Die AfD und die Liste.
Der Wahlausschuss hat einen Teil der Liste der AFD Sachsen zur sächsischen Landtagswahl aus Formfehlern zurückgewiesen.
Begründet wurde die Entscheidung insbesondere damit, dass verschiedene Wahlverfahren angewandt wurden, auf 2 Sitzungen gewählt wurde und damit letztlich die Chancengleichheit der Bewerber*innen nicht mehr gegeben war.
Darüber regt sich die AfD Sachsen auf und erhält prominente Unterstützung von jemanden wie Patzelt, der meint dass das nicht Zulassen der Liste unverhältnismäßig sei.
1. Das Wahlrecht ist ein streng formalles Gesetz. Bedeutet, dass auch kleinere Formfehler zur Annulierung führen können. Damit soll insbesondere die Chancengleichheit aller Bewerber*innen sichergestellt werden.
2. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Wahlausschuss gibt es nicht.
3. Gerade die AfD, der im Nachgang der letzten Landtagswahl bereits Fehler attestiert wurden und die zur Aufstellung der Bundestagswahllisten ähnliche Probleme hatte, hätte das bewusst sein müssen.
4. Wer allerdings, wie die AfD, in der PM danach von 61 Wahlkreis spricht ( real sind es 60) und weitere Faselfehler einbaut, zeigt dass er vor allen Dingen unfähig ist.
5. Wer angesicht der Entscheidung des Wahlausschuss, wie Patzelt und Lengsfeld, meint, dass die Entscheidung unverhältnismäßig sei, zeigt das ein Verständnis des Rechtsstaates nicht gegeben ist und nimmt die AfD in Schutz, was deren Opfernarrativ stärkt. Im Ergebnis wird durch solche Äußerungen die Demokratie und der Rechtsstaat unterminiert.
6. Die AfD setzt komplett auf das Opfernarrativ um ihre eigene Erzählung vom „wir“ gegen „die“ weiterzuspinnen und so auch die eigenen Wähler*innen in ein „jetzt erst Recht“ Szenario zu führen.
7. Damit wird insbesondere der Erststimmenwahlkampf in Sachsen hart werden und es ist zu erwarten: auch extrem weit unter der Gürtellinie.
8. Damit kann sich die Zusammensetzung des Parlaments deutlich verändern. Insbesondere dann wenn die AfD ihr zustehenden Anteil der Sitze nicht über Direktwahlkreise auffüllen kann.
9. Formelle Fehler der AfD könnten im Ergebnis dazu führen, dass Sachsen nicht schwarz- blau wird.
Anknüpfend daran wird über taktisches Wählen sinniert. Zurückgegriffen wird etwa auf wahlkreisprognose.de.
1. Umfragen sind keine Wahlergebnisse. Die Methoden sind statistisch ungenau bis zu einer Abweichung von 10 Prozent.
2. Insbesondere die R2G Parteien wären jetzt gefragt, sich im einzelnen die Wahlkreise anzuschauen und zu prüfen, wo welche Bewerber*in Chancen gegen AfD und CDU hat. Nein, dass sind nicht nur die Grünen. Wer das behauptet, zeigt dass er von Umfragen und Statistik eigentlich keine Ahnung hat.
3. Die größte Gefahr liegt auch darin, dass sich R2G, wie in der Vergangenheit auch, die Stimmen gegenseitig abnehmen und damit CDU und ggf AfD zu Direktkandidat*innen verhelfen.
4. Im schlimmsten Fall wird man auch überlegen müssen, ob man die CDU gegen die AfD unterstützt.
5. Die Gefahr liegt darin, dass die AfD genau das thematisieren wird um die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben und sich als einzige echte Alternative zu präsentieren. Kontern wird man diese Behauptung nur können, wenn man ein realistisches R2G Szenario einer Regierung mit CDU Beteiligung gegenüber stellt. Dazu braucht es aber deutliche Signale aus den Parteien.
In Sachsen geht es um verdammt viel aber nicht nur in Sachsen wird gewählt. Auch das sollte man nicht vergessen.
Deswegen wählen gehen und sein Kreuz ohne Haken machen.