Aus Recht und Gesetz. – Steine im September.

Ein Mensch steht vor Gericht. Im wird vorgeworfen, dass er 2015 einen Stein oder etwas ähnliches auf einen Wasserwerfer geworfen haben soll. Ob, dass was er warf, getroffen hat weiß man nicht.

In der ersten Instanz verurteilt ihn das Amtsgericht Leipzig zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf 2 Jahre, wegen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall.

Heute das Urteil in der Berufungsinstanz, mehr als 3 Jahre später. Ein Umstand, auf den das Schöffengericht in der Urteilsbegründung zu Gunsten des Angeklagten eingeht.

Rückblick September 2015:

Legida, die kleine Schwester von Pegida versucht immer noch in Leipzig Fuß zu fassen. Waren es Anfang 2015 bei den ersten Demonstrationen mehrere 10.000 die sich gegen LEGIDA stellten ist der Gegenprotest geringer geworden aber zahlenmäßig Legida, die Unterstützung von neonazistischen Kameradschaften ua aus Halle und Hooligans erhalten, immer noch deutlich überlegen.

Anders als in Dresden gibt es von Anfang an in Leipzig einen breiten gesellschaftlichen Konsens: wir wollen das nicht, wir stellen uns gemeinsam gegen Neonazismus und Menschenfeindlichkeit.
Ein Konsens, der von den Parteien über die Universitäten, Kirchen und Gewerkschaften bis hinüber zur Zivilgesellschaft und Akteuren in linken Iniativen getragen wird und der immer wieder auch von Gruppen wie Leipzig nimmt Platz eingefordert und möglich gemacht wird.

An diesem besagten Tag ist einiges anders. Legida steht gegenüber dem Hauptbahnhof und soll über den Ring, Richtung Augustusplatz laufen. Wie immer abgeschirmt von Hundertschaften der Polizei umgeben von Gegenprotest. Die Lage ist an diesem Tag extrem dynamisch. Bereits am frühen Abend wird gegenüber dem Wintergartenhochhaus direkt am Bahnhof ein Sofa auf den Ring gestellt – Platznehmen ganz praktisch.

Schnell werden die bereits angemeldeten Gegendemos durch weitere spontane unter anderem in der Goethestr. ergänzt. Der Wille Menschenfeindlichkeit deutlich zu widersprechen und zu verhindern, dass Neonazis und Hooligans im Schlepptau mit vorgeblich besorgten Bürgern über den Ring laufen ist da.

Gegen 20 Uhr stehe ich mit vielen anderen in der Goethestr.. Legida ist bislang nicht gelaufen und wird auch an diesem Tag nicht mehr laufen. Genervt vom Gegenprotest, von vielen kleinen Sitzblockaden eskalieren am Bahnhof die Hooligans und der Anmelder löst auf. Davon wissen wir noch nichts.
Zwischen Goethestr und Ring gibt es eine dynamische Situation, immer wieder durchqueren Menschen den Park.
Gegen 20 Uhr kommt ein einzelner Wasserwerfer über den menschenleeren Ring gefahren und wird zunächst von zwei dutzend Menschen, die sich vor den Wasserwerfer stellen aufgehalten. Man will die Straße nicht freigeben, nicht für die Polizei, deren Aufgabe es ist das Demonstrationsrecht der Rechten im Rahmen der Gesetze durchzusetzen.

Daraufhin setzt der Wasserwerfer Wasser ein, die Straße wird frei, dafür setzt vereinzelter Bewurf ein, der schnell nachlässt, nachdem der WaWe verschwindet. Ein Akt sinnloser Gewalt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen sich an den Würfen beteiligt zu haben. Als die ersten Steine fliegen, was man auf dem vom WaWe Team angefertigten Video erkennt, stehe ich zwischen den Werfern und dem Wawe, seitlich.

