Klimaterroristen? – Letzte Generation und eine allzu aufgeregte Debatte



Es wird sich über die Letzte Generation erregt. Also darüber, dass Menschen sich auf die Straße setzen und den Verkehr blockieren weil sie der Meinung sind, dass die derzeitigen Anstrengungen Deutschlands nicht ausreichen um die internationalen Verpflichtungen zu erfüllen.



Der Staat reagiert tatsächlich so, als wäre es „Terror“. Terror ist dabei die oftmals willkürliche Verbreitung von Angst durch Einsatz von Gewalt um Menschen gefügig zu machen.

Man mag von der letzten Generation halten was man will aber es handelt sich zweifelsohne nicht um Terror. Allerdings mit der Suggestion, dass dies vorliege, wird auch von einigen Medien fleissig an der Eskalationsspirale gedreht, die wiederum in Gewalt umschlagen kann.

Wenn diejenigen, die friedlich, wenn auch ggf. rechtswidrig, Straßen blockieren „Terroristen“ sind wird die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt gesenkt. Mit dem sprachlichen Ausschluss der „LetztenGeneration“ arbeitet man mit der weiteren Eskalation.

Die Mechaniken sind nachzulesen bei Klemperers LTI.

Im Licht betrachtet handelt es sich um Versammlungen, die ggf. unter den Schutz von Art. 8 GG stehen können und sofern sie das nicht tun regelmäßig als Nötigung verfolgt werden können.

Das ist kein Verbrechen sondern im strafrechtlichen Sinne allenfalls ein Vergehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gruppe die Behörden im Vorfeld davon in Kenntnis setzt, was sie wann tut.

Der Staat reagiert darauf allerdings maximal eskalierend. Mit der Ankündigung der Prüfung einer kriminellen Vereinigung wird weiter an der Eskalationsschraube gedreht.



Zu 129 StGB, kriminelle Vereinigung:
Schutzgut ist die öffentliche Ordnung. Der Anwendungsbereich ist sehr weit gefasst und umfasst auch politische Taten. Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal wird gefordert, dass die Straftaten „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten und unter diesem Gesichtspunkt von einigem Gewicht sind“ (Schäfer/Anstötz Rn. 40; Krauß Rn. 53; vgl. auch Gesetzesbegründung; wissenschaftlicher Dienst Btag). Dies ist im Einzelfall zu entscheiden.

Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn sie ein „extremes politisches Anliegen transportieren und einen entsprechendes Demonstrationswert“ haben. Dies liegt bei der LetztenGeneration erkennbar nicht vor. Die Forderung der Einhaltung internationaler Verträge ist ebenso wenig radikal wie die konkrete Forderung eines Tempolimits.
Gegen § 129 bestehen zudem umfassende Bedenken, da er umfassende Eingriffsbefugnisse mit sich bringt und die Strafbarkeit weit ins Vorfeld ausdehnt und daher vor allen Dingen genutzt wurde um politisch missliebige Gruppen zu kriminalisieren.

Eine erhebliche Gefahr lässt sich vorliegend schwerlich begründen. Was man erreichen will ist eine breitest mögliche Einschüchterung, die im Kontext der bisherigen Berichterstattung auch die Wahrscheinlichkeit von direkter Gewalt erhöht.



Demokratie.

Ebenfalls wird in Stellung gebracht, dass die Gruppe demokratische Spielregeln nicht einhalte, daher die durch Wahlen gefundenen parlamentarischen Mehrheiten und Kompromissfindungen nicht akzeptiere.

Dahinter verbirgt sich eine etwas sehr technische Vorstellung der repräsentativen Demokratie. Das Volk darf sich Wahlen beteiligen, sich aber ansonsten zurückhalten.

