Aus Recht und Gesetz. – Steine im September.

Ein Mensch steht vor Gericht. Im wird vorgeworfen, dass er 2015 einen Stein oder etwas ähnliches auf einen Wasserwerfer geworfen haben soll. Ob, dass was er warf, getroffen hat weiß man nicht.

In der ersten Instanz verurteilt ihn das Amtsgericht Leipzig zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf 2 Jahre, wegen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall.

Heute das Urteil in der Berufungsinstanz, mehr als 3 Jahre später. Ein Umstand, auf den das Schöffengericht in der Urteilsbegründung zu Gunsten des Angeklagten eingeht.

Rückblick September 2015:

Legida, die kleine Schwester von Pegida versucht immer noch in Leipzig Fuß zu fassen. Waren es Anfang 2015 bei den ersten Demonstrationen mehrere 10.000 die sich gegen LEGIDA stellten ist der Gegenprotest geringer geworden aber zahlenmäßig Legida, die Unterstützung von neonazistischen Kameradschaften ua aus Halle und Hooligans erhalten, immer noch deutlich überlegen.

Anders als in Dresden gibt es von Anfang an in Leipzig einen breiten gesellschaftlichen Konsens: wir wollen das nicht, wir stellen uns gemeinsam gegen Neonazismus und Menschenfeindlichkeit.
Ein Konsens, der von den Parteien über die Universitäten, Kirchen und Gewerkschaften bis hinüber zur Zivilgesellschaft und Akteuren in linken Iniativen getragen wird und der immer wieder auch von Gruppen wie Leipzig nimmt Platz eingefordert und möglich gemacht wird.

An diesem besagten Tag ist einiges anders. Legida steht gegenüber dem Hauptbahnhof und soll über den Ring, Richtung Augustusplatz laufen. Wie immer abgeschirmt von Hundertschaften der Polizei umgeben von Gegenprotest. Die Lage ist an diesem Tag extrem dynamisch. Bereits am frühen Abend wird gegenüber dem Wintergartenhochhaus direkt am Bahnhof ein Sofa auf den Ring gestellt – Platznehmen ganz praktisch.

Schnell werden die bereits angemeldeten Gegendemos durch weitere spontane unter anderem in der Goethestr. ergänzt. Der Wille Menschenfeindlichkeit deutlich zu widersprechen und zu verhindern, dass Neonazis und Hooligans im Schlepptau mit vorgeblich besorgten Bürgern über den Ring laufen ist da.

Gegen 20 Uhr stehe ich mit vielen anderen in der Goethestr.. Legida ist bislang nicht gelaufen und wird auch an diesem Tag nicht mehr laufen. Genervt vom Gegenprotest, von vielen kleinen Sitzblockaden eskalieren am Bahnhof die Hooligans und der Anmelder löst auf. Davon wissen wir noch nichts.
Zwischen Goethestr und Ring gibt es eine dynamische Situation, immer wieder durchqueren Menschen den Park.
Gegen 20 Uhr kommt ein einzelner Wasserwerfer über den menschenleeren Ring gefahren und wird zunächst von zwei dutzend Menschen, die sich vor den Wasserwerfer stellen aufgehalten. Man will die Straße nicht freigeben, nicht für die Polizei, deren Aufgabe es ist das Demonstrationsrecht der Rechten im Rahmen der Gesetze durchzusetzen.

Daraufhin setzt der Wasserwerfer Wasser ein, die Straße wird frei, dafür setzt vereinzelter Bewurf ein, der schnell nachlässt, nachdem der WaWe verschwindet. Ein Akt sinnloser Gewalt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen sich an den Würfen beteiligt zu haben. Als die ersten Steine fliegen, was man auf dem vom WaWe Team angefertigten Video erkennt, stehe ich zwischen den Werfern und dem Wawe, seitlich.

Der Angeklagte räumt ein, dass er vor Ort war und sagt aus er habe sich nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt. Seine Lebensgefährtin bestätigt dies. Ich der vor Ort war kann mich ebenfalls nicht daran erinnern. Auf dem polizeilichen Video ist er nicht zu sehen.

Aber es gibt die Aussagen von 2 Polizisten in zivil, die ihn belasten. EIner der beiden Beamten erscheint zweimal mit offensichtlicher Maskierung im Gericht – mit falschem Bart und Perücke. Beide Polizisten waren in zivil eingesetzt und haben sich entgegen der Regelungen des Versammlungsgesetzes nicht bei der Versammlungsleitung, die an diesem Tag, wie so oft bei Irena Rudolph-Kokot lag, angemeldet – wie eigentlich nie. Als Rechtsanwalt des Gegenprotestes müsste ich die Anzeige kennen.

