklage noch das Urteil. Um sich eine Meinung zu bilden, reicht das Rauschen der Medien, die Informationsfetzen, die zugetragen werden.

Die Verurteilung erfolgt auf der Grundlage von Indizien. Den einen durchschlagenden Beweis gibt es nicht. Es handelt sich damit um Hinweise und eben nicht um einen festen Beweis. Dies ist ein elementarer Unterschied.

Verschiedentlich wurde geschrieben, Lina E sei zumindest in Eisenach auf frischer Tat angetroffen wurden. Auch das ist falsch. Bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Eisenach ist in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Tat ihr Wagen festgestellt worden. Auch das alleine ist kein Beweis.

Das Urteil.

Im Ergebnis wird die Hauptangeklagte zu 5,3 Jahren Haft verurteilt. Legt man die Taten zu Grunde, nach denen sie verurteilt wurde, ist das Urteil im Rahmen. Weder ist es besonders mild, noch besonders schwer. Immer vorausgesetzt, man geht davon aus, dass die Taten nach denen sie verurteilt wurde, ihr zugerechnet werden können.

Die Bundesanwaltschaft hatte 8 Jahre gefordert.

Die Vorgeschichte.

Tatsächlich muss man der Frage nachgehen wie es dazu kommen konnte und muss sich mit der Frage auseinandersetzen, dass alle Opfer und Belastungszeugen im Prozess militante Neonazis waren gegen die selber ermittelt wird.

Gerade in Eisenach ist in langen Jahren eine national befreite Zone entstanden in der militante Neonazis schalten und walten konnte, ohne das der Staat entschieden Einhalt geboten hat.

Der Vorwurf, dass der Staat an vielen Stellen Rechtsextremismus nicht entschieden genug bekämpft steht nicht nur im Raum. Er ist ein Fakt, was übrigens auch im Prozess eine Rolle spielt.

Aber ist das eine Rechtfertigung für Gewalt? Und ändert diese Gewalt etwas?

Die Folge.

Während die einen sich nun bestätigt fühlen und noch entschiedeneres durchgreifen fordern, sehen die anderen sich auch bestätigt in der Annahme, dass der Staat kriminalisiert.

Und alle äußern sich und viele frei von Ahnung, wozu auch die Presse gehört.

Die Zeit schreibt etwa von Beweisen, die es nicht gibt. Die sächsische Zeitung schreibt anlässlich von Auseinandersetzungen gestern Abend von besetzten Häusern in Leipzig, die es auch nicht gibt. Ein anderer Reporter ordnet eine Tat zu, die Lina E gar nicht begangen haben kann weil sie zum maßgeblichen Zeitpunkt schon im Haft saß.

So schaukelt sich die Lage hoch. Doch gerade jetzt wäre Ruhe und Genauigkeit das Wahl der Mittel. Die Unaufgeregtheit.

Man kann über das Urteil streiten. Ein Urteil das nichts beendet und nichts befriedet schon allein deswegen weil damit die 1. Instanz abgeschlossen ist. Man muss über das Urteil streiten und insbesondere über die sogenannte kriminelle Vereinigung, die häufig genug und nicht ganz unzutreffend als Ausdruck eines sog. Feindstrafrechts gelesen wird.

Man muss sich zwingend mit der Frage auseinandersetzen, wie es dazu kommen konnte und was man daraus lernen kann und welche Folgen es hat.

Epilog:

Ich habe an vielen Zweifel. Mir ist klar, dass einige diesen Text als Relativierung lesen werden. Ich verstehe warum die Wut wächst. Ich halte sie für einen schlechten Ratgeber.

Gebe es einen Staat, der Neonazis und Rechtsextremismus konsequent die Stirn bietet, würde man über die Frage von linker Militanz wahrscheinlich nicht reden müssen.

Ein Staat hat nicht nur die Aufgabe Straftaten zu ahnden. Vor allen Dingen geht es darum zu verstehen, wie es dazu kommen konnte und welche Versäumnisse es gab.

Beim Umgang mit Rechtsextremismus hat der Staat in weiten Teilen tatsächlich versagt.

Und nein, eine Rechtfertigung für präventive Gewalt ist das nicht.

Eine Versammlung und ihre Folgen… – der Kleinkrieg der Soko Linx und der rechtsseitig seheingeschränkte Staat.

Am 1.Mai fanden mehrere Versammlungen in Leipzig statt. Gegen 17 Uhr hatte die patriotische Stimme für Deutschland aufgerufen. Es erschienen ungefähr 70 Personen. Im Kanal der Bewegung wird behauptet Deutschland sei kein souveräner Staat und ergo noch besetzt und die Verfassung von 1871 müsse wieder gelten.