Der Angeklagte räumt ein, dass er vor Ort war und sagt aus er habe sich nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt. Seine Lebensgefährtin bestätigt dies. Ich der vor Ort war kann mich ebenfalls nicht daran erinnern. Auf dem polizeilichen Video ist er nicht zu sehen.

Aber es gibt die Aussagen von 2 Polizisten in zivil, die ihn belasten. EIner der beiden Beamten erscheint zweimal mit offensichtlicher Maskierung im Gericht – mit falschem Bart und Perücke. Beide Polizisten waren in zivil eingesetzt und haben sich entgegen der Regelungen des Versammlungsgesetzes nicht bei der Versammlungsleitung, die an diesem Tag, wie so oft bei Irena Rudolph-Kokot lag, angemeldet – wie eigentlich nie. Als Rechtsanwalt des Gegenprotestes müsste ich die Anzeige kennen.

Beide sagen übereinstimmend aus, dass der Angeklagte etwas geworfen hätte. Er wäre ihnen aufgefallen, da er nicht schwarz gekleidet war. Was er genau geworfen hat, ob er getroffen hat, können sie nicht sagen. Auf mich wirken die Aussagen konstruiert.

Das Gericht wird später fragen warum die Polizeibeamten lügen sollten. Ein Umstand, denn ich nicht unterstelle. Es gab Steinwürfe und der Angeklagte war vor Ort. Aber ich gehe davon aus, dass sie die Steinwürfe gesehen haben, erst dann den Angeklagten, meinen Mandanten, und sich dann weil er so auffällig aussieht sich dazu entschieden haben ihn zu folgen. Beweisen kann ich es nicht.

Aber in der zweiten Instanz einen Erfolg erreichen: aus dem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs wird ein einfacher. Aus einer Haft, eine Geldstrafe. Im Ergebnis ist mein Mandant auch weiterhin frei von Einträgen im Führungszeugnis.

Wenigstens, ein bisschen Gerechtigkeit nach 3 Jahren. Ich gehe immer noch davon aus, dass er gar nichts getan hat. Das der schlimmste Vorwurf ist, dass er in der Bereitschaft an diesem Tag auf der Straße war, notfalls auch zivilen Ungehorsam anzuwenden und sich auf die Straße zu setzen, so wie hunderte andere Menschen auch.

Mein Mandant ist ein völlig normaler Bürger. Schule absolviert, Ausbildung, seitdem in Lohn und Brot, glücklich zusammenlebend mit seiner Lebensgefährtin. Ein völlig normaler Menschen, der nur ein wenig außergewöhnlich aussieht.

In meinem halbstündigen Plädoyer gehe ich besonders auf alle Unstimmigkeiten des Falles, auf die Situation ein und das Urteil des AG wird zum Teil aufgehoben.

Ich mag die Steinwürfe auf den Wasserwerfer nicht rechtfertigen
Den Umstand, dass Menschen bereit sind sich friedlich Naziaufmärschen in den Weg zu setzen hingegen schon.

Eine aufgeklärte Gesellschaft zeichnet sich eben auch dadurch aus, dass Menschen mit ihrer grundgesetzlich garantierten Gewissensfreiheit auch Dinge in Frage stellen können und zwar friedlich, im Bewusstsein, dass ihr Regelübertritt zu Sanktionen führen kann.

Niemand hat das Recht zu gehorchen.
Epilog:

Anders als in vielen anderen Städten gibt es in Leipzig keine regelmäßigen Aufmärsche von Neonazis und Populisten mehr.
Legida gab Anfang 2017, zusammengeschrumpft auf 300 Menschen, endgültig auf. Der Versuch kurz vor der Bundestagswahl erneut zu laufen, endete im Gegenprotest von mehr als 2000 Menschen. Ableger, die immer mal wieder versuchen Verschwörungstheorien und Hass auf die Straße zu tragen, bekommen meist keine 100 Menschen zusammen immer vom zahlenmäßig überlegenen Gegenprotest bedrängt.

