Viel Wind um nichts – Versammlungsrecht kurz und knapp #le1202

Die rechte Splittergruppe AdP, die sich von der AfD maximal im Namen aber nicht durch die Inhalte unterscheidet, hatte für heute eine Versammlung in Connewitz angemeldet.

Ziel war es, wie berichtet, zu provozieren um sich danach als Opfer darzustellen.

Die Stadt Leipzig hat als zuständige Versammlungsbehörde eine Auflage gem. § 15 sächsVersG erteilt. Das kann die Stadt machen, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Stadt, muss verhältnismäßig sein und ergeht nach der Gefahrenprognose. Weiterlesen „Viel Wind um nichts – Versammlungsrecht kurz und knapp #le1202“