Am Anfang stand die Aufregung über die Durchsetzung der Sperrstunde beim Institut für Zukunft. Eigentlich ein Anachronismus. Die Sperrstunde, geregelt im sächsGastG, regelt das gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten zwischen 5-6 Uhr geschlossen haben müssen. Früher einmal diente es der Sicherung der Nachtruhe, heute ist es nur noch eine Putzstunde. Eigentlich hatte Leipzig damit geworben, dass es keine Sperrstunde hier gibt aber das Gesetz sah etwas anderes vor.
Was folgte waren lange Diskussionen, eine Petition mit mehr als 8000 Unterschriften, unterstützt aus der kompletten Clubszene bis hin zur Dehoga, eine Stellungnahme von der LiveKomm und der Dehoga sowie der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und ein einhelliger Ratsbeschluss, der die Verwaltung verpflichtet eine Verordnung aufzustellen um eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Eine Öffnungsklausel, die im Gesetz ausdrücklich vorhanden ist. Die kommunale Möglichkeit ein landesweites Gesetz aufgrund des besonderes Bedarfes zu umgehen.
Und jetzt liegt der Entwurf der Stadtverwaltung vor, die sich viel Mühe gegeben hat das Anliegen zu verstehen und nachzuvollziehen.
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