Klimaterroristen? – Letzte Generation und eine allzu aufgeregte Debatte



Es wird sich über die Letzte Generation erregt. Also darüber, dass Menschen sich auf die Straße setzen und den Verkehr blockieren weil sie der Meinung sind, dass die derzeitigen Anstrengungen Deutschlands nicht ausreichen um die internationalen Verpflichtungen zu erfüllen.



Der Staat reagiert tatsächlich so, als wäre es „Terror“. Terror ist dabei die oftmals willkürliche Verbreitung von Angst durch Einsatz von Gewalt um Menschen gefügig zu machen.

Man mag von der letzten Generation halten was man will aber es handelt sich zweifelsohne nicht um Terror. Allerdings mit der Suggestion, dass dies vorliege, wird auch von einigen Medien fleissig an der Eskalationsspirale gedreht, die wiederum in Gewalt umschlagen kann.

Wenn diejenigen, die friedlich, wenn auch ggf. rechtswidrig, Straßen blockieren „Terroristen“ sind wird die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt gesenkt. Mit dem sprachlichen Ausschluss der „LetztenGeneration“ arbeitet man mit der weiteren Eskalation.

Die Mechaniken sind nachzulesen bei Klemperers LTI.

Im Licht betrachtet handelt es sich um Versammlungen, die ggf. unter den Schutz von Art. 8 GG stehen können und sofern sie das nicht tun regelmäßig als Nötigung verfolgt werden können.

Das ist kein Verbrechen sondern im strafrechtlichen Sinne allenfalls ein Vergehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gruppe die Behörden im Vorfeld davon in Kenntnis setzt, was sie wann tut.

Der Staat reagiert darauf allerdings maximal eskalierend. Mit der Ankündigung der Prüfung einer kriminellen Vereinigung wird weiter an der Eskalationsschraube gedreht.



Zu 129 StGB, kriminelle Vereinigung:
Schutzgut ist die öffentliche Ordnung. Der Anwendungsbereich ist sehr weit gefasst und umfasst auch politische Taten. Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal wird gefordert, dass die Straftaten „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten und unter diesem Gesichtspunkt von einigem Gewicht sind“ (Schäfer/Anstötz Rn. 40; Krauß Rn. 53; vgl. auch Gesetzesbegründung; wissenschaftlicher Dienst Btag). Dies ist im Einzelfall zu entscheiden.

Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn sie ein „extremes politisches Anliegen transportieren und einen entsprechendes Demonstrationswert“ haben. Dies liegt bei der LetztenGeneration erkennbar nicht vor. Die Forderung der Einhaltung internationaler Verträge ist ebenso wenig radikal wie die konkrete Forderung eines Tempolimits.
Gegen § 129 bestehen zudem umfassende Bedenken, da er umfassende Eingriffsbefugnisse mit sich bringt und die Strafbarkeit weit ins Vorfeld ausdehnt und daher vor allen Dingen genutzt wurde um politisch missliebige Gruppen zu kriminalisieren.

Eine erhebliche Gefahr lässt sich vorliegend schwerlich begründen. Was man erreichen will ist eine breitest mögliche Einschüchterung, die im Kontext der bisherigen Berichterstattung auch die Wahrscheinlichkeit von direkter Gewalt erhöht.



Demokratie.

Ebenfalls wird in Stellung gebracht, dass die Gruppe demokratische Spielregeln nicht einhalte, daher die durch Wahlen gefundenen parlamentarischen Mehrheiten und Kompromissfindungen nicht akzeptiere.

Dahinter verbirgt sich eine etwas sehr technische Vorstellung der repräsentativen Demokratie. Das Volk darf sich Wahlen beteiligen, sich aber ansonsten zurückhalten.

Das Gegenteil ist richtig. Demokratie lebt auch und gerade vom Streit, vom Infrage stellen und diskutieren. Dazu gehören auch Versammlungen und ja auch ziviler Ungehorsam. Eine Reihe von gesellschaftlichen Veränderungen gingen auch mit Aktionen des zivilen Ungehorsams einher. Man muss das nicht gut finden aber es gehört eben auch zur Geschichte der Gesellschaft. Eine Demokratie muss das aushalten.

Straftaten werden daneben ohnehin geahndet und bestraft. Das ist auch bei einer Nötigung so.

Noch schlimmer wird das Ganze, wenn wie vorliegend, das Handeln der letzten Generation vergleichend dem „Putschversuch“ gegenüber gestellt wird.

Das Handeln der Reichsbürger beim „Putschversuch“, die Feindeslisten anlegten und Waffen sammelten, wird relativiert, das Handeln der Letzten Generation auf die gleiche Stufe gestellt.

Insbesondere von der AfD kommt der Versuch einerseits vom Handeln der eng mit der AfD verbundenen Reichsbürger abzulenken und das Augenmerk auf eine andere Gruppe zu lenken.

Es gibt ausreichend Gründe warum man das Handeln der Letzten Generation kritisieren kann. Die Terrordiskussion gehört nicht dazu.

Autor: juergenkasek

Lebe lieber ungewöhnlich. Rechtsanwalt, Politiker, Aktivist, Umweltschützer, Blogger, Sportler

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