Wilde Argumentationslinien im Autoverkehr

Um das Thema Auto wird hart gerungen. Des Deutschen liebsten Kind ist mit viel Emotionen bedacht, so dass Diskussionen nicht selten in mäandrierenden Gedankengängen ausarten, wo ein Fahrradstreifen auf der Straße, schon das Ende der Freiheit markiert.

Und wenn die Emotionen hochschlagen dann werden auch die Argumentationsketten schnell zu Schlangenlinien.

Ein besonders schönes Beispiel ist derzeit in Leipzig zu beobachten.
Intensiv wird darum gerungen wie man mit der Masse an verkehrswidrig abgeparkten Fahrzeugen umgeht. Das Problem, man kann es nicht oft genug wiederholen ist, dass die meisten Städte zu einer Zeit angelegt wurden als motorisierter Individualverkehr ein Fremdwort war und nicht von der Vorstellung geprägt, dass jeder Mensch ein Fahrzeug sein eigen nennt. Man könnte den Stadtplanern von einst fehlenden Weitblick vorwerfen, hätte man doch spätestens seit den Romanen von Jules Vernes mit dem ein oder anderen Entwicklungssprung rechnen können.

Jedenfalls reicht der Platz nicht aus. Und weil das Bundesverwaltungsgericht in den 60er Jahren entschieden hat, dass das Abstellen von Autos im öffentlichen Raum vom Allgemeingebrauch gedeckt ist, leiten daraus einige ab, dass sie nun auch ein Anspruch darauf haben, das Auto irgendwo abzustellen und zwar im öffentlichen Raum.

Das führte lange zur Unsitte, dass gern auch vollständig oder halb auf Fußwegen geparkt wurde. Gern wurde das damit argumentiert, dass schließlich noch nie etwas passiert sei. Die Fußgänger, ohnehin die Spezies mit einer verschwindend geringen Lobby, die an den Rand gedrängt sind sollen diesen Platz auch noch mit den Autos teilen.

In einigen Stadtteilen jedenfalls geht die Kommune nun dagegen vor und hat etwa in engen Anwohnerstraßen nur noch das Parken auf einer Straßenseite erlaubt und geht gegen das Fußwegparken vor.
Was wiederum dazu führt, dass Verfechter des Gehwegparkens nun darüber echauffieren, dass nun mehr Platz auf der Straße sei (weil ja auf einer Seite keine Autos mehr stehen) und deswegen jetzt andere Autofahrer schneller als erlaubt durch die Straße fahren würden.

Noch absurder wird die Argumentation, wenn damit argumentiert, dass Autos auf Fußwegen verhindern würden, dass Fahrradfahrer den Fußweg als Rennstrecke missbrauchen und dadurch Kinder gefährden. Weil weniger Platz auf dem Fußweg ist, müssten verkehrswidrige fahrende Fahrradfahrer langsamer fahren.

Und nein, so wird tatsächlich argumentiert. Am Ende könnte man auch sagen, wenn da kein Fußweg wäre, könnten Fahrradfahrer diesen nicht als Fahrradweg missbrauchen und die Autos hätten mehr Platz.

Das Auto ist stark in den Köpfen der Menschen. Wer nicht versteht, dass der Zwang zu einem bestimmten Verkehrsmittel, weil es keine Alternativen gibt, dass Gegenteil von Freiheit ist, sondern sich erfolgreich einreden lässt, dass das Auto immer noch das Freiheitsversprechen schlechthin sei, sieht dann das Auto in seinem natürlichen Habitat gefährdet. Und wer eine gerechte Aufteilung des öffentlichen Raums als Gefahr für das Auto sieht kämpft vulgo für die Freiheit sein privates Eigentum überall abstellen zu dürfen ohne Rücksicht auf Verluste.

Klingt komisch ist aber so.

Fahrräder gehören auf die Straße – ein Einspruch gegen die Debatten in der LVZ.



In Leipzig, nicht nur da, tobt auf der Straße der Kampf Aller gegen Alle. Autofahrer*innen, die den Stau beklagen, welchen sie selbst mit verursachen, Fahrradfahrer, die die StVO als unverbindliche Handlungsempfehlung verstehen und so fahren, Fußgänger, die ständig zurückstecken müssen, von Autos übersehen und Fahrradfahrer*innen als Slalomstangen missbraucht.

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Aus Recht und Gesetz – Mitverschulden bei Fahrradfahrern.

Ein Fahrradfahrer befuhr einen Radweg in stadteinwärtige Richtung. Auf diesem Radweg stand auch ein LKW der städtischen Abfallentsorgung. Es stand dort, da der Fahrer, was er gegenüber der Polizei einräumte, kurz zur Sparkasse wollte um Geld zu holen.

Der Radfahrer nährte sich dem Hindernis um das Fahrzeug linksseitig zu umfahren. Dabei machte der Radfahrer per Klingel auf sich aufmerksam.
Der Fahrer des Fahrzeugs öffnete plötzlich die Tür, so dass der Radfahrer ruckartig ausweichen musste und Glück hatte, dass hinter ihm kein Fahrzeug fuhr.
Beim plötzlichen ausweichen kollidierte der Radfahrer mit der Außentür, zog sich einen Riss in der Jacke zu, und eine längere Prellung, sowie Schürfwunde mit insgesamt 3 Tagen Arbeitsausfall. Weiterlesen „Aus Recht und Gesetz – Mitverschulden bei Fahrradfahrern.“