Merkmale der Reichsbürgerbewegung. Allerdings hat die Stadt als Versammlungsbehörde davon keine Kenntnisse, da offenbar auch der Verfassungsschutz die Stadt darüber nicht informiert. Zwar ist das alles nicht im Ansatz konspirativ aber die Versammlungsbehörde und Polizei wissen von nichts, weil auch der VS von nichts etwas wissen will.

Entsprechend traten die Anhänger darunter bekannte Neonazis mit Reichsfahnen und entsprechender Kleidung an (Aufschrift: Auch ohne Sonne braun, plus die Schwarze Sonne als Symbol).

Dieser Aufzug wurde von mehreren hundert Personen, die sich friedlich auf die Straße begaben gestoppt. Die Polizei sah sich außerstande die Straße zu räumen.

Von knapp 200 Personen wurden in der Folge die Personalien aufgenommen. Dazu hat bereits das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch Demonstrationen im sitzen umgangssprachlich Sitzblockaden vom Recht auf Versammlungsfreiheit erfasst sein können.

Unter den festgestellten Personen war auch mindestens ein Pressevertreter, der sich trotz Presseausweis, ebenfalls einer ID Feststellung ausgesetzt sah, wegen Verdacht auf Straftaten.

Man bekommt so einen Ahnung warum Deutschland im Ranking der Pressefreiheit weiter abrutscht und 1/4 aller Angriffe gegen Pressevertreter in Sachsen geschehen.

Die Ansage dazu verschärft vorzugehen, kommt offenbar von der Staatsanwaltschaft, die es offenbar leid ist, dass in Leipzig montäglich bürgerlicher Protest gegen rechte Verschwörungsfreunde deutlich wird. Und das ganze ordnet sich dann ein mit der Aussage des Leiters des Landeskriminalamtes, dass man verstärkt gegen die linke Szene vorgehen will.

Alle aufgenommenen Anzeigen fließen in die polizeiliche Kriminalstatistik ein und werden dort dem Bereich politisch motivierte Kriminalität links zugeordnet.

Wenn dann die alljährliche Statistik vorgestellt wird, die nur bedingt Auskunft gibt, da nur Anzeigen abgebildet werden aber keine Ergebnisse und auch nicht die Art der Straftaten, hat das LKA und der Verfassungsschutz und natürlich auch die AfD wieder eine Argumentationsgrundlage um vor einer Gefahr durch den Linksextremismus zu warnen. In der Folge wird dann wieder durchgegriffen, was wiederum zu einem Anstieg in der Statistik führt und das verschärfte Handeln rechtfertigt.

In Sachsen gelten Klimaschützer ebenso als potentiell linksextrem, wie Menschen, die gegen Nazis demonstrieren. Was irre klingt ist vielfach durch entsprechende Berichte von VS und Verlautbarungen der Behörden belegt.

Der Verfolgungsdruck ist dabei, entgegen anderslautender Behauptungen einseitig ausgerichtet.

Während im Verfahren „Lina E“ eine Vorverurteilung deutlich wird und verzweifelt versucht wird eine Bande zu konstruieren sucht man das an anderen Stellen vergeblich.

Am 11.01.2016 überfielen mehr als 200 neonazistische Hooligans den Stadtteil Connewitz. Mehr als 200 wurden vor Ort festgenommen. Bis zum heutigen Tage wurden noch nicht einmal alle Täter in der ersten Instanz verurteilt.

Ein Versuch die Hintergründe aufzudecken hat es offenbar nicht gegeben. Die Täter, darunter etliche vorbestrafte Neonazis, kamen alle mit Bewährungsstrafen davon.

Ebenfalls zu Montag kursiert ein Video in den sozialen Netzwerken. Es zeigt eine Gruppe von Rechtsextremen um den mehrfach wegen Körperverletzung verurteilten ehemaligen NPD Stadtrat Enrico B.. Diese stehen an einer Ampel. Daneben steht Polizei. Als die Ampel auf Grün schaltet rennt die Gruppe schreiend los und nimmt die Verfolgung einer Gruppe von Gegendemonstranten auf der anderen Straßenseite auf. Die Polizei steht daneben. Anzeigen wurden dazu nicht gefertigt.

Ich kann es Menschen nicht verdenken, wenn diese kein Vertrauen mehr in den Rechtsstaat haben.

Die Gesellschaft der Erregung – der Fall Faeser.



Die Gesellschaft sucht nicht nach Erkenntnissen sondern nach Erregung.
Der Wunsch nach Aufregung, nach Skandal und Schuldzuweisungen, wie er alltäglich ist, traf diesmal die Bundesinnenministerin.

Diese, so lautet der Vorwurf, hat einen Gastbeitrag in der Zeitschrift „antifa“ geschrieben. Dies wiederum ist die Zeitschrift des VVN-BDA, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, 1947 von Widerstandskämpfern und ehemaligen KZ Inhaftierten, gegründet und nach wie vor wichtigste Interessensvertretung der Verfolgten des Naziregimes.