Das Gegenteil ist richtig. Demokratie lebt auch und gerade vom Streit, vom Infrage stellen und diskutieren. Dazu gehören auch Versammlungen und ja auch ziviler Ungehorsam. Eine Reihe von gesellschaftlichen Veränderungen gingen auch mit Aktionen des zivilen Ungehorsams einher. Man muss das nicht gut finden aber es gehört eben auch zur Geschichte der Gesellschaft. Eine Demokratie muss das aushalten.

Straftaten werden daneben ohnehin geahndet und bestraft. Das ist auch bei einer Nötigung so.

Noch schlimmer wird das Ganze, wenn wie vorliegend, das Handeln der letzten Generation vergleichend dem „Putschversuch“ gegenüber gestellt wird.

Das Handeln der Reichsbürger beim „Putschversuch“, die Feindeslisten anlegten und Waffen sammelten, wird relativiert, das Handeln der Letzten Generation auf die gleiche Stufe gestellt.

Insbesondere von der AfD kommt der Versuch einerseits vom Handeln der eng mit der AfD verbundenen Reichsbürger abzulenken und das Augenmerk auf eine andere Gruppe zu lenken.

Es gibt ausreichend Gründe warum man das Handeln der Letzten Generation kritisieren kann. Die Terrordiskussion gehört nicht dazu.

Klimakleber, die nächste RAF? – Heuchelei und Alltag.

Aufgeregt wird über die so genannten Klimakleber diskutiert. Aktivist*innen der Gruppe Letzte Generation, die mit ihren Aktionen für viel Gesprächsstoff sorgen.

Zu den Fakten: Die Gruppe „Letzte Generation“ macht mit öffentlich wirksamen Aktionen auf sich aufmerksam. Unter anderem klebten sich Menschen der Gruppe an Bilderrahmen fest und bewarfen Bilder mit Kartoffelbrei und Suppe. Andere Gruppe kleben sich auf die Straße. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach wirksamen Maßnahmen gegen den Klimawandel. Gefordert wird die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und etwa ein 9- Euro Ticket.
Viel diskutiert wurde eine Aktion in Berlin als sich Personen der Gruppe an einer Schilderbrücke festmachten, weshalb die Polizei ein Teil der Straße sperrte wodurch ein Rüstwagen der Feuerwehr nicht zu einem 3km entfernten Unfallort kam, da es auch keine Rettungsgasse gab.

Resonanz:
Inzwischen, bedingt auch durch eine mediale Kampagne, wird weniger über Legitimität und Legalität als vielmehr über die Aktionen an sich gesprochen. Einige sehen bereits eine neue RAF aufziehen, Justizminister Buschmann kündigt an die Verfahren genau im Auge behalten zu wollen und denkt laut über Gesetzesveränderungen nach um höhere Strafen möglich zu machen. Viele überbieten sich mit der Forderung nach drastischen Strafen, allen voran die CSU.

Über das eigentliche Thema „Klimawandel“ wird kaum gesprochen, was wiederum zeigt, dass Aufmerksamkeit um jeden Preis nicht wirklich dienlich ist.

Legalität und Legitimität.

Nicht alles was legitim erscheint ist legal und nicht alles was legal erscheint ist deswegen legitim. Diese feinen Unterschiede werden aber kaum mehr wahrgenommen.

Hinsichtlich der Bilder liegt im Ernstfall eine Sachbeschädigung vor und zwar dann wenn entweder die Substanz des Bildes verändert oder zerstört wurde oder das äußere Erscheinungsbild nicht nur kurzfristig verändert wurde.

Bei den Straßenklebern wird die Sache ungleich schwieriger. Eine Strafrechtsprofessorin der Universität Leipzig bejahte unlängst in einem Artikel für die Welt das Notwehrrecht. Allerdings für die Autofahrer.

Das dürfte zweifelhaft sein. Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Versammlung, die unter den Schutz von Art. 8 GG fällt. Mehrere Personen mit dem Zweck der gemeinsamen Meinungskundgabe, die auch mit Transparenten zum Ausdruck gebracht wird. Das vorliegen einer Anmeldung nach § 14 VersG ist nicht konstitutiv für eine Versammlung. Liegt keine Anmeldung nach § 14 VersG vor kann es sich allerdings um eine Straftat handeln, die allerdings nur den/ die Verantwortlichen (Organisatoren) treffen würde und nicht lediglich die Teilnehmer.

