Anmerkungen zu Ende Gelände und warum das besetzen eines Tagebau keine Straftat ist.

Mehr als 5000 Menschen demonstrieren im Rahmen von Ende Gelände gewaltfrei für den Kohleausstieg. Ein deutliches Zeichen. Weiterlesen „Anmerkungen zu Ende Gelände und warum das besetzen eines Tagebau keine Straftat ist.“

Wald retten – Demo verboten?

Wald retten Demo verboten?

Die Tagesschau meldet, dass die Großdemo des BUND am Hambacher Wald für den 6.10. verboten sei.
Eine Nachricht die aufhorchen lässt, da sie in mehreren Richtungen Fragen aufwirft.
Das Versammlungsgrundrecht ist in Art 8 GG normiert. Danach haben alle Deutschen das Recht sich frei zu versammeln. Einer Genehmigung bedarf es daher nicht.
Art 8 GG hat einen Gesetzesvorbehalt. Bedeutet, dass für Versammlungen unter freiem Himmel das Grundrecht eingeschränkt werden kann.
Dieser Gesetzesvorbehalt wird durch das Versammlungsgesetz ausgefüllt.

In NRW gibt es kein eigenes Versammlungsgesetz, so dass die Regelungen des VersG Bund Anwendung finden. Danach kann durch die zuständige Behörde eine Versammlung beauflagt oder verboten werden bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Einschränkung muss dabei selber wiederum verfassungsmässig sein, so dass ein Verbot faktisch nur im Fall eines echten polizeilichen Notstandes in Betracht kommt. Einen Fall, den es streng genommen nicht geben darf, da dieser nur dann vorliegt wenn zu wenige Polizeieinsatzkräfte zur Absicherung vor Ort sind.

Punkt 1: zuständige Behörde für ein Verbot ist nicht die Polizei sondern nach § 1 Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Versammlungsgesetz die Kreispolizeibehörde. Im vorliegenden Fall der Landkreis. Unterschieden wird nämlich zwischen der Landespolizei bzw dem Polizeivollzugsdienst und der Ordpolizeibehörde regelmassig die Landkreise oder kreisfreien Städte. Bedeutet, dass die Polizei schon gar nicht für ein Verbot zuständig ist.

Punkt 2:eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist schon nicht vorgetragen. Angeführt wird onstr keine der Eigentümer der privaten Flächen seine Fläche zur Verfügung stellen wollte. Beim Hambacher Wald, im Eigentum von RWE, handelt es sich um eine quasi öffentliche Fläche und RWE kann das Versammlungsrecht nicht außer Kraft setzen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Fraport Urteil die Grundzüge für Versammlungen auf Privateigentum, dass der Öffentlichkeit zugänglich ist festgelegt.

Dazu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Brokdorf Entscheidung weitere Grundzüge für sogenannte große Bewegungen festgelegt hat.

Nach alldem ist vorliegend kein Verbot ersichtlich.
Einer gerichtlichen Überprüfung dürfte die Entscheidung der Polizei, die der Bund bereits führt, nicht standhalten.

Vielmehr sieht es so aus, dass man kurz vorher mit allen Mitteln versucht Demonstrationsteilnehmer von der Teilnahme abzuschrecken.

Wer immer das Verbot erlassen hat macht sich damit entgegen rechtsstaatlichen Prinzipien zum Handlanger von RWE.

#Hambibleibt – Mahnwache Leipzig, 1.10.

Was geht uns der Hambacher Wald an?

Der Hambacher Wald, von dem inzwischen nur noch 200 von einstmals über 4000 ha übrig sind, ist zum Symbol einer sinnlosen Energiepolitik geworden, die im Kern den Interessen der Energiekonzerne dient und dafür die Zerstörung der Umwelt in Kauf nimmt. Weiterlesen „#Hambibleibt – Mahnwache Leipzig, 1.10.“

Hambacher Wald bleibt- Mahnwache Leipzig

Hambacher Wald bleibt – Kohleförderung beenden

Fassungslos sehen wir wie ein 12.000 Jahre alter Wald den Profitinteressen eines Konzernes weichen muss. Die ältesten Bäume in diesen Wald sind mehr als 350 Jahre alt und noch stehen 200 ha des einst 4000 ha großen Waldes. Bis auf weniger als 100 ha soll der Wald für die Braunkohle gerodet werden. Seit Monaten versuchen Umweltschützer das zu verhindern. Doch die CDU geführte Landesregierung will sich nicht einmischen und setzt einseitig die Interessen von RWE durch.

Wir wollen auch in Leipzig RWE zeigen, dass eine derartige Zerstörung von Lebensräumen, nicht ohne massiven Widerstand auskommen wird. Der Kampf hier betrifft nicht nur uns. Ein Drittel der deutschen CO2 Emission werden hier durch die Braunkohleverbrennung in die Luft geblasen, und die daraus resultierenden Klimaverschlechterungen führen zu Tod und Verteibungen weltweit.

Gerade nach diesem Sommer, nach der Dürre, und der Hitze, die sich nicht mehr mit einer statistischen Normalabweichung des Wetters erklären lässt, muss klar sein, dass die Braunkohle unsere Zukunft gefährdet.

Mit unserer Mahnwache wollen wir deutlich machen, dass wir solidarisch mit allen Menschen sind, die für den Erhalt der Natur und gegen die Kohleverstromung kämpfen.

Wir wollen RWE zeigen, dass wir nicht damit einverstanden sind in welcher rücksichtlosen Art und Weise unsere Umwelt für die Profitinteressen weniger geopfert wird.

Wir rufen euch euch auf: Schließt euch an und kommt am Montag den 24.09. um 18 Uhr auf den Augustusplatz zur Mahnwache für den Hambacher Wald #hambibleibt

Weiterlesen „Hambacher Wald bleibt- Mahnwache Leipzig“