Zu der abendländischen Tradition Leipzigs gehört seit 1998 dazu sich Neonazismus und Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzustellen, egal wo sie auftritt – immer und das trotz mancher Diskussionen und Streitereien, im gesellschaftlichen Konsens. Eine Tradition und Geschichte der Stadt, die es gilt zu bewahren und jedem neuen Einwohner nahe zu bringen.
(Text, in Absprache mit meinem Mandanten)

„Eine Ära geht zu Ende“

Kläger siegt gegen die Stadt Leipzig vor dem Oberverwaltungsgericht wegen der Radverkehrsführung am Promenadenring. Freitag, ab 18 Uhr Fahrraddemo um den Promenandenring. Treffpunkt Augustusplatz.

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„Darf man Reichsbürger, Reichsbürger nennen?“, PM RA Kasek

Bautzen. Annalena Schmidt, die gerade erst zur Botschafterin für Demokratie und Toleranz ausgezeichnet wurde, muss sich erneut Angriffen von Rechten erwehren. Veit Gähler, eine der Köpfe hinter „Wir sind Deutschland“ und Mitorganisator von rechten Aufmärschen in Bautzen fühlte sich durch einen Blogbeitrag, der auf dem Blog von Frau Schmidt erschienen ist und der die WSD dem Reichsbürger-Spektrum zuordnet, angegriffen. Dabei war zu keinem Zeitpunkt davon die Rede, dass Herr Gähler ein Reichsbürger ist. Weiterlesen „„Darf man Reichsbürger, Reichsbürger nennen?“, PM RA Kasek“

PM Kanzlei Kasek: „Streit um das Jahrtausendfeld eskaliert“

Am 14.06. um 14 Uhr findet vor dem Amtsgericht Leipzig eine Verhandlung in einer Strafsache statt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er einen Volleyballplatz auf dem Jahrtausendfeld errichtet haben soll. Darin sieht der Eigentümer, die Rubin 45 GmbH, eine Sachbeschädigung und einen Hausfriedensbruch.

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„Neuer Entmietungsfall zeigt Skrupellosigkeit von Eigentümern“

Pressemitteilung Rechtsanwalt Kasek

Leipzig. Ein neuer Entmietungsfall zeigt einmal mehr mit welchen Mitteln inzwischen Eigentümer bereit sind gegen Mieter vorzugehen. Das Haus in der Jahnallee 14 war bereits in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand von mietrechtlichen Auseinandersetzungen. Der aktuelle Fall markiert allerdings eine neue Dimension.

Der letzten verbleibenden Mieterin im Haus, einer alleinerziehenden Mutter, wurden nunmehr durch den Eigentümer die MCM Gruppe, das Wasser und Abwasser abgestellt. Ohne das es eine Ankündigung für Baumaßnahmen gegeben hatte. Weiterhin wurden im Haus Baumaterialien ungesichert gelagert. Um offenbar die Mieterin zum Auszug zu bewegen zeigte der Eigentümer die Mieterin außerdem wegen Kindeswohlgefährdung aufgrund der Baustellensituation an.

Weiterhin kam es zu einem Hausfriedensbruchs von Seiten eines Vertreters des Eigentümers, der widerrechtlich die Wohnung der Mieterin im angetrunkenen Zustand betrat. Eine Anzeige bei der Polizei war die Folge.

Aktuell soll die Mieterin mit einem fragwürdigen Holzschutzgutachten dazu gezwungen werden ihre Wohnung aufzugeben.

„Es ist leider keine Seltenheit mehr, dass Vermieter vermehrt auf unlautere Methoden wie Abstellen von Wasser und Gas zurückgreifen, um Mieter zum Auszug zu bewegen. Oft bleibt dann nur die Möglichkeit, dass die Mieter selber aktiv werden und im Eilverfahren gegen die Eigentümer vorgehen.“, so Rechtsanwalt Jürgen Kasek.

