2 ungewöhnliche Fälle, die einmal mehr die, aus meiner Sicht, völlig absurde Praxis der Jobcenter belegen.
Beide Mandanten sind Leistungsempfänger. In einem Fall hat der Mandant einen befristeten Mietvertrag. Ob die Befristung gültig ist oder nicht, ist derzeit Streitgegenstand in einem Verfahren. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine unzulässige Kettenbefristung. Ziel ist es den Mieter los zu werden um das Haus umfassend sanieren zu können und danach als Eigentumswohnung weiter zu verkaufen.
Das Jobcenter hat nunmehr im Leistungsbescheid nur den Grundbetrag berechnet. Begründung: der Mietvertrag sei beendet und ein neuer nicht vorgelegt. Der Hinweis darauf, dass der Mandant ohne Mietvertrag, was streitig ist, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete zahlen muss, wurde ignoriert.
Kann der Mandant die Miete, die er sich nunmehr leihen muss, nicht zahlen, droht eine fristlose Kündigung der Mietsache nach § 543, § 568 BGB. Anders gesagt die streng formal arbeitende Behörde sorgt dafür, dass der Eigentümer einen weiteren Kündigungsgrund erhält.
Kann der Mandant die Miete, die er sich nunmehr leihen muss, nicht zahlen, droht eine fristlose Kündigung der Mietsache nach § 543, § 568 BGB. Anders gesagt die streng formal arbeitende Behörde sorgt dafür, dass der Eigentümer einen weiteren Kündigungsgrund erhält.
Fast noch absurder ist Fall Nummer2: Die Mandanten sind Aufstocker und bekommen unter anderem die Miete bezahlt. Ordnungsgemäß haben sie, im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht, angezeigt, dass der Mietvertrag gekündigt wurde. Der Eigentümer beruft sich hier auf Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung, vgl. § 573 II Nr. 3 BGB. Dieser Kündigungsgrund für eine ordnungsgemäße Kündigung wird sehr eng ausgelegt und liegt offensichtlich im aktuellen Fall nicht vor. Auch hier geht es dem Vermieter darum die Altmieter im Haus los zu werden um alle Wohnungen zu sanieren und dann neu für einen deutlich erhöhten Mietzins wieder anzubieten.
Auch hier hat das Jobcenter die Zahlung der Miete eingestellt mit der Behauptung, ohne Prüfung, dass der Mietvertrag ja gekündigt sei. Auch hier könnte das perspektivisch zur fristlosen Kündigung wegen nicht gezahlter Miete führen.
In beiden Fällen müssen daher die Betroffenen nunmehr auch gegen das Jobcenter klagen um die Leistungen zu erhalten.
Beide Fälle zeigen zum einen mit welchen Mitteln Eigentümer zum Teil arbeiten um Mieter los zu werden und zum anderen auch wie das Jobcenter hier dabei assistiert und Betroffene weiter einschränkt.
Auch aus diesem Grund halte ich das System HartzIV für absolut menschenunwürdig und abschaffungsreif.
Auch dies ist ein Thema im Rahmen des bundesweiten Aktionstages Mietwahnsinn, der am 06.04.2019 stattfindet. Gegen Hartz IV und für bezahlbare Mieten.
In NRW besteht die Möglichkeit, den Sachverhaslt dem Ministerium zu schildern. Da ist schon mal eine schriftliche, geprüfte Entschuldigung seitens der JC_ Bande fällig. Und die Karrierer der stellv. Leiterin ist zu Ende. Danach ist Ruhe.
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