Aufgrund dessen nehmen an Veranstaltungen des VVN BDA deutschlandweit auch Politiker*innen teil und zwar quer durch alle Parteien, auch CDU, außer der AfD.

Der bayrische Verfassungsschutz und nur der bayrische Verfassungsschutz hält den VVN- BDA für linksextremistisch beeinflusst. Der Vorwurf lautet also nicht, dass es sich um eine linksextremistische Organisation handle sondern um eine durch „Linksextremisten“ beeinflusste.

Richtig ist ebenso, dass der VVN BDA in früheren Zeiten stark kommunistisch geprägt war und durch die DDR mittfinanziert wurde. Beides ist nicht mehr der Fall.
Die Einstufung, die nur noch der bayrische Verfassungsschutz vornimmt, ist daher hochgradig umstritten.

In dem Artikel, um den es denjenigen die sich erregen gar nicht geht, äußert sich die damalige Abgeordnete zum Thema NSU 2.0 und beschreibt das Internet als Radikalisierungsmaschine. Der Text, den wahrscheinlich die meisten, die meinen sich zum Thema zu äußern zu müssen, nicht kennen, ist harmlos und taugt nicht zu einem Vorwurf in irgendeine Richtung.

Kritisiert wird Faeser deswegen auch nicht was sie gesagt hat, sondern wo.

Lanciert wurde die Kampagne von der „Jungen Freiheit“, die wiederum als Scharnier zwischen Konservatismus und Neuer Rechter gilt und die lange Zeit ebenso im Verfassungsschutzbericht stand. Konservative Politiker geben dort regelmäßig Interviews. Aufregung regt sich darüber kaum noch.

Diese ganzen Feinheiten spielen allerdings für die Ankläger keine Rolle, die wiederum vortragen, dass die Innenministerin offenbar eine problematische Nähe zum „Linksextremismus“ hätte und sich davon abgrenzen möge.

Zurückgegriffen wird dabei nicht auf Inhalte oder Aussagen sondern die Anklage wird geführt mit dem Verfassungsschutz eines Landes, wobei außer acht gelassen wird das dieser VS eine Behörde ist, die dem Innenministerium unterstellt ist, dass heißt politisch abhängig.

Dass außerdem die wissenschaftlich problematische Extremismusdoktrin wiederholt wird, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, ebenso wie der Umstand, dass sich keine Aussage oder Dokumente finden lassen aus denen hervorgehen würde, dass Frau Faeser eine irgendwie geartete Nähe zu „linksextremen“ Kreisen hätte oder „Linksextremismus“ hätte.

Aber im Sturm der Entrüstung reicht die Behauptung, eine dünne Argumentationskette, außer Achtlassung aller vernünftigen Standards und die Welle der Aufregung rauscht durch das Netz.

Ebenso berechnend wie lächerlich. Weil in der Aufregung über die vermeintliche Nähe der Innenministerin zum „Linksextremismus“ sich der „Rechtsextremismus“ wunderbar relativieren und aufwiegen lässt.

Die Kampagne hat schon einen Sinn. Die Aufrechnung soll funktionieren und die ganzen Trolle dürfen sich getriggert und bestätigt fühlen, weil nun ja weil eigentlich.

Aber die Aufregung ist da und irgendwas bleibt schon hängen.

„Wir sind alle linx“. Eine Demo und die Schlagzeilen.



Die Fakten: Am Sonnabend fand in Leipzig eine Demonstration unter dem Motto „Wir sind alle linx“ statt. Daran beteiligten sich zwischen 4-6000 Menschen.

Die Demonstration lief vom Johannisplatz über die Karl- Liebknecht Str. bis zum Connewitzer Kreuz. Während der Demonstration kam es vereinzelt zum abbrennen von Pyrotechnik und das Haus der Polizeidirektion wurde mit Farbe beworfen.

Die Polizei hielt sich während der Demonstration komplett zurück.

Kurz vor dem Endpunkt der Demonstration kam es weiterhin zu einzelnen Stein- und Flaschenwürfen auf die Filialen der Deutschen Bank und Sparkasse, sowie auf die HTWK. Dabei wurden mehrere Scheiben beschädigt.

Nach Ende der Demonstration am Connewitzer Kreuz ging eine kleine Gruppe von Personen dazu über die Einsatzkräfte in der Selneckerstr. zu bewerfen, die sich daraufhin zurückzogen. Weiterhin wurde auf der Wolfgang Heinze Str. eine Barrikade gebaut und angezündet. Umliegende Anwohner und andere Teilnehmer*innen der vorherigen Demonstration gingen dazu über den Brand zu löschen und ein daneben geparktes Auto in Sicherheit zu bringen.

Die Polizei gab so dann im folgenden ihre Defensivtaktik auf und ging offensiv dazu über gegen Straftaten und mgl Straftäter*innen vorzugehen. Dabei wurden auch völlig unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen. Mehrfach wurden auch Pressevertreter angegangen. Mindestens eine unbeteiligte Person wurde ein Zahn herausgeschlagen. Gäste eines Imbisses wurde auf die Straße gezogen, ein Wohnhaus gestürmt.