Darüber hinaus kommt eine Nötigung in Betracht, die allerdings nach der sog. 2. Reihe Rechtsprechung des BGH auch erst ab der 2. Reihe vorliegen kann und im Lichte der Versammlungsfreiheit zu bewerten ist.

Für ein Notwehrrecht braucht es einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Die Autofahrer werden im Einzelfall aber kaum wissen können ob es sich um eine rechtmäßige Versammlung handelt oder nicht.

All diese feinen juristischen Nuancen, charakteristisch für den Rechtsstaat, interessieren offenbar nicht. Einige meinen zu wissen, dass es sich quasi um „Terror“ handle.

Ich persönlich habe Zweifel ob Aktionen, die Aufmerksamkeit generieren um des Willens der Aufmerksamkeit wirklich hilfreich sind. Es besteht vorliegend auch die Gefahr, dass Menschen die dem eigentlichen Thema positiv gegenüberstehen aufgrund der Radikalität sich abwenden.

Heuchelei und Alltag.

Am schwierigsten zu ertragen ist allerdings das Thema Heuchelei im Alltag.
Der Furor mit dem über das Thema diskutiert wird ist nämlich etwas einseitig verteilt. Mehrere Politiker etwa kritisieren in scharfen Worten, dass blockieren von Straßen und Wegen. Der Fall mit der Fahrradunfall in Berlin wurde bundesweit diskutiert.

Der gleiche Furor fehlt allerdings wenn es darum geht gegen rechtswidrig abgestellte Autos vorzugehen, die einstweilen Rettungswege, Straßen und Fußwege blockieren. Hier handelt es sich auch nur um eine Ordnungswidrigkeit, die täglich zu tausenden geschieht.

Aktuell mussten auf einer Autobahn Rettungskräfte, die letzten 3 km zur Unfallstelle laufend zurücklegen, da es schlicht keine Rettungsgasse gab. Wo ist hier die Aufregung über die Unverantwortlichkeit der Autofahrer.

Mit dem Ver- und Beurteilen und gegenüberstellen von Sachverhalten sollte man vorsichtiger sein.

Und nein der Staat wird nicht von einer handvoll Menschen herausgefordert, die sich auf Straßen kleben. Die Herausforderung ist der Klimawandel, der alles ändern wird. Aber natürlich ist es immer einfacher Scheindebatten zu führen und aus diskutablen und möglicherweise strafbaren Aktionen einen neuen Terrorismus am Werke zu sehen.

Klimakleber, die nächste RAF? – Heuchelei und Alltag.

Aufgeregt wird über die so genannten Klimakleber diskutiert. Aktivist*innen der Gruppe Letzte Generation, die mit ihren Aktionen für viel Gesprächsstoff sorgen.

Zu den Fakten: Die Gruppe „Letzte Generation“ macht mit öffentlich wirksamen Aktionen auf sich aufmerksam. Unter anderem klebten sich Menschen der Gruppe an Bilderrahmen fest und bewarfen Bilder mit Kartoffelbrei und Suppe. Andere Gruppe kleben sich auf die Straße. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach wirksamen Maßnahmen gegen den Klimawandel. Gefordert wird die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und etwa ein 9- Euro Ticket.
Viel diskutiert wurde eine Aktion in Berlin als sich Personen der Gruppe an einer Schilderbrücke festmachten, weshalb die Polizei ein Teil der Straße sperrte wodurch ein Rüstwagen der Feuerwehr nicht zu einem 3km entfernten Unfallort kam, da es auch keine Rettungsgasse gab.

