2008 kauft ein Immobilienspekulant die Liebigsstraße 34 in Berlin für 600.000 Euro.
Die „Besetzer“ waren ein Verein, die seitdem 580.000 Euro Pacht bezahlt haben.
Genutzt wurde das Haus als queer feministisches Wohnprojekt.
Der Eigentümer hat gegen den Verein mit einer Räumungsklage gewonnen. Der Verein war aber nicht mehr Besitzer der Räume sondern hatte diese, was der Eigentümer wusste, einen Untermieter übergeben. Gegen diesen gab es aber keinen Räumungstitel was die Räumung rechtswidrig macht.
Der Gerichtsvollzieher hat ein Gespräch mit dem Anwalt abgelehnt, der auch nicht durchgelassen wurde, was ebenfalls gesetzeswidrig ist.
Bei der Räumung waren weit mehr als 1000 Polizeibeamte eingesetzt. Die Kosten des Einsatzes trägt im Ergebnis der Steuerzahler.
Es ist legal ein Haus verfallen zu lassen und mit Wohnungseigentum im Sozialstaat zu spekulieren, während andere Menschen keine Wohnung haben..
Es ist illegal ein leerstehendes Haus, dass verfällt, zu besetzen.
Die Liebigsstraße bietet sehr viel über was man diskutieren muss. Die Wohnverhältnisse gehören nicht dazu und befriedigen maximal billigen Voyeurismus.
Die Kritik kann sich auch nicht an die Polizei richten, die hier nur ausführt was durch den Gerichtsvollzieher angeordnet wurde.
Das generelle Problem heißt Wohnraum für Alle und zwar bezahlbar.
Im Ergebnis wird der Eigentümer das Haus für ein Vielfaches verkaufen können.