Warum wir über Polizeigewalt reden müssen

 

Ingelheim, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg werden derzeit unter dem Label von „Polizeigewalt“ diskutiert. Nicht erst seit „Black Lives Matter“, wird auch hierzulande über rechtwidrige Polizeieinsätze diskutiert.

Jetzt ist der Moment um über Polizei zu sprechen, die notwendige Debatte, soll sie zu Änderungen führen, muss allerdings differenziert ausfallen.

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Polizeigesetze aller Länder vereinigt euch!- oder das Ende der Freiheit

In vielen deutschen Bundesländern wird derzeit über neue Polizeigesetze verhandelt oder solche verabschiedet. Die Debatte dazu ist emotional, nicht selten angstbesetzt, mitunter polemisch und die Frontlinien unterschiedlich. Keine einzige Partei, von denen, die irgendwo an einer Regierung beteiligt sind, kann sich derzeit hinstellen und sagen, dass man entschieden die Grundrechte verteidigt.
In Brandenburg etwa könnte die Linkspartei den Einsatz von Staatstrojanern billigen, in Baden-Würrtemberg und Hessen sind Grüne beteiligt, in NRW auch die FDP, in Sachsen die SPD und die CDU hat im Regel ohnehin kein Problem mit schärferen Eingriffen. Gegner und Befürworter versuchen den Diskurs zu emotionalisieren und greifen nicht selten auf Horrorszenarien zurück.
Befürworter argumentieren gerne mit der Bedrohung des Terrorismus und der damit verbundenen Notwendigkeit, die Polizeigesetze anzupassen. Gegner warnen gern vor der Militarisierung der Polizei. Beides mag im Kern nachvollziehbar sein, geht aber an den eigentlichen Problemen vorbei.

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Die Eisenbahnstraße oder Leipzigs erste Waffenverbotszone.

 

Die Eisenbahnstraße in Leipzig ist ab Montag die erste Waffenverbotszone in Sachsen überhaupt. Begründet wird dies damit, dass man ein wirksames Mittel haben möchte um gegen die Kriminalität vorzugehen, Wirklich? Ein paar Fakten und ein paar Zweifel. Weiterlesen „Die Eisenbahnstraße oder Leipzigs erste Waffenverbotszone.“

Die Polizei – eine notwendige Intervention und Verteidigung.

Kaum eine staatliche Institution, darf sich so oft Kritik erwehren wie die Polizei. Im Grunde genommen kann sie es keiner Seite recht machen. Und immer wieder gern und oft wird die Polizei vorgeschoben um Probleme, die die Politik verursacht hat zu lösen. Aktuell sorgen neue Polizeigesetze in den Ländern für erhebliche Diskussionen. Deswegen eine Einordnung, eine Kritik, eine Verteidigung und der Versuch die Wahrnehmung zu sensibilisieren.

Die Aufgabe des Polizeivollzugdienstes ist einerseits die Abwehr von Gefahren, dass heißt zu verhindern, dass Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden und auf der anderen Seite das Ermitteln, als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft, von begangenen Straftaten.

Da fast jedes handeln der Polizei in Grundrechte eingreift, gilt ein ausdrücklicher Gesetzesvorbehalt. Bedeutet die Polizei darf nur, was ausdrücklich im Gesetz erlaubt ist.

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Ein Jahr G 20.

 

Vor etwas mehr als einem Jahr fand der G20 Gipfel in Hamburg statt. In dessen Folge kam es zu einer Reihe von gewalttätigen Eskalationen, die die Diskussion der Folgemonate und das politische Handeln geprägt haben.

Zeit für eine Bestandsaufnahme. Weiterlesen „Ein Jahr G 20.“

Freiheit stirbt mit Sicherheit – nein zum neuen Polizeigesetz

Merke die Unterschiede. In Bayern haben die Grünen gegen das neue Polizeiaufgabengesetz Klage eingereicht. Die SPD in Bayern prüft sogar den Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

In Sachsen wird aller Voraussicht nach die SPD das neue Polizeigesetz mitverabschieden.

Nach der ersten Prüfung des neuen Gesetzes, insbesondere aufgrund der Ausweitung des Gefahrenbegriffes, ist naheliegend das das neue Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Die Vielzahl an grundrechtswidrigen Eingriffen sind nicht zu rechtfertigen.

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Polizeigesetz Sachsen – vielleicht denken wir einfach nur falsch.

In Sachsen soll das Polizeigesetz novelliert werden. Das Sächsische Innenministerium (SMI) betont, dass es sich dabei um eine notwendige Anpassung aufgrund des Terrorismus handeln würde.

Tatsächlich enthalten sind stationäre Aufenthalts- und Kontaktverbote, Ausweitung der Videoüberwachung mit Gesichtserkennung. Telekommunikationsüberwachung, Fußfesseln, Bewaffnung der Polizeikräfte etc. Auch die Regelungen zur Wohnraumdurchsuchung und Observierung seien modernisiert worden. Klingt wie ein Euphemismus und ist es wahrscheinlich auch. Denn das sächsische Polizeigesetz unterscheidet sich im Kern kaum von dem bayrischen Polizeigesetz, dass derzeit jeden Bürgerrechtler erschauern lässt.

Das Ganze klingt stark nach Ausweitung der Befugnisse bei deutlicher Einschränkung der Bürgerrechte. Die Maßnahmen sind abstrakt gehalten und treffen damit alle, die der Staat als störend einschätzt oder die durch die Sicherheitsapparate des Staates so eingeschätzt werden.

Die genauen Regelungen kennt keiner. Einfache Bürger erst recht nicht. Denn den Entwurf des Ministeriums bekommen nur ausgewählte Kreise zur Einsicht. Derzeit ist das die Polizei und die Kreispolizeibehörden. Dann gibt es einen abgestimmten Entwurf, der irgendwann den restlichen Parteien zur Verfügung gestellt wird.

Ein transparentes Verfahren, das dem einfachen Bürger die Möglichkeit gibt sich damit auseinanderzusetzen gibt es nicht. Warum eigentlich nicht? Warum darf der Bürger, der sich an die Gesetze halten soll, nicht bereits in der Phase der Diskussion sich eine Meinung bilden sondern muss warten bis irgendwann das Gesetz verabschiedet ist?

Demokratisch, transparent und beteiligungsorientiert wäre es den Referentenentwurf zu veröffentlichen und jedem Bürger die Gelegenheit zur Stellungnahme und Befassung zu geben. Einfach Raum schaffen um gemeinsam zu diskutieren was sinnvoll und nötig sein könnte und wo die Grenzen sind.

Und das ist auch notwendig wenn es um einen Einschnitt in die Freiheitsrechte eines jeden Bürgers geht.

Aber das ist offenbar nicht gewollt.

Und weil das nicht gewollt ist, finde ich das aufgeklärte Bürger nicht warten sollten bis ihre Rechte immer weiter eingeschränkt werden sondern bereits jetzt anfangen sollten sich damit auseinanderzusetzen.

Deswegen kündige ich bereits präventiv an, dass wir die Einschränkung der Bürger- und Grundrechte nicht ohne weiteres akzeptieren werden.

Die aufgeklärte Gesellschaft gibt ihre Grundrecht nicht auf sondern erfüllt diese mit Leben. Das gilt auch in Sachsen.

 

 

 

 

 

 

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