Resonanz:
Inzwischen, bedingt auch durch eine mediale Kampagne, wird weniger über Legitimität und Legalität als vielmehr über die Aktionen an sich gesprochen. Einige sehen bereits eine neue RAF aufziehen, Justizminister Buschmann kündigt an die Verfahren genau im Auge behalten zu wollen und denkt laut über Gesetzesveränderungen nach um höhere Strafen möglich zu machen. Viele überbieten sich mit der Forderung nach drastischen Strafen, allen voran die CSU.

Über das eigentliche Thema „Klimawandel“ wird kaum gesprochen, was wiederum zeigt, dass Aufmerksamkeit um jeden Preis nicht wirklich dienlich ist.

Legalität und Legitimität.

Nicht alles was legitim erscheint ist legal und nicht alles was legal erscheint ist deswegen legitim. Diese feinen Unterschiede werden aber kaum mehr wahrgenommen.

Hinsichtlich der Bilder liegt im Ernstfall eine Sachbeschädigung vor und zwar dann wenn entweder die Substanz des Bildes verändert oder zerstört wurde oder das äußere Erscheinungsbild nicht nur kurzfristig verändert wurde.

Bei den Straßenklebern wird die Sache ungleich schwieriger. Eine Strafrechtsprofessorin der Universität Leipzig bejahte unlängst in einem Artikel für die Welt das Notwehrrecht. Allerdings für die Autofahrer.

Das dürfte zweifelhaft sein. Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Versammlung, die unter den Schutz von Art. 8 GG fällt. Mehrere Personen mit dem Zweck der gemeinsamen Meinungskundgabe, die auch mit Transparenten zum Ausdruck gebracht wird. Das vorliegen einer Anmeldung nach § 14 VersG ist nicht konstitutiv für eine Versammlung. Liegt keine Anmeldung nach § 14 VersG vor kann es sich allerdings um eine Straftat handeln, die allerdings nur den/ die Verantwortlichen (Organisatoren) treffen würde und nicht lediglich die Teilnehmer.

Darüber hinaus kommt eine Nötigung in Betracht, die allerdings nach der sog. 2. Reihe Rechtsprechung des BGH auch erst ab der 2. Reihe vorliegen kann und im Lichte der Versammlungsfreiheit zu bewerten ist.

Für ein Notwehrrecht braucht es einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Die Autofahrer werden im Einzelfall aber kaum wissen können ob es sich um eine rechtmäßige Versammlung handelt oder nicht.

All diese feinen juristischen Nuancen, charakteristisch für den Rechtsstaat, interessieren offenbar nicht. Einige meinen zu wissen, dass es sich quasi um „Terror“ handle.

Ich persönlich habe Zweifel ob Aktionen, die Aufmerksamkeit generieren um des Willens der Aufmerksamkeit wirklich hilfreich sind. Es besteht vorliegend auch die Gefahr, dass Menschen die dem eigentlichen Thema positiv gegenüberstehen aufgrund der Radikalität sich abwenden.

Heuchelei und Alltag.

Am schwierigsten zu ertragen ist allerdings das Thema Heuchelei im Alltag.
Der Furor mit dem über das Thema diskutiert wird ist nämlich etwas einseitig verteilt. Mehrere Politiker etwa kritisieren in scharfen Worten, dass blockieren von Straßen und Wegen. Der Fall mit der Fahrradunfall in Berlin wurde bundesweit diskutiert.

Der gleiche Furor fehlt allerdings wenn es darum geht gegen rechtswidrig abgestellte Autos vorzugehen, die einstweilen Rettungswege, Straßen und Fußwege blockieren. Hier handelt es sich auch nur um eine Ordnungswidrigkeit, die täglich zu tausenden geschieht.

Aktuell mussten auf einer Autobahn Rettungskräfte, die letzten 3 km zur Unfallstelle laufend zurücklegen, da es schlicht keine Rettungsgasse gab. Wo ist hier die Aufregung über die Unverantwortlichkeit der Autofahrer.

Mit dem Ver- und Beurteilen und gegenüberstellen von Sachverhalten sollte man vorsichtiger sein.

