Mehr als 5000 Menschen demonstrieren im Rahmen von Ende Gelände gewaltfrei für den Kohleausstieg. Ein deutliches Zeichen.
Menschen, die bereit sind sich stundenlang bei 3 Grad auf eine Bahnschiene zu setzen und damit zivilen Ungehorsam üben.
Aber neben diesem deutlichen Zeichen hat es auch Bilder der Gewalt gegeben. Bilder die zeigen, wie Polizeibeamte mit Pfefferspray und Wasserwerfer Demonstrierende attackieren um sie zurück zu drängen.
Umgehend fordert etwa der sächsische Ministerpräsident Standgerichte, setzt Gewalt gegen Sachen mit Gewalt gegen Menschen gleich und meint, man werde sehr genau hinschauen welche Parteien und Orgas dazu aufgerufen haben. Eine Äußerung voller Ahnungslosigkeit.
Das besetzen von Tagebauen ist kein Hausfriedensbruch gem 123 StgB. Bei unbewohnten Gelände ist es notwendig, dass das Gelände durch eine geschlossene Umfriedung (Zaun oder Mauer) durch unbefugtes Betreten geschützt ist. Schilder oder Band reichen dazu nicht aus. Siehe dazu auch die Entscheidungen zu Ende Gelände in der Lausitz.
Die Polizeidirektion Aachen hat zudem gerade mitgeteilt, dass nach umfangreicher Prüfung auch das besetzen der Hambi Bahn keine Straftat ist. Weder ist es nach der zweiten Reihe Rechtsprechung des BGH eine Nötigung, noch ein gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.
Abermals wird versucht die Proteste gegen die Kohleverstromung mit aller Macht zu kriminalisieren. Es ist ein Zeichen der Verzweiflung.
Schuldig im Sinne der Anklage sind nicht diejenigen, die gegen Umwelt und Klimazerstörung protestieren.
Schuldig sind diejenigen, wie RWE die diese Umwelt und Klimazerstörung für die Rendite betreiben und vor Lügen und Gewalt nicht zurückschrecken.
Schuldig sind Politiker, die statt den Strukturwandel verantwortungsvoll zu begleiten, der Kohlelobby das Wort reden und damit die Vernichtung unserer Lebensgrundlagen vorantreiben.
Schuld ist nicht die Polizei, die für den Irrsinn von RWE und Politik den Kopf hinhalten muss.
Die Ära der Kohle ist vorüber.
Ein Gedanke zu „Anmerkungen zu Ende Gelände und warum das besetzen eines Tagebau keine Straftat ist.“