Ein Kommentar zur Debatte um den Fahrradverkehr in Leipzig.
Verkehr so scheint es, ist ähnlich wie das Essen ein hochemotionales Thema. Niemand will sich vorschreiben lassen, was man isst oder wie man sich zu bewegen hat und belehrt möchte man auch nicht werden.
Schlagwort: OVG Bautzen
Fahrräder gehören auf die Straße – ein Einspruch gegen die Debatten in der LVZ.
In Leipzig, nicht nur da, tobt auf der Straße der Kampf Aller gegen Alle. Autofahrer*innen, die den Stau beklagen, welchen sie selbst mit verursachen, Fahrradfahrer, die die StVO als unverbindliche Handlungsempfehlung verstehen und so fahren, Fußgänger, die ständig zurückstecken müssen, von Autos übersehen und Fahrradfahrer*innen als Slalomstangen missbraucht.
Fehler! Leipzig, 07.11.
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat inzwischen die Gründe für seinen Beschluss dargelegt.
Die Stadt Leipzig und auch das VG waren nach den Erfahrungen von Berlin, von bis zu 50.000 Teilnehmern der Querdenken ausgegangen. Im Beschluss des OVG steht, dass diese Zahlen die Polizei nicht bestätigt hat. Das OVG ist daher ebenfalls nur von den vom Anmelder angezeigten 16.000 Teilnehmern ausgegangen, was den Beschluss zum Teil erklärt.
Der Anmelder soll sich zur Begrenzung mit einer Abgitterung des Platzes einverstanden erklärt haben. Weder war der Platz abgegittert, noch wurde irgendwo gezählt.
Warum man Sperren angibt, die es nicht gibt, erklärt sich nicht.
Fehlerhaft geht das OVG davon aus. dass insgesamt 111.000 qm auf dem Augustusplatz zur Verfügung stünden. Das OVG ist davon ausgegangen, dass die Versammlungsfläche über den halben Ring geht. Wie es zu dieser Annahme kommt, erschließt sich nicht.
Spannend ist auch die Aussage des Innenministers, der angibt, dass er in der Pressekonferenz nichts zum Thema Neonazis gesagt habe, da er zwar gewußt habe, dass sich problematisches Klientel am Bahnhof sammelt er aber nicht wußte welches Lager.
Trotz der Warnungen durch ua Amadeu Antonio Stiftung und Leipzig nimmt Platz war man auf die Anreise von mehreren hundert Neonazis und Hooligans nicht vorbereitet.
Anders gesagt der Verfassungsschutz und die Polizei haben offenbar geschlafen.
Auch die Aufrufe der Querdenker auf jedenfall um den Ring zu laufen, unabhängig von der Entscheidung der Stadt und Gerichte, wurden nicht einbezogen und fanden keinen Eingang in die Gefahrenprognose.
Fazit: Das OVG ging von falschen Annahmen aus. Die Sicherheitsbehörden hatten keine Kenntnisse über Neonazis und Hooligans. Die Abstimmung zwischen Stadt und Land ist desaströs, das polizeiliche Einsatzkonzept nicht nachvollziehbar.
Dass die Querdenker nicht um den kompletten Ring laufen konnten sondern in die Innenstadt nach der 3/4 Strecke abbiegen mussten, ist der Gegendemo zu verdanken, die den RIng auf Höhe des Roßplatzes komplett dicht machte.
400 mutige und überzeugte Demokraten haben damit verhindert, dass tausende Querdenker unter ihnen Neonazis und Hooligans den Ring komplett umlaufen konnten.
Prognose: Der Innenminister wird seinen Kopf dadurch retten, dass es in der Polizei- bzw. Einsatzführung ein oder zwei Bauernopfer gibt.
Es bleibt ein Desaster. Morgen im Stadtrat Leipzig, auch im Livestream mehr dazu
PM Rechtsanwaltskanzlei Kasek – Versammlungsrecht
Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen
„Versammlungsrecht/ Polizeirecht“
Am Donnerstag, den 25.01.2018 findet vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen eine Berufungsverhandlung zum Versammlungs- und Polizeirecht unter dem Aktenzeichen 3 A 246/17 statt. Beginn der mündlichen Verhandlung ist 10:30 Uhr.
Hintergrund war eine asylfeindliche Demonstration in Schneeberg im November 2013. Der Kläger begehrte an dieser teilzunehmen und wurde von einem Polizisten gefragt, ob er für oder gegen das Heim sei (Anm:gemeint war die zentrale Einrichtung für Geflüchtete in Schneeberg). Als der Kläger mitteilte er sei jedenfalls nicht dagegen wurde ihm der Zugriff verwehrt.
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