Stuttgart und dann?

Nachdem am Wochenende abermals sog. Querdenker, unter Verstoß gegen die verhängten Auflagen demonstrierten, folgt die unvermeidliche Woge der Aufregung.

Es heißt die Polizei hätte anders agieren müssen. Personelle Konsequenzen werden voreilig gefordert. Getreu dem Motto das ja irgendjemand Schuld sein muss.

Und während von einer konsequenten Ahndung von Verstößen der Maskenverweigerer nicht die Rede sein kann, wird wie gehabt der Gegenprotest geräumt inklusiver der Begleiterscheinungen, die nie fehlen: Angriffe auf Pressevertreter und Handshake von Polizeibeamten mit Querdenkern.

Eine sattsam bekannte Mischung, die sich abermals zeigt und die Erregungskurven ansteigen lässt.

Die Polizei ging im Vorfeld nur von 2500 sog Querdenkern aus. Entsprechend war der Kraefteansatz nicht ansatzweise ausreichend um bei einer vielfachen Anzahl effektiv Auflagen durchzusetzen. In der Folge konzentrierte sich die Polizei auf eine Raumsicherung und auf die Abdraengung des Gegenprotestes um Auseinandersetzungen zu verhindern.
Aus polizeitaktischer Sicht ist es deutlich einfacher eine kleinere Gruppe auch unter dem Einsatz von einfacher körperlicher Gewalt abzudraengen, auch wenn dies im Einzelfall rechtswidrig ist, als die deutlich größere Gruppe zu kontrollieren.

Im Einzelfall orientiert sich polizeiliches Handeln im Einsatz anhand von Zweckmäßigkeit und Effizienz und dann erst nach dem rechtlich Gebotenen. Es gilt die Macht des Faktischen.

Es zeigt sich auch ein systemisches Problem. Wie bei einem Großteil der vorangegangener Demonstrationen ist auch hier die Gefahrenprognose zu hinterfragen und höchst kritikwürdig. Es zeigt sich auch, dass nach wie vor der Bewegung der Querdenker massiv unterschätzt wird, hinsichtlich Mobilisierungsfähigkeit und Aggressionspotential.

Die Diskussion, die sich jetzt in Teilen entspannt, insbesondere zur Verantwortung der Versammlungsbehörde (die Stadt Stuttgart selber) geht in die Irre.

Es ist eine Armutserklärung wenn der zuständige Ordnungsbürgermeister erklärt, dass das Land die Stadt zu einem Verbot hätte anweisen können. Zuständig für Auflagen oder ein Verbot, dass immer die ultima ratio ist, ist die Stadt.

Auf der anderen Seite bringt auch der Austausch einer Person relativ wenig und die immer wieder gestellten Forderungen nach einem Verbot halte ich für gefährlich.

Die Versammlungsfreiheit und damit das Recht der öffentlichen Meinungskundgabe ist konstitutiv für eine Demokratie. Verbote sind immer nur das letzte Mittel und zwar unabhängig der Fragestellung wer mit welchem Anliegen demonstriert. Punkt!

Auch in der aktuellen Situation muss es daher möglich sein, sein Anliegen in kommunikativer Weise nach außen zu tragen.
Dazu sind Versammlungen im Zweifelsfall von Auflagen abhängig zu machen. Für die Umsetzung der Auflagen ist zunächst die Versammlungsleitung zuständig, wozu sie eigene Ordner hat.

Erst dann greift die Polizei ein. Das Versammlungsrecht ist Polizeifest. Bedeutet, dass das Versammlungsrecht lex secialis ist und nicht ohne weiteres Normen der Polizeigesetze der Länder zur Anwendung kommen.

Es wundert auch nicht, dass hinsichtlich der wiederholten Übergriffe auf Pressevertreter die Innenminister schweigen. Der in zwischen übliche Zustand, dass es am Rande solcher Demonstrationen zu Angriffen auf Pressevertreter kommt ist besorgniserregend weil es ein Angriff auf die Pressefreiheit an sich.

Zusammengefasst lässt sich festhalten:

Eine ungenügende Abstimmung zwischen Stadt und Land, eine fehlerhafte Einsatzplanung der Polizei, eine Gefahrenprognose die keine ist, führen im Ergebnis zu einer unsteuerbaren Situation und es wiederholt sich genau das, was sich seit Monaten bundesweit wiederholt.

Genau darin besteht aber die Gefahr. Ein Staat der Regelungen und Konsequenzen ankündigt, dann aber genau das Gegenteil geschehen lässt, wird unglaubwürdig. Die sog Querlenker dürften dies nicht nur als Erfolg sondern auch als Bestätigung sehen.

Und diese Ermunterung darf und muss uns Sorgen bereiten. Die Grundlage der Demokratie ist, dass es ein Versprechen von Sicherheit gibt, dass jeder Mensch frei ist seine Meinung zum Ausdruck zu bringen, im Rahmen der Gesetze, ohne dafür Konsequenzen fürchten zu müssen. Dazu gehört im Einzelfall auch, dass wir uns vereinbart haben uns als Gesellschaft im wesentlichen an die Regelungen zu halten.

Der permanente, meist folgenlose Gesetzesbruch sog Querlenker, verlässt diesen Rahmen. Das wiederholte Nichthandeln von staatlicher Seite wird damit selber zur Gefahr für die Demokratie.

Und das ist nach Leipzig, Dresden, Kassel und Stuttgart der Befund der uns wirklich Sorgen machen sollte.