Beide sagen übereinstimmend aus, dass der Angeklagte etwas geworfen hätte. Er wäre ihnen aufgefallen, da er nicht schwarz gekleidet war. Was er genau geworfen hat, ob er getroffen hat, können sie nicht sagen. Auf mich wirken die Aussagen konstruiert.

Das Gericht wird später fragen warum die Polizeibeamten lügen sollten. Ein Umstand, denn ich nicht unterstelle. Es gab Steinwürfe und der Angeklagte war vor Ort. Aber ich gehe davon aus, dass sie die Steinwürfe gesehen haben, erst dann den Angeklagten, meinen Mandanten, und sich dann weil er so auffällig aussieht sich dazu entschieden haben ihn zu folgen. Beweisen kann ich es nicht.

Aber in der zweiten Instanz einen Erfolg erreichen: aus dem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs wird ein einfacher. Aus einer Haft, eine Geldstrafe. Im Ergebnis ist mein Mandant auch weiterhin frei von Einträgen im Führungszeugnis.

Wenigstens, ein bisschen Gerechtigkeit nach 3 Jahren. Ich gehe immer noch davon aus, dass er gar nichts getan hat. Das der schlimmste Vorwurf ist, dass er in der Bereitschaft an diesem Tag auf der Straße war, notfalls auch zivilen Ungehorsam anzuwenden und sich auf die Straße zu setzen, so wie hunderte andere Menschen auch.

Mein Mandant ist ein völlig normaler Bürger. Schule absolviert, Ausbildung, seitdem in Lohn und Brot, glücklich zusammenlebend mit seiner Lebensgefährtin. Ein völlig normaler Menschen, der nur ein wenig außergewöhnlich aussieht.

In meinem halbstündigen Plädoyer gehe ich besonders auf alle Unstimmigkeiten des Falles, auf die Situation ein und das Urteil des AG wird zum Teil aufgehoben.

Ich mag die Steinwürfe auf den Wasserwerfer nicht rechtfertigen
Den Umstand, dass Menschen bereit sind sich friedlich Naziaufmärschen in den Weg zu setzen hingegen schon.

Eine aufgeklärte Gesellschaft zeichnet sich eben auch dadurch aus, dass Menschen mit ihrer grundgesetzlich garantierten Gewissensfreiheit auch Dinge in Frage stellen können und zwar friedlich, im Bewusstsein, dass ihr Regelübertritt zu Sanktionen führen kann.

Niemand hat das Recht zu gehorchen.
Epilog:

Anders als in vielen anderen Städten gibt es in Leipzig keine regelmäßigen Aufmärsche von Neonazis und Populisten mehr.
Legida gab Anfang 2017, zusammengeschrumpft auf 300 Menschen, endgültig auf. Der Versuch kurz vor der Bundestagswahl erneut zu laufen, endete im Gegenprotest von mehr als 2000 Menschen. Ableger, die immer mal wieder versuchen Verschwörungstheorien und Hass auf die Straße zu tragen, bekommen meist keine 100 Menschen zusammen immer vom zahlenmäßig überlegenen Gegenprotest bedrängt.

Zu der abendländischen Tradition Leipzigs gehört seit 1998 dazu sich Neonazismus und Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzustellen, egal wo sie auftritt – immer und das trotz mancher Diskussionen und Streitereien, im gesellschaftlichen Konsens. Eine Tradition und Geschichte der Stadt, die es gilt zu bewahren und jedem neuen Einwohner nahe zu bringen.
(Text, in Absprache mit meinem Mandanten)

11.01.2016 – #le1101 ein Tag und seine Geschichte

Heute, am 16.08.2018, starteten die Prozesse gegen die Angreifer von Connewitz. Am 11.01.2016 waren 250 neonazistische Hooligans über den Stadtteil hergefallen und hatten wahllos Einrichtungen, Häuser und Menschen angegriffen.

2 der Täter sitzen im Gerichtssaal, angeklagt wegen schweren Landfriedensbruch – sie werden nichts sagen. Der Richter hat am Anfang ein Gespräch angeboten, sie lehnten es ab. Man wird davon ausgehen können, dass das Gericht für Geständnisse einen bestimmten Strafrahmen in Aussicht gestellt hat. Ein zulässiges prozessuales Verfahren um die Verfahren abzukürzen. Doch die beiden Angeklagten schweigen. In der Pause des Prozesses tauchen weitere Männer auf, offenbar Unterstützer der Angeklagten, und pöbeln Prozessbeobachter an. Die Unterstützer der beiden Angeklagten, so berichtet der kreuzer – Das Leipzig Magazin in seinem Liveticker, hätten gefeixt als eine Zeugin erzählt, dass sie zum ersten mal in Connewitz Angst hatte. Weiterlesen „11.01.2016 – #le1101 ein Tag und seine Geschichte“