Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Probleme.

Wie zu erwarten hat das NetzDG NetzDG für Probleme gesorgt. Juristisch ist es schlampig zusammengebaut, beseitigt das bestehende Problem nicht, verlagert es und ist zudem äußerst fehlerhaft.
 
Zunächst sollte klar sein, dass Facebook und Twitter, um die es primär geht, privatwirtschaftliche, börsenorientierte Unternehmen sind.
 
Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ist hingegen ein Abwehrrecht gegen ein Handeln des Staates. Der Staat handelt aber nicht sondern verpflichtet die Anbieter von Netzplattformen dazu „offensichtlich“ rechtswidrige Inhalte binnen einer bestimmten Frist zu löschen und den Usern die Möglichkeit dazu zu geben rechtswidrige Inhalte anzuzeigen.
Wenn ein privater Anbieter meinen Inhalt löscht greift er damit nicht in meine Meinungsfreiheit ein. Die Meinungsfreiheit umfasst das Recht seine Meinung frei in Wort, Sprache und Bild zu vertreten und zu veröffentlichen. Es gibt aber keinen Anspruch, dass irgendjemand diese Meinung teilen oder verbreiten muss.
 
Bei aller berechtigten Kritik ist das ein Denkfehler vieler User.
 
Ob ein bestimmtes Verhalten oder Meinung rechtswidrig oder nichts ist, obliegt in einem Rechtsstaat allerdings nicht der Prüfung von Unternehmen sondern von gesetzlichen Richtern.
 
Genau das findet aber nicht statt. Zumal auch nicht definiert wird was „offensichtlich rechtswidrig“ ist. Dabei ist zu beachten, dass die Grenzen der Strafbarkeit hinsichtlich der Meinungsdelikte insbesondere der Angriffe gegen das Recht der persönlichen Ehre, eng gefasst sind und damit im Zweifelsfall das Recht auf freie Meinungsäußerung weit auszulegen ist.
 
Der Staat entzieht sich vorliegend seiner Prüfpflicht und verlagert diese auf Unternehmen.
 
Sinnvoller wäre es gewesen, die Unternehmen zu verpflichten, dass sofern der Staat ein rechtswidriges Handeln feststellt, was im Einzelfall länger dauert und kostspieliger ist, die vollständigen Daten des Absenders herauszugeben um das Verfahren dann vor einem gesetzlichen Richter weiterzuführen.
 
Hass und Hetze werden mit diesem fragwürdigen Gesetz nicht bekämpft. Allerdings nimmt der Rechtsstaat dafür Schaden.
 
Daher ganz klar, dass Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist in seiner jetzigen Form ein Fehler.