Rechtliche Erwägungen:

Es wurden Straftaten begangen. Die Demonstration war in ihrer Gesamtheit friedlich, mit wenigen Ausnahmen, die aber nicht die Einschätzung der Unfriedlichkeit der gesamten Demonstration rechtfertigen. Das Fehlverhalten von einigen wenigen, rechtfertigt keine andere Einschätzung, so ganz überwiegend auch die Rechtsprechung. Zu beachten ist dabei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Vgl. hierzu auch die entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.

Weiterhin wurde ein Transparent getragen, dass nunmehr als Morddrohung interpretiert wird. Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung liegt der Spruch auf dem Transparent, zu betrachten im Gesamtkontext, an der rechtlich zulässigen Grenze. Eine Interpretation als Drohung ist naheliegend aber nicht die einzig in betracht kommende Deutung. Abgesehen davon ist es allerdings geschmacklos und die DemoOrga hat sich davon distanziert.

Politik.

Anlass der Demonstration war das Vorgehen gegen die Studentin Lina E., der vorgeworfen wird Kopf einer kriminellen Bande zu sein, die sich verabredet haben soll Nazis anzugreifen.

Die Bildung einer terroristischen Vereinigung ist ebenso nicht Gegenstand der Anklage, wie die kolportierten versuchten Totschläge oder Morde.

Angeklagt sind mehrere einzelne Taten, wobei die Anklage zum Teil auf wackligen Füßen steht. Auch der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung, ist zwar angeklagt aber nicht mit entsprechenden Beweismitteln oder Indizien unterfüttert.

Der Gesamtzusammenhang der Demo, wie auch die Friedlichkeit, wird dabei im Lichte der brennenden Barrikade und der Schaufensterscheiben, wobei es sich ebenso um zu verfolgende Straftaten handelt, ignoriert.

Einmal mehr wird der Versuch unternommen eine „Linke Demonstration“ und all ihre Teilnehmer*innen zu kriminalisieren und in „Sippenhaft“ zu nehmen.

Interessanterweise von den gleichen Personen, die noch bei jedem rechten Aufmarsch oder der Eskalation der Querdenker im November meinten, dass man differenzieren müsste oder die Querdenkerdemonstration am 07.11., als die Polizeikräfte überrannt wurden, im wesentlichen friedlich gewesen sei.

Die juristische Messlatte für das Geschehen wird dabei politisch intendiert sehr unterschiedlich ausgelegt.

Es gibt weder einen Grund, die Demonstration in Bausch und Bogen zu kriminalisieren, noch zu verschweigen, dass es Straftaten gegeben hat.

Aber dazu muss man willens sein sich damit auseinanderzusetzen und der Versuchung widerstehen billige Affekte zu bedienen.

Auf die Spitze treibt es hier die CDU und ihre Direktkandidaten Jessica Heller und Jens Lehmann , die wider besseren Wissens behaupten, dass etwa ich den „Gewaltmarsch“ mit initiiert hätte. Was schlicht und ergreifend falsch ist.

Die Kriminalisierung der Demonstration ist der absehbare Versuch aus einzelnen Straftaten politisches Kapital zu schlagen.

Straftaten sind aufzuklären. Der Aufruf, sich gegen die falsche und gefährliche Gleichsetzung von links und recht zu stellen und die damit einhergehende Versuche Antifaschismus zu kriminalisieren ist richtig und notwendig.
Es braucht einen starken zivilgesellschaftlichen Antifaschismus. Das ist übrigens auch der Kern des Grundgesetzes und unserer Demokratie.

Das Grundgesetz basiert auf dem Kerngedanken des Antifaschismus, der Abkehr des Faschismus und des „Nie wieder“. Das sollte und darf nicht vergessen werden.

Jede/r Demokrat*in ist damit auch antifaschistisch in diesem Sinne. Und Antifaschismus hat dabei nichts mit Gewalt zu tun.

Aus Recht und Gesetz – Silvester zweifelsfrei

Heute das nächste Verfahren wegen Silvester 2019/2020 in Leipzig. Das Silvester über das sich danach so viele auslassen weil es Leipzig ist, weil es Connewitz ist, weil es Silvester ist und die Reflexe funktionieren. Mindestens Linksextremismus muss es sein.
Auch Silvester ist ein Grund warum ein Stadtteil von Leipzig überregional Bedeutung erfährt, als Sehnsuchtsort und Brutstätte von irgendetwas gleichzeitig. Eine Projektionsfläche, die das Leben für Bewohner mitunter ein wenig anstrengend macht. Die Polizei ist besonders sensibilisiert, die Medien, alle.