„Das allerdings der Eigentümer sogar mittels Jugendamt, Hausfriedensbruch und zweifelhaften Gutachten versucht Altmieter loszuwerden stellt eine neue Qualität der Auseinandersetzung dar und zeigt wie hart inzwischen die Auseinandersetzung auf dem Leipziger Wohnungsmarkt ausgefochten wird.“, so Kasek weiter.

Wohnungen zu Ferienwohnungen.

Leipzig. Am 08.05. findet um 11:15 Uhr vor dem Amtsgericht Leipzig die Verhandlung der Rubin 45. GmbH gegen Mieter der Karl-Heine Straße 45 statt. Im Prozess geht es um die Fragestellung der Duldung von Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen am Objekt. Geplant von Seiten der Eigentümerin und durch die Stadt genehmigt ist allerdings die Umwandlung der Wohnungen in Ferienwohnungen.

Der Fall hatte bereits in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt, da durch die Umwandlung weiterer kostengünstiger Wohnraum in Leipzig verloren zu gehen droht. Geplant ist der Umbau des ehemaligen Kaufhauses Joske zu Ferienwohnungen mit insgesamt 64 Betten. Im aktuellen Schriftsatz räumte die Klägerin bereits ein, dass es sich bei der Instandsetzung/Modernisierung um eine vergleichsweise aufwändige handelt. So sollen unter anderem Videogegensprechanlagen, Dachterrassen und Balkone angesetzt werden.

Zwei grundlegende Fragen tangiert der vorliegende Fall: Inwieweit müssen Mieter Maßnahmen dulden, die primär nicht der Wohnwerterhöhung dienen, sondern dazu eine andere Nutzung zu erlauben? Kann eine baurechtlich genehmigte Ferienwohnung überhaupt dauerhaft als Wohnung vermietet werden?

 

Versammlungsrecht – Workshop

Gerade bei Demonstrationen kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen. Häufig tritt dabei die Frage auf, wie verhalte ich mich auf einer Demo, was sind meine Rechte und Pflichten, was darf die Polizei.

Dazu gibt es eine Vielzahl an verwaltungsrechtlichen Urteilen und praktischen Problemen.

Wir wollen mit dem Workshop im Versammlungsrecht eine Einführung in die versammlungsrechtliche Praxis geben. Auf Probleme hinweisen und Lösungen aufzeigen.

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PM Rechtsanwaltskanzlei Kasek – Versammlungsrecht

Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen

„Versammlungsrecht/ Polizeirecht“

Am Donnerstag, den 25.01.2018 findet vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen eine Berufungsverhandlung zum Versammlungs- und Polizeirecht unter dem Aktenzeichen 3 A 246/17 statt. Beginn der mündlichen Verhandlung ist 10:30 Uhr.

Hintergrund war eine asylfeindliche Demonstration in Schneeberg im November 2013. Der Kläger begehrte an dieser teilzunehmen und wurde von einem Polizisten gefragt, ob er für oder gegen das Heim sei (Anm:gemeint war die zentrale Einrichtung für Geflüchtete in Schneeberg). Als der Kläger mitteilte er sei jedenfalls nicht dagegen wurde ihm der Zugriff verwehrt.

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„Wer auf einem Stein steht sucht die Auseinandersetzung.“ – über die Merkwürdigkeiten eines versammlungsrechtlichen Prozesses

Ich war gestern am Amtsgericht Berlin im Rahmen einer versammlungsrechtlichen Strafsache als Verteidiger tätig. Den 3 Angeklagten wurde unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, vgl. §223, § 224, §22, §23 StGB. Sie sollen am Rande einer Demonstration versucht haben einen Rechtsextremen zu schlagen, gemeinschaftlich. Der Prozess förderte Merkwürdigkeiten en gros zu Tage und endete mit Freisprüchen nachdem selbst die Staatsanwaltschaft keine konkrete Tathandlung erkennen konnte. Weiterlesen „„Wer auf einem Stein steht sucht die Auseinandersetzung.“ – über die Merkwürdigkeiten eines versammlungsrechtlichen Prozesses“