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Leipzig hat am Wochenende ein Demonstrationsverbot verhangen. Dieses Verbot bezieht sich maßgeblich darauf, dass bei den Versammlungen mit einer kollektiven Unfriedlichkeit gerechnet werden muss und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
Unter dem Motto „Alle zusammen“ hatten linke bis linksradikale Gruppen zu mehreren Versammlungen aufgerufen. Die Polizei hatte bereits im Vorfeld ein Verbot gefordert. Der Verfassungsschutz hatte in seiner Gefahrenprognose ebenfalls vor „Linksextremismus“ gewarnt.
Das Verwaltungsgericht hat dieses Verbot im Eilverfahren gehalten. Zusätzlich dazu hat die Polizei einen Kontrollbereich eingerichtet, der von Osten über den Süden bis nach Westen sämtliche Innenstadtnahe Stadtbezirke der Stadt erfasst.
Ein einmaliger Vorgang, der die restiktive Auslegung der Versammlungsfreiheit einmal mehr untermauert.
Das Versammlungsgrundrecht ist essentiell für die Demokratie. Ein Verbot eine absolute Ausnahme.
Tatsächlich ist es das erste mal, dass die Stadt ein derart umfassendes Verbot erlassen hat und das Verwaltungsgericht dieses Verbot auch hält.
Das bisherige Versammlungsverbot welches 2011 erlassen wurde, hatte sich auf die Rechtsfigur des polizeilichen Notstandes gestützt und damit argumentiert, dass aufgrund der angezeigten Versammlungslage nicht ausreichend viele Polizeibeamte zur Verfügung stehen.
Auch die Verbote im Frühjahr bei den sog. Corona Proteste waren im Hinblick auf das Infektionsgeschehen verboten worden und damit im Rahmen einer nicht vergleichbaren Sondersitutation.
Dennoch wird eine Tendenz deutlich. Die Tendenz bei der Abwägung zwischen Sicherheit für die Allgemeinheit und Grundrecht des Einzelnen im Zweifel der Sicherheit einen höhere Stellung einzuräumen.
Im Hinblick auf prognostizierte Ausschreitungen mag das auf den ersten Blick überzeugen.
Aber es bleibt verstörend. Der Wunsch nach Sicherheit, in einer Gesellschaft, die nie sicher sein kann, gefährdet die Freiheit und mit ihr den demokratischen Rechtsstaat.
Wir nehmen immer weitere Einschränkungen der Grundrechte in Kauf und billigen sie sogar. In der Vorstellung einer dadurch zu gewinnenden Sicherheit tendieren viele Menschen immer mehr zu einem autoritären Staatsverständnis und damit einen Staat der vorsorglich Gefahren auch durch schwerste Grundrechtseingriffe unterbindet.
In der Abwägung ob man die Gefahr akzeptieren muss, ob eine Mülltonne brennt oder nicht oder der Versammlungsfreiheit sollte in einem freiheitlichen Rechtsstaat, die Entscheidung immer für den Rechtsstaat ausgehen.
Stattdessen werden im Polizeirecht immer weitere Eingriffsbefugnisse geschaffen, Gerichte argumentieren restriktiver und Bürger fordern weitere Einschränkungen um die Unsicherheit des Lebens und damit die Gefahren nicht zu ertragen.
Auf diese Art und Weise sind wir aber dabei die Freiheit, die Grundlage dieser Demokratie abzuschaffen. Ohne grundrechtliche Freiheit, keine Demokratie, kein Rechtsstaat.
Wir befinden uns auf einem gefährlichen Weg.
Schlagwort: Versammlungsverbot
„Sturm auf Berlin“ – Eine Coronademo
Gestern wurde bekannt, dass das Land Berlin die Durchführung der sogenannten Demo „Für die Freiheit“ verboten hat. Die Diskussion überschlägt sich seitdem.
In den Netzwerken der Corona Leugner wird zum „Sturm auf Berlin“ aufgerufen, die Anwendung von Gewalt wird diskutiert. Eine Gruppe von Personen die Rechtshilfe leisten will ruft zum Missbrauch des Versammlungsrechts auf, so dass beim Land mehr als 700 Anmeldungen eingehen.
Andererseits zeigen sich viele über das Verbot erfreut.
Einige Anmerkungen, mit Abstand und in Ruhe.