Weiterlesen „Aus Recht und Gesetz – Silvester zweifelsfrei“

Lach und Krachgeschichten, diesmal der sächsische Verfassungsschutz warnt vor „linksextremistischen“ Kampfsportlern.

Der sächsische Verfassungsschutz warnt, klingt immer ein bisschen als kommt jetzt eine schlecht platzierte Pointe. Klingt komisch ist aber so.
Wer erinnert sich nicht daran, wie frühzeitig der VS in Sachsen etwa vor dem NSU gewarnt hat und zwar unmittelbar nachdem sich der NSU quasi selbst aufgelöst hat.

Oder daran wie zuverlässig der VS vor Neonazis bei PEGIDA gewarnt hat, also ungefähr Jahre später oder davor, dass bei den Corona Demos Rechtsextreme den Ton angeben. Also nicht etwa bevor etwas passiert sondern zuverlässig immer erst danach.

Credo: immer erst dann eine Warnung herausgeben, wenn das Haus schon in Flammen steht, zumindest auf der rechten Seite. Denn erst wenn alles brennt kann man sich sicher sein, dass auch wirklich etwas zerstört wird.

Aber warnen ist wichtig und der neue Mann an der Spitze, lobt dann auch schon mal die „Analysefähigkeit“ der Behörde.
„Diese schließt ein rechtmäßig erlangtes wie qualitativ hochwertiges Erkenntnisaufkommen ein, ebenso eine fachlich qualifizierte Bewertung dieser Erkenntnisse.“ Ein Satz voller Ironie aber leider nicht zum Lachen, weil man es ernst meint und sich wahrscheinlich selber noch für toll hält.

Ein Satz der zum Schmunzeln anregt bzw. Heulen also zum „Lachweinen“. Gerade erst hat man festgestellt, dass der VS massenhaft Daten gespeichert hat, die er gar nicht hätte speichern dürfen. Warum etwa der VS speichert, dass Person XY auf einer Antinazi Demo war, erklärt sich nicht. Auch nicht was daran rechtmäßig sein soll. Außer nichts.

Vor 2 Jahren hat der VS davor gewarnt, dass es in Sachsen eine „linksextreme Musikszene“ gebe. Eifrig hat man 11 Bands aufgezählt. Vorwurf, diese würden sich in ihren Texten mit linken Themen wie Antifaschismus, Gentrifizierung und Kapitalismus auseinandersetzen.

Und wir wissen wer in Sachsen sich mit Antifaschismus auseinandersetzt, der gerät schnell mal ins Visier der notorisch rechts blinden und links doofen Verfassungsschützer.

3 Bands haben dagegen geklagt. Und die Verwaltungsgerichte haben die Warnung kassiert mit einer schallenden Ohrfeige für den VS. Die Nennung der Bands ist rechtswidrig, weil der VS selber schon gar keine Gründe für angeblichen „Linksextremismus“ vorlegt.

Das hätte eigentlich Konsequenzen haben müssen. Hatte es aber nicht. Die Geschichte mit der angeblich „linksextremen Musikszene“ wurde nie aufgearbeitet sondern man hat den Artikel verschwinden lassen und im VS Bericht 2019, immerhin Ende 2020 erschienen, taucht das Thema gar nicht mehr auf.

Dafür warnt der VS jetzt vor einer „linksextremistischen Kampfsportszene“ im Freistaat. Beweise oder Belege für diese steile These bleibt man schuldig. Warum auch. Behauptungen reichen ja auch.

Das am 07.11. bei der Corona Demo in Leipzig rechte Kampfsportler und Hooligans der Demo den Weg über den Ring freigeprügelt haben, hat der VS nicht kommen sehen. Das danach über rechte Kampfsportler geredet wurde auch nicht.

Die Gefahr von rechten Kampfsportlern wirkt auch gar nicht mehr so dramatisch wenn man erzählt, dass es auch „linksextremistisch“ Kampfsportler geben soll.

Das „Hufeisen“ muss schließlich funktionieren.

Es macht dabei durchaus Sinn sich mit Gefahren für die Demokratie auseinanderzusetzen. Das sollte man aber besser auf wissenschaftlicher Basis tun und frei von politischer Einflussnahme. Der Verfassungsschutz ist eine demokratiefremde Einrichtung. Die Staatsgewalt, die ihre Legitimität vom Volk ableitet, soll nicht das Volk überwachen.

Sinnvoll wäre es daher, ein wissenschaftliches Institut damit zu beauftragen, sich mit Gefahren für die Demokratie auseinanderzusetzen und die Berichte transparent und nachvollziehbar zu veröffentlichen. Die Mitte Studie der Uni Leipzig, im neu geschaffenen Else Frenkel Institut böte dafür einen guten Ansatz.

Und im Gegensatz zum VS in Sachsen, wo auch AfD Mitglieder ihren Dienst tun und eifrig Berichte über die bösen Linken schreiben, arbeiten dort Menschen frei von politischer Einflussnahme auf einer seriösen faktenbasierten Basis.

