Polizeigesetz Sachsen – vielleicht denken wir einfach nur falsch.

In Sachsen soll das Polizeigesetz novelliert werden. Das Sächsische Innenministerium (SMI) betont, dass es sich dabei um eine notwendige Anpassung aufgrund des Terrorismus handeln würde.

Tatsächlich enthalten sind stationäre Aufenthalts- und Kontaktverbote, Ausweitung der Videoüberwachung mit Gesichtserkennung. Telekommunikationsüberwachung, Fußfesseln, Bewaffnung der Polizeikräfte etc. Auch die Regelungen zur Wohnraumdurchsuchung und Observierung seien modernisiert worden. Klingt wie ein Euphemismus und ist es wahrscheinlich auch. Denn das sächsische Polizeigesetz unterscheidet sich im Kern kaum von dem bayrischen Polizeigesetz, dass derzeit jeden Bürgerrechtler erschauern lässt.

Das Ganze klingt stark nach Ausweitung der Befugnisse bei deutlicher Einschränkung der Bürgerrechte. Die Maßnahmen sind abstrakt gehalten und treffen damit alle, die der Staat als störend einschätzt oder die durch die Sicherheitsapparate des Staates so eingeschätzt werden.

Die genauen Regelungen kennt keiner. Einfache Bürger erst recht nicht. Denn den Entwurf des Ministeriums bekommen nur ausgewählte Kreise zur Einsicht. Derzeit ist das die Polizei und die Kreispolizeibehörden. Dann gibt es einen abgestimmten Entwurf, der irgendwann den restlichen Parteien zur Verfügung gestellt wird.

Ein transparentes Verfahren, das dem einfachen Bürger die Möglichkeit gibt sich damit auseinanderzusetzen gibt es nicht. Warum eigentlich nicht? Warum darf der Bürger, der sich an die Gesetze halten soll, nicht bereits in der Phase der Diskussion sich eine Meinung bilden sondern muss warten bis irgendwann das Gesetz verabschiedet ist?

Demokratisch, transparent und beteiligungsorientiert wäre es den Referentenentwurf zu veröffentlichen und jedem Bürger die Gelegenheit zur Stellungnahme und Befassung zu geben. Einfach Raum schaffen um gemeinsam zu diskutieren was sinnvoll und nötig sein könnte und wo die Grenzen sind.

Und das ist auch notwendig wenn es um einen Einschnitt in die Freiheitsrechte eines jeden Bürgers geht.

Aber das ist offenbar nicht gewollt.

Und weil das nicht gewollt ist, finde ich das aufgeklärte Bürger nicht warten sollten bis ihre Rechte immer weiter eingeschränkt werden sondern bereits jetzt anfangen sollten sich damit auseinanderzusetzen.

Deswegen kündige ich bereits präventiv an, dass wir die Einschränkung der Bürger- und Grundrechte nicht ohne weiteres akzeptieren werden.

Die aufgeklärte Gesellschaft gibt ihre Grundrecht nicht auf sondern erfüllt diese mit Leben. Das gilt auch in Sachsen.

 

 

 

 

 

 

Weiterlesen „Polizeigesetz Sachsen – vielleicht denken wir einfach nur falsch.“