Fassen wir zusammen #Seehofer will keine Präzedenzfälle schaffen und daher die Crew der Lifeline ggf. bestrafen und #Kretzschmer, Sachsens Ministerpräsident will nicht helfen sondern sichere Häfen in Lybien und Syrien ansteuern.
Vielleicht ein wenig zur Aufklärung, der juristisch offensichtlich unbeleckten:
Zentral ist Art. 98 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ): „Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes, jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten“. Der Staat muss auch Handelsschiffe effektiv unterstützen, die an Seenotrettungsmaßnahmen beteiligt sind.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ferner festgestellt, dass Flüchtlingsboote abzufangen und nach Nordafrika zurück zu bringen in krassen Widerspruch zum Völkerrecht steht.
Die Vorgaben aus dem Urteil gelten aber für Rückschiebungen in alle afrikanischen Transitstaaten, in denen Flüchtlingen eine erniedrigende oder unmenschliche Behandlung oder sogar Folter droht. Eine Rückschiebung in solche Staaten stellt einen Verstoß gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.
Nach dem Seerecht dürfen gerettete Menschen nur in sichere Häfen gebracht werden.
Ein sicherer Ort ist nur dann gegeben, wenn Flüchtlinge nicht fürchten müssen in Staaten verbracht zu werden, in denen sie Verfolgung und erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind. Daher gilt: Das sogenannte Non-Refoulement-Verbot aus Art. 33 Abs. 1 der GFK verbietet die von der EU avisierte Rückschiebungspraxis.
Anders gesagt die Mission Lifeline hat das gemacht wozu sie verpflichtet ist während Seehofer geltendes Recht verletzt. Die Aussagen von Kretzschmer zeugen ebenfalls von tiefgreifender Unkenntnis der Menschenrechtslage, denn in Lybien ist Folter an der Tagesordnung, ebenso wie in Syrien.
Soll ich mich wundern, dass der Bundesinnenminister der für die innere Sicherheit zuständig ist von der geltenden Gesetzlage keine Ahnung hat und der sächsische Ministerpräsident ebenfall ahnungsfrei agiert?
Wirklich?
2 Kommentare zu „Zur juristischen Bewertung der Aussagen von Seehofer und Kretzschmer zum Thema Lifeline“