Statt also vor einer angeblichen „linksextremistischen Kampfsportszene“ im Freistaat zu warnen, könnte der VS sich auch auflösen. Das wäre nachhaltig und würde wirklich Schaden von der Demokratie abwenden.

Das wäre doch was. Also wirklich.
Ich möchte auch mal warnen und zwar vor dem sächsischen Verfassungsschutz.

PS: Grüße gehen an die Mitarbeiter des VS, die auch diesen Text wieder lesen werden und alles in mein Muttiheft schreiben mit der Anmerkung, dass der Kasek sich wieder ungebührlich über den VS geäußert hat.

Bekommt von mir auch ein Fleißbienchen und könnt dann neue Warnung schreiben.

In dem Sinne nichts für Gut bzw. Nix Gut.

Silvester 2019, ein Bild und seine Geschichte.

Es geht in diesem Beitrag nicht um die Aufarbeitung von Schuld, um die Relativierung von Gewalt. Es geht darum zu verstehen, was geschehen ist, um nachzuzeichnen wie es dazu kommen konnte.

Es gibt diesen einen Ort in Leipzig, auf den sich die Aufmerksamkeit konzentriert. Es ist das Connewitzer Kreuz und es ist Silvester. Connewitz, dieser Stadtteil ist dabei seit langen zur Projektionsfläche geworden. Für die einen als Synonym für „Linksextremismus“ bis hin zum „Terror“, für andere als kultureller Gegenentwurf.

Kaum eine der Zuschreibungen wird dem Stadtteil und seinen Menschen gerecht. Aber oft genug reicht es sich an Projektionsflächen abzuarbeiten, aufzureiben. Zuschreibungen und selektive Wahrnehmungen bestimmen das Bild.

Ein Bild, dass nach Silvester 2019/2020 bundesweit durch die Medien gehen wird, mit den bekannten Zuschreibungen und eine erneute erregte Debatte fördert.

Vorabend:

Die Polizei hat starke Kräfte am Connewitzer Kreuz zusammengezogen um drohenden Ausschreitungen Herr zu werden. Man bereitet sich auf das vor, was eigentlich verhindert werden soll.
Seit dem Nachmittag kreist ein Hubschrauber über dem Viertel. Die nachgeschobene Begründung sind Steindepots auf Hausdächern, die es nicht gibt. Es gibt anlasslose Kontrollen. Einige fühlen sich dadurch schikaniert und stigmatisiert. Die Stimmung ist angespannt aber viele werden davon (noch) nichts mitbekommen.

Die Wahrnehmung von Connewitz bestimmt dabei auch das Handeln der eingesetzten Polizeibeamt*innen. Es macht im konkreten Handeln einen Unterschied, welche Annahme man selber hat und wo man sich bewegt.

Man geht anders in einer Situation, wenn man mit Angriffen rechnet, ist vorsichtiger, vielleicht auch abweisender. Das ist kein Vorwurf sondern menschlich, dient aber als Teilerklärung für das Folgende.

Connewitz gilt in Polizeikreisen als „linke Hochburg“, die unzähligen Angriffe auf den Polizeiposten sind bekannt. Man bereitet sich auf einen „schwierigen“ Einsatz vor.

Perspektiven:

H. trifft sich an diesem Abend mit Freunden, in der Nähe des Kreuzes. Man feiert gemeinsam. Eine Feier, wie tausend andere auch. Zusammen sein mit Freunden, etwas trinken und dann entweder kurz vorher oder nachher zu einem zentralen Punkt gehen, dem Feuerwerk zusehen, mit wildfremden Menschen anstoßen und irgendwann ins Bett fallen.

H. ist gerade mit der Schule fertig geworden. Er wird heute nicht nach Hause kommen und auch Morgen nicht.

Auch A hat sich mit Freunden getroffen. Kurz nach 0:00 Uhr verlassen sie gemeinsam die Wohnung in der Nähe des Kreuzes. Sie sind später noch mit Freunden verabredet. Es ist bereits gegen 0:40 als sie am Wiedebachplatz von einer Gruppe Polizeibeamter rüde zur Seite gedrängt und geschubst werden. Sie wissen nicht was vorher geschehen ist und warum die Polizeibeamten, aus ihrer Sicht so aggressiv reagieren.

Durch die wahrgenommene Aggression verändert sich auch die eigene Wahrnehmungund Haltung gegenüber dem Folgenden. Eine der Gründe warum es ab 0:30 Uhr bis fast gegen um 3 Uhr immer wieder zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen eingesetzten Polizeibeamt*innen und Feiernden kommt.

Der brennende Einkaufswagen.

Kurz nach 24 Uhr wird ein Einkaufswagen, indem aus Pappe ein Polizeiauto liegt von einer Person auf die Kreuzung geschoben und fällt dort um.