Und nein der Staat wird nicht von einer handvoll Menschen herausgefordert, die sich auf Straßen kleben. Die Herausforderung ist der Klimawandel, der alles ändern wird. Aber natürlich ist es immer einfacher Scheindebatten zu führen und aus diskutablen und möglicherweise strafbaren Aktionen einen neuen Terrorismus am Werke zu sehen.

Betonmischer, Fahrradfahrer, Klimakleber – die Schuldfrage.

Deutschland diskutiert erregt über einen Fall in Berlin. Eine Fahrradfahrerin wird durch einen Betonmischer überfahren und stirbt danach an den Verletzungen. Weil auch ein Protest der letzten Generation stattfand, die sich auf eine Straße gesetzt hatten, hieß es das diese die Rettung behindert hätten. Die Welle der Aufregung tobt.

Die Fakten:

Die Fahrradfahrerin wurde durch einen Betonmischer überfahren. Warum sie nicht auf dem Radweg fuhr, ist offen. Es handelte sich dabei um einen benutzungspflichtigen Radweg.

Ihr Bein wurde eingeklemmt. Ein Notarztwagen kam ohne Zwischenfälle an und übernahm die Erstversorgung. 5 km davon entfernt fand der Protest der Gruppe „Letzte Generation“ statt, der dazu führte, dass der Autoverkehr an der Stelle ausgebremst wurde und auf eine Spur reduziert wurde.

Dadurch wurde ein zusätzlich gerufener Feuerwehrwagen festgehalten. Dies aber offensichtlich deswegen, da keine Rettungsgasse gebildet wurde.

Nach mehreren Zeitungsmeldungen wurde inzwischen auch festgestellt, dass die notärztliche Versorgung nicht (!) durch den Stau oder Protest behindert wurde.

Bedeutet, dass der Protest in keinem Zusammenhang zum Tod der Radfahrerin steht.

Die Diskussion:

Die Debatte fokussiert sich dennoch einzig und allein auf die sog. „Klima-Kleber“. Es scheint zu verlockend zu sein, den Tod eines Menschen zu nutzen, um die Schuldfrage zu diskutieren. Die Politik äußert sich, die Presse sowieso und alles fokussiert sich auf die letzte Generation, die mit ihrem moralischen Rigororismus allerdings dazu beitragen.

Anteil am Tod nimmt kaum jemand und für die Fakten scheinen sich auch nur die Wenigstens zu interessieren. Dabei geht es nicht um die Verteidigung der Handlung der „Letzten Generation“ sondern um das Getöse.

Endlich, so scheint es, kann man den kritikwürdigen Aktionen der „Letzten Generation“ mit dem Holzhammer gegenübertreten. Fast schon das triumphierende Geheul, dass die „Klimakleber“, die „Klimaterroristen “ oder „Klima-RAF“ vor dem Tod von Menschen keinen Halt machen. Mit dem Geschehen hat das wenig zu tun.

Geht es auch etwas kleiner, angemessener?

Wer von Klimaterroristen schreibt, schreibt den Terrorismus herbei. Wer meint, dass Aktionen des zivilen Ungehorsams, mit der RAF vergleichbar sein, hat in Geschichte nicht aufgepasst und leistet der weiteren Radikalisierung Vorschub. Man muss nicht immer und ständig dramatisieren.

Was einstweilen völlig aus dem Blick gerät ist das eigentliche Thema: der Klimawandel und dessen Auswirkungen. In der Gegenwartskultur der Erregung, ist es leichter sich an Projektionen abzuarbeiten, als sich mit den wirklichen Problemen auseinanderzusetzen.

Erregung verspricht Resonanz. Resonanz ist eine Währung, die Selbstwirksamkeit bedeutet, dem eigenen Leben im sinnleeren Raum des Gegenwartskapitalismus scheinbar Sinn verschafft und bezahlt wird mit Likes und Reichweite als narzisstische Stimulanz.