Connewitz in der Silvesternacht , eine komplexe Erzählung und ein Stück deutsche Debattenkultur.

Dieser Text ist keine Rechtfertigung und keine Relativierung. Er dient der Einordnung.

Was ist geschehen?

In der Silvesternacht kommt es in Leipzig am Connewitzer – Kreuz zu Auseinandersetzungen. In der Folge werden mehrere Polizeibeamte und Zivilisten verletzt.
Was genau geschehen ist, lässt sich nur anhand von Zeugenaussagen, Videos und Eindrücken rekonstruieren. Eine allgemeine objektive Wahrheit gibt es nicht. Denn auch die vorhandenen Videos, sind aus einer Position gefilmt, zeigen nur einen Ausschnitt und unterliegen einer Interpretation. Fakten werden interpretiert und Aussagen verselbstständigen sich.
Dies ist im Laufe der Debatte wichtig.

Fakt ist: Anders als in den Jahren zuvor hat die Polizei starke Polizeikräfte am Kreuz positioniert und führt seit dem Nachmittag anlasslose Kontrollen durch. Dazu kommt ein Polizeihubschrauber. Später wird die Polizei den Einsatz des Hubschraubers damit begründen, dass man nach Steindepots auf Dächern Ausschau gehalten habe. Die Polizei geht also von einer hochgradig gefahrenträchtigen Situation aus und rechnet mit Angriffen. Die es später auch gibt.
Bereits am Anfang, so berichten Augenzeugen, reagieren die eingesetzten Polizeibeamten gereizt und rennen immer wieder durch Gruppen von Unbeteiligten. Was folgen sind Beschimpfungen Richtung der Einsatzkräfte was die Stimmung weiter anheizt.

Zwei Ereignisse sind für die Bewertung der Nacht Ausschlaggebend:
Der „brennende Einkaufswagen“ und der „versuchte Mord“.

Zunächst wird ein Einkaufswagen auf das Kreuz geschoben. In diesen Einkaufswagen ist eine Pappe, die einen Polizeiwagen darstellen soll und brennt. Eine direkte Gefahr für Personen kann ausgeschlossen werden.

Im Verlauf des Abends versuchen 2 Beamte eine Person festzunehmen, warum bleibt unbekannt. Dies sehen weitere Personen und greifen die 2 Beamten an. Es entwickelt sich eine Auseinandersetzung in der 3 Beamte gegenüber mehreren Angreifern stehen. In der Folge bleibt ein Beamter am Boden liegen. Erst jetzt kommen weitere Einsatzkräfte dazu und es entfaltet sich eine heftige Auseinandersetzung.
Die Polizei und das LKA werden später von einem „linksextremistischen Mordversuch“ sprechen.

Strafrechtlich betrachtet:

Bereits den Abend über kommt es, so berichten Augenzeugen, immer wieder zu gegenseitigen Provokationen zwischen Einsatzkräften und Feiernden, die sich gegängelt fühlen. Einige machen aus ihrer Abneigung der Polizei keinen Hehl.

Rechtlich betrachtet ist das Werfen von Böllern, Steinen oder Flaschen in Richtung von anderen Personen als versuchte gefährliche Körperverletzung zu werten, die mit mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe geahndet wird.

Geschieht dies aus einer Gruppe „mit vereinten Kräften“ liegt zudem ein Landfriedensbruch vor.

Hinsichtlich des Angriffs auf die Polizeibeamten liegt eine gefährliche Körperverletzung vor. Strafbar gem. § 223, § 224 StGB. Nach Sichtung von Videos ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes. Das klingt drastisch, hält aber einer strafrechtlichen Bewertung zunächst mal stand.

Voraussetzung ist zunächst, dass ein Tötungsvorsatz bejaht werden kann, wobei ein bedingter Vorsatz reicht. Für den Tatbestand des Mordes nach § 211 StGB muss hinzu eine besonders niedere Begehungsweise oder niedere Beweggründe hinzukommen. Mutmaßlich geht die Staatsanwaltschaft und die nur die ist zuständig, von dem niederen Beweggrund des politischen Motivs aus.

Die juristische Einschätzung obliegt weder dem Landeskriminalamt noch der Polizei, die im Falle von Straftaten als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig werden.

Schwieriger ist der Vorsatz. Die Einschätzung beruht darauf, dass von einem oder mehreren Tritten gegenüber dem am Boden liegenden Beamten ausgegangen wird.
In diesem Fall ist nicht maßgeblich was der/ die Täter wollten oder nicht, sondern ob tötliche Verletzung möglich erscheinen oder nicht und für den Täter vorhersehbar sind. Anders gesagt wer Mittel anwendet, die geeignet sind den Tod herbeizuführen, kann sich am Ende nicht darauf berufen, dass er/sie das im speziellen gar nicht gewollt habe, wenn das Ergebnis vorhersehbar war.

Geht man von Tritten gegen den Kopf aus (meines Erachtens derzeit nicht belegt) und geht von dem niederen Beweggrund des „politischen Motivs“ aus, wird man daher einen Anfangsverdacht des versuchten Mordes bejahen können.

Ob es dabei zu Verletzungen gekommen ist und welcher Art, ist für diese Bewertung nebensächlich.

Die Verletzungen spielen im strafrechtlichen Sinne erst auf der Ebene der Schuldzumessung, auf der Rechtsfolgenseite, eine Rolle.

Aus juristischer Erfahrung würde ich trotzdem bezweifeln, dass der versuchte Mord nach dem Ergebnis der Ermittlung sich zu einem dringenden Tatverdacht verdichtet.

Kommunikation/ Medien:

Die Polizei verschickt um 4:41 Uhr am 1.1.2020 eine Pressemeldung. Früh genug, dass die Morgenredaktionen darauf zurückgreifen können und hat damit die Deutungshoheit für sich. Zunächst wird behauptet, dass die Eskalation dadurch zu Stande gekommen sei, dass der oben erwähnte Einkaufswagen in eine Beamtenmenge geschoben wurde, später wird daraus nur noch in Richtung von Beamten. Dies macht in der Rezeption des Geschehens einen deutlichen Unterschied.

Zunächst schreibt die Polizei von einer Notoperation eines Beamten. Damit entsteht ungewollt oder gewollt, jedenfalls bewusst in Kauf genommen, der Eindruck, dass der Beamte lebensgefährlich verletzt ist. Was nachweislich nicht der Fall ist.

In der öffentlichen Wahrnehmung wird dieser Eindruck unterstützt dadurch, dass die Staatsanwaltschaft mitteilt inzwischen auch wegen versuchten Mordes zu ermitteln. Eine Reihe von Medien beziehen sich ungeprüft aufeinander oder übernehmen zum Teil wortgleich die Polizeimeldung. Es entsteht der Eindruck schwerster Auseinandersetzung, bis hin zum versuchten Mord.

Der Umstand, dass mehr als 1000 Menschen am Kreuz friedlich feiern wird ausgeblendet. Vor dem inneren Auge entstehen Bilder von Straßenschlachten, die es so nicht gegeben hat. Diese Bilder wiederum, frei des tatsächlichen Sachverhaltes, bestimmen die folgenden Verlautbarungen der Politik, die wiederum die öffentliche Debatte prägen.
Die Polizei hat dabei zunächst einen Twitteruser namentlich erwähnt, der den Polizeieinsatz kritisiert hatte und nach dem am Boden liegenden Beamten schrieb, dass die Polizei „ihre Leute verheize“.

Die namentliche Erwähnung des Users, der weder die Gewalt gerechtfertigt noch gutgeheißen hat, führt zu einem erheblichen Shitstorm bei diesem, inklusive von Drohungen gegen die körperliche Unversertheit.

Öffentlichkeit/ Politik.

Mit zeitlicher Versetzung ist das Thema „Connewitz“ bundesweit Thema und die Spitzen der Parteien äußern sich.
Da zunächst der Eindruck schwerster Krawalle dominiert, bis hin zum versuchten Mord, beginnt ein Tremolo der Empörung. Fast überall wird dabei von „Linksextremismus“ und zum Teil „Linksterrorismus“ gesprochen. Wie es zu dieser Einschätzung kommt ist unklar.

Das Landeskriminalamt hat inzwischen mitgeteilt, dass man aufgrund kriminalistischer Erfahrung von einem solchen Hintergrund ausgehe aber in alle Richtungen ermittle. Fakt ist derzeit, dass es polizeikritische und –feindliche Äußerungen gegeben hat, von einzelnen Personen, die sich am Kreuz aufhielten.

Aber für die näheren Umstände des „versuchten Mordes“, der in der öffentlichen Wahrnehmung die Debatte dominiert, gibt es keine weiteren Anhaltspunkte für einen politischen Hintergrund.

Die öffentliche Debatte entfaltet sich vor dem Hintergrund der Oberbürgermeisterwahl in Leipzig.

In der ersten Erregung und der Vorstellung schwerster Krawalle werden zunächst diejenigen, die auch den Polizeieinsatz kritisiert haben an den Pranger gestellt. Die CDU fordert, dass man sich hinter die Polizei stellt.

Anders gesagt, wer es wagt die Polizei zu kritisieren, macht sich verdächtig Gewalt zumindest zu billigen. Es geht nicht mehr um die Analyse um Gewalt zu verhindern, sondern um die politische Deutungshoheit und moralische „Vernichtung“ des Gegners.
In diesem Fall ist das alles was „links“ ist.

Der sächsische Ministerpräsident spricht in Zusammenhang mit Connewitz erstmalig von „Terrorismus“. Wohlgemerkt erstmalig in Sachsen.
Weder zu Freital, noch zu den freien Kräften Dresden, oder Chemnitz wo jeweils die Bundesanwaltschaft die Ermittlung wegen „rechten Terrors“ übernahm, fällt dieses Wort.
Die Einschätzung, dass es sich um Terror handelt, ist durch die bisherigen Erkenntnisse aber nicht im Ansatz gedeckt. Diese Einschätzung verbreitet sich aber und wird wiederum von den Medien aufgegriffen. Das Erregungstremolo erreicht ungeahnte Höhen.

Überall wird nun ein Handeln gefordert. Wie dann dieses Handeln aber aussehen soll, bleibt wage außer der Ruf nach dem starken Staat. Dass es eine Reihe von Anhaltspunkten gibt, die nahelegen, dass das Handeln des „starken Staates“ und damit der Polizei, die Eskalation wenigstens begünstigt hat, wird zum Teil ausgeblendet. Erst nachdem die Bundesvorsitzende der SPD diese Interpretation in die Debatte einbringt, wendet sich das Blatt teilweise.
Es bleibt vor allen der Eindruck von medienwirksamen Scheingefechten. Man will politisch wahrgenommen werden. Konkrete Änderungen ergeben sich daraus nicht aber das gesellschaftliche Klima wird weiter vergiftet.

Bewertung:

Eine Reihe von Menschen sind verletzt worden. Dabei auch Unbeteiligte, die von der Polizei zum Teil überrannt oder verwechselt wurden. Ein Unbeteiligter 20-jähriger verbrachte 38 Stunden im polizeilichen Gewahrsam, bis man feststellte, dass man ihn verwechselt hatte. Bei der Ingewahrsamnahme wurde ihm der Finger so ins Auge gedrückt, dass er in der Folge ein „Veilchen“ bzw. Monokolhämatom hatte.

Ein Polizeibeamter musste operiert werden.

Gewalt ist nicht zu rechtfertigen. Nicht auf der einen, nicht auf der anderen Seite. Um Gewalt zu verhindern, um ihr wirksam zu begegnen braucht es eine Analyse der Situation, des warum, um zu verstehen und daraus Folgerungen ableiten zu können.
Dazu gehört eine umfassende Kritik, die notwendigerweise auch das Handeln der Polizei einbeziehen muss.

Das was geschieht ist aber eine Scheindebatte, ist eine Kriminalisierung einer Silvesternacht in einem Stadtteil und damit der Stadtteil und sämtliche Menschen, die in der Silvesternacht am Kreuz waren.
Das ist nicht zu rechtfertigen und löst auch das Problem nicht.

Autor: juergenkasek

Lebe lieber ungewöhnlich. Rechtsanwalt, Politiker, Aktivist, Umweltschützer, Blogger, Sportler

Ein Gedanke zu „Connewitz in der Silvesternacht , eine komplexe Erzählung und ein Stück deutsche Debattenkultur.“

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