Es handelt sich dabei um ein etwas makabres Ritual. Die Geschichte mit dem Einkaufswagen ist nicht neu.

3 Polizeibeamte entschließen sich kurzerhand, denjenigen der den Wagen dorthin geschoben hat, dingfest zu machen. Sie rennen hinter ihm her, bringen ihn zu Boden.

Das ist ungewöhnlich, denn dieser Zugriff erfolgt ohne die nötige Eigensicherung. Es ist kein orchestrierter Zugriff, sondern wirkt eher wie eine Spontanhandlung.

Eine Spontanhandlung, die eine Kaskade in Gang setzt.

Die versuchte Festnahme sehen eine Reihe von Personen. Daraufhin attackieren mehrere von Ihnen die 3 Polizeibeamten. Einer wird angesprungen, geht dabei zu Boden, verliert kurzzeitig das Bewusstsein. Es dauert einen Augenblick bis weitere Beamte dazu kommen, den Verletzten Kollegen von der Straße holen und die Angreifer vertreiben.

Später wird in einem Interview ein eingesetzter Polizeibeamter sagen, dass es für ihn ein „erschreckendes Bild“ war, wie der Kollege gestützt über die Straße geführt wurde, während seine Beine auf dem „Boden schleiften“.

Die eingesetzten Polizeibeamten sind mit Funk miteinader verbunden.

Was genau geschehen ist, wie es dem Kollegen geht, wie schwer und ob er überhaupt verletzt ist, wissen die Beamten nicht. Sie sehen einen verletzten Kollegen und wenig später, wird, so wie es in der ersten Version der Polizeimeldung steht, von einer „Notoperation“ und einem „schwer verletzten“ Beamten die Rede sein.

Von da aus bis zur Lebensgefahr ist es nicht weit. Viel später, nachdem die Presse recherchiert, wird deutlich, dass es keine Lebensgefahr gab, keine schweren Verletzungen, keine Notoperation.

Nur können das die eingesetzten Beamten nicht wissen.

Es gibt eine Zeit am Connewitzer Kreuz bis zum Einkaufswagen und eine Zeit danach.

Für die eingesetzten Beamten ist deutlich, dass einer von Ihnen angegriffen und zu diesem Zeitpunkt mindestens schwer verletzt wurde. Diese Information verändert die Wahrnehmung. Die Beamten sind jetzt in einer für sie endgültig „feindlichen Umgebung“ in einer angespannten Lage und es ist schwer zu unterscheiden, wer einfacher Feiernder ist und wer Angreifer.

Die meisten Menschen, Beamte wie auch Feiernde werden das Geschehen rund um den Einkaufswagen nicht mitbekommen haben. Immer wieder kommt es zu Rangeleien und Festnahmen. Das harte Vorgehen der Beamten, erzeugt Solidarisierungseffekte, die Situation heizt sich immer weiter auf.

Es hätte vermieden werden können.

Perspektiven 2: H. hat von alldem nichts mitbekommen. Zuviel ist am Kreuz los, zuviele Böller fliegen, zu viele Menschen bewegen sich. H. verliert seine Gruppe, steht am Rand, als auf einmal ein Zugriff erfolgt.

H. wird festgenommen. Warum weiß er nicht und das wird ihm auch später im zentralen Gewahrsam in der Dimitroffstraße nicht eröffnet. Erst am 02.01. wird H. den Gewahrsam wieder verlassen können. Das die Staatsanwaltschaft inzwischen wegen versuchten Mordes ermittelt, weiß er nicht. Den Vorwurf kennt er nicht.

Er wird erst freigelassen als klar ist, dass es gegen ihn kein belastendes Videomaterial gibt. Vielleicht nur eine Verwechselung? Anklage wird trotzdem erhoben. Ein Beamter meint erkannt zu haben, dass H. etwas in Richtung der Polizeikräfte geworfen haben soll.

H. ist nicht dunkel gekleidet. Er fällt auf und prägt sich dadurch eher ein. Es gibt kein Videomaterial und keine anderen Zeugen. H. der nur feiern wollte, sieht sich nunmehr mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert.

Er ist nicht der Einzige. Viele weitere haben ähnliche Wahrnehmungen. Wahrnehmungen von sehr aggressiv agierenden Polizeibeamt*innen, von grundlosen Festnahmen.

Danach:
Die erste Polizeimeldung erscheint um 4:21 Uhr. Es ist die Rede davon, dass der Einkaufswagen in eine Gruppe von Polizeibeamten geschoben wurde. Die Gruppe seit damit „attackiert“ wurden. Von einer Notoperation ist Rede. Die Pressestelle der Polizei verarbeitet das, was ihr von den eingesetzten Beamten mitgeteilt wurde.

Diese Pressemeldung wird aufgegriffen und von den Medien verarbeitet. Oft genug wird dabei am Anfang, weil man schnell sein will, nicht gegengeprüft.

Die Meldung der Polizei wird behandelt, als handle es sich um einen neutralen Akteur, was nicht stimmt.

Erst am 02.01. als sich der Nebel langsam lichtet, wird deutlich das der Einkaufswagen nicht in eine Gruppe von Polizeibeamten geschoben wurde, der Einkaufswagen war nicht einmal in der Nähe einer Gruppe von Beamten.

Aber die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die erste Meldung der Polizei, der vorgebliche „Mordversuch“ prägen die öffentliche Debatte viel stärker. Eine Debatte, die bundesweit geführt wird, und in weiten Teilen dem Geschehen nicht gerecht wird.

Aber es ist halt Connewitz. Es bietet sich an gut eingeübte Reflexe zu wiederholen. Der Ministerpräsident wird hernach von „Terror“ sprechen.

Ein mehr als sprachlicher Missgriff. Es ist kein Terror. Es ist eine dynamische Situation, in der Folge Menschen verletzt wurden.

Aber die selektive Wahrnehmung, dass Gefühl man habe es schon immer gewusst, die Bestätigung der eigenen Grundannahmen wirkt seit jeher schwerer als eine differenzierte Betrachtung.

Die Debatte danach, die sich vom eigentlich Geschehen weg entwickelt, prägt im ersten Schritt auch die ersten Urteile der Gerichte.

Auch Gerichte werden durch öffentliche Debatten beeinflusst. Richter*innen sind Menschen.

Das erste Urteil wird wenige Tage danach gesprochen – in einem Schnellverfahren.

Der Angeklagte, ist ein Straßenkünstler, strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten, nicht der „linken Szene“ zuordnenbar. Der Vorwurf: er haben einen Beamten ein Bein gestellt.

Im Schnellverfahren wird er zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung verurteilt.

Ein hartes Urteil, dass nur durch die erregte medial geführte Debatte zu erklären ist.

Die Forderung man müsse Durchgreifen wird gern von der Politik erhoben. Man will Handlungsstärke beweisen.

Ein Jahr danach: Die Aufregung ist weiter gezogen. Die Verfahren laufen. So ganz wird nie aufgeklärt werden, was genau geschehen ist, warum die 3 Beamten sich für den Zugriff entscheiden und warum einer von Ihnen offenbar Kontakte ins rechte Kampfsportmillieu hat.

Die Aufarbeitung wird anhalten. Aber die Schlagzeilen, geschrieben, sind wirkmächtiger als die Realität. Der Mythos hat sich bestätigt und neu aufgeladen.

In wenigen Tagen ist wieder Silvester.
Es wird dieses Jahr anders. Es ist Pandemie, große Ansammlungen sind ohnehin untersagt.

Genau deswegen lohnt sich ein Blick zurück, auch um die eigenen Annahmen und Wahrnehmungen zu hinterfragen.

Die Realität ist meist komplexer als eine Überschrift, als ein Gefühl, als die eigene Wahrnehmung.

Ein Jahr Soko Linx – eine Würdigung ( eine Glosse) .

Vor einem Jahr wurde sie gegründet- die Soko Linx. 20 Beamte, angesiedelt in Leipzig, fest entschlossen gegen „Linksextremisten“ zu ermitteln. Neue Stellen hat man zwar nicht geschaffen aber dafür ein paar Stellen von rechts nach links gerückt.

Weiterlesen „Ein Jahr Soko Linx – eine Würdigung ( eine Glosse) .“

Scherben aufkehren.

In den Tagen nach den Krawallen in Leipzig dominieren die Verlautbarungen, dass jetzt „hart durchgegriffen werden müsse“. Für die CDU ist der Oberbürgermeister mindestens schuld, für die AfD sowieso alle, insbesondere müssten jetzt Fördermittel für das Werk 2 gekürzt werden. Was das Werk2 mit alledem zu tun hat, ist dabei völlig unklar.
Die CDU will außerdem, dass die Mindestfreiheitsstrafe für Angriffe auf Polizeibeamte erhöht wird und beweist damit ein erstaunliches Maß an Unkenntnis.

Routiniert abgearbeiteter Schlagwortaktionismus. Beantragt ist auch eine aktuelle Stunde im Stadtrat. Man kann ahnen, dass die sattsam bekannten Phrasen folgen und es nicht um konkrete Veränderungen geht sondern um Profilbildung, um Schuldzuweisungen, um gespielte Bestürzung.

Weiterlesen „Scherben aufkehren.“

Zwischen Silvester und Indymedia, Anmerkungen

Demonstrationsrecht und Freiheit. Silvester und Indymedia und überhaupt.

In der trügerischen Hoffnung, nichts mehr dazu schreiben zu müssen, ein weiteres Mal den Versuch unternehmend Eulen nach Athen oder woandershin zu tragen, und Klarheit zu schaffen. Weiterlesen „Zwischen Silvester und Indymedia